Verbraucherzentrale mahnt EA ab

(via theorigin.de) Der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) gab heute in einer Pressemitteilung bekannt, dass man EA wegen des rechtlich fragwürdigen Vorgehens im Zusammenhang mit Origin abgemahnt habe. Dieser habe nicht ausreichend darüber aufgeklärt, dass die Kunden eine dauerhafte Internetverbindung benötigen, um das Spiel zu nutzen. Zudem müssen Kunden die Zusatzsoftware Origin installieren, ohne verständlich informiert zu werden, was diese auf ihrem Computer genau macht. Gegenstand des Verfahrens sind außerdem Vertragsklauseln, die Verbraucher nach Auffassung des vzbv unverhältnismäßig benachteiligen.

Der Trend auf dem Markt für Computerspiele ist eindeutig: Immer häufiger müssen sich die Nutzer im Internet registrieren, anschließend ein Benutzerkonto anlegen und für die gesamte Dauer des Spiels online sein. Fällt die Internetverbindung providerbedingt gerade aus, bleibt der Bildschirm dunkel. Problematisch ist das, wenn die Hersteller darüber nur unzureichend informieren. […]

Mangelhafte Aufklärung über Zusatzsoftware

Zudem müssen sich die Kunden die Zusatzsoftware Origin herunterladen, die anschließend unter anderem automatisch die Lizenzrechte sämtlicher auf dem Computer gespeicherter Produkte des Anbieters überprüft. Was die Software genau auf dem Computer macht, erfahren die Nutzer des Spiels beim Kauf allerdings nicht. Gleichzeitig sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen so weit gefasst, dass nach Auffassung des vzbv unklar bleibt, welche Daten der Hersteller erfassen, weiterverarbeiten und anderweitig nutzen darf. So behält sich Electronic Arts das Recht vor, anhand der erfassten Daten Nutzerprofile zu erstellen und diese ohne gesonderte Einwilligung der Kunden für Werbezwecke zu verwenden. Welche Daten dies genau sind, lässt der Hersteller offen.

Geschäftsbedingungen müssen Teil des Kaufvertrages sein

Der vzbv beanstandet außerdem die gängige Praxis, nach der eine Zustimmung zu den Lizenzvereinbarungen und Allgemeinen Geschäftsbedingungen erst erfolgt, wenn der Kunde das Spiel auf seinem Rechner installiert. Das ist nach Auffassung des vzbv zu spät, denn nach deutschem Recht müsse dies bereits beim Abschluss eines Vertrages erfolgen. Nur so sei gewährleistet, dass die Nutzer sich vor Vertragsschluss über problematische Klauseln informieren können.

Einen Tag vor dem runden Tisch bei Electronic Arts, an dem auch der VDVC Teil nehmen wird, wird Spielern und Verbrauchern in Deutschland also von prominenter Stelle der Rücken gestärkt. Bleibt zu hoffen, dass der Konzern Einsicht zeigt und in Zukunft ein verbraucherfreundlicheres Verhalten an den Tag legt.

Origin: Setup analysiert

Kurz nach dem Release von Battlefield 3 wurde bekannt, dass sich EA im Lizenzvertrag (EULA) zur benötigten Zusatzsoftware Origin das Recht zugestehen wollte, den Computer des Benutzers zu durchsuchen. Schnell wurden Belege gefunden, dass schon das Setup dem Spieler ausspioniert und als EA in einer ersten EULA-Änderung den Rechtsweg verbieten wollte, schien die Sache klar zu sein. Mittlerweile wurde die EULA entschärft, was die Software wirklich macht, ließ der Publisher aber unklar. Zwar gab es Dementis – man wolle nicht spionieren, doch was auf den Rechnern der Nutzer wirklich abgeht, wurde nicht erklärt.

Für klare Faktenlage wollen der Landesdatenschutzbeauftragte und der VDVC sorgen. Während erster sich auf rechtliche Fragestellungen und die Kommunikation des Clients konzentriert, haben wir die Festplattenzugriffe des Setups analysiert. Weiterlesen

Petitionsblockade: Politik aktiv

Nachdem wir uns am Anfang der Woche öffentlich über das Vorgehen des Bundestags-Petitionsausschusses beschwert haben, kommt nun etwas Bewegung in die Sache. Bereits kurz nachdem unser Blogpost online ging, haben sich mit Heiko Herberg und Susanne Graf zwei im Berliner Abgeordnetenhaus sitzende Piraten öffentlich an den Ausschuss gewandt.

Ebenfalls gemeldet hat sich Jimmy Schulz, der für die FDP im Bundestag sitzt. Aktiv ist er leider noch nicht geworden, man prüfe noch die Möglichkeiten. Aber als stellvertretendes Mitglied des Petitionsausschusses hätte er wohl den nötigen Einfluss.

Wir bedanken uns für die Unterstützung und hoffen, dass diese zum Erfolg führt.

Auch ne Antwort ist keine Antwort. Manchmal.

Die Protestplattform theorigin.de hat wie wir einen offenen Brief zum Thema Origin geschrieben. Während unser Ansatz war, zwei Punkte besonders prägnant und auch für die Konzernzentrale – die sich vielleicht weniger für deutschen Verbraucherschutz interessiert – verständlich dazulegen, hat die Community theorigin die gesamte Kritik zusammengefasst und ihr Schreiben ausschließlich an EA Deutschland gerichtet. Beide Briefe hatten also unterschiedliche Herangehensweisen, waren aber beide (unter anderem) an Dr. Olaf Coenen, den Geschäftsführer der EA Deutschland GmbH, adressiert. Dieser hat nun einen Antworttext verfasst:

Sehr geehrter Herr Schönfeldt, liebe Gamer, liebe Community,

haben Sie vielen Dank für den ausführlichen und klar artikulierten offenen Brief, den Sie an Electronic Arts und an mich als Geschäftsführer von EA Deutschland gerichtet haben. Danke auch für die unzähligen Kommentare im Internet und die zahlreichen Zuschriften, die mich in den letzten Wochen erreicht haben. Der Gaming-Community möchte ich an dieser Stelle meinen Respekt ausdrücken – ich bewundere das Engagement und die Leidenschaft, mit der Sie sich für Ihre Positionen und die Gaming-Szene in Deutschland einsetzen.

Ich möchte anerkennen, dass Sie mit dem Offenen Brief zur Versachlichung der Debatte beigetragen und einen konstruktiven Schritt auf uns zugetan haben. Falsche Anschuldigungen, Spekulationen und Verschwörungstheorien helfen uns allen nicht weiter, wenn wir eigentlich über die Rahmenbedingungen eines digitalen Spielevertriebs in Deutschland und die Erwartungen unserer Kunden an ein solches Modell reden wollen. Wie kommen wir in diesem Kontext tatsächlich zu dem besten Spielerlebnis, das EA zu bieten hat?

Meine Kollegen und ich möchten uns gerne dazu mit Ihnen austauschen und laden Sie herzlich nach Köln ein, um die Debatte mit uns am runden Tisch zu führen. Ich werde in Kürze mit Ihnen Kontakt aufnehmen, um einen Termin zu koordinieren.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Olaf Coenen
Geschäftsführer Electronic Arts Deutschland

Ob ihr die Antwort an theorigin oder an uns lest, macht im Grunde keinen Unterschied. Es ist die gleiche. Unseren Brief haben wir darüber hinaus ins Englische übersetzt und an die EA-Zentrale geschickt. Von dort gibt es noch keine Antwort.

Petition blockiert: Bürokratie gegen Bürgerbeteiligung

Gemeinsam mit dem Verband für Deutschlands Video- und Computerspieler (VDVC) hat stigma-videospiele.de am 14.04.2011 eine Petition auf den Weg gebracht, die sich gegen das bestehende Verbot gewaltverherrlichender Videospiele (§ 131 StGB) sowie gegen die Indizierung (§ 15 JuSchG) in ihrer jetzigen Form richtet. Der Nutzen beider Maßnahmen ist umstritten, rechtfertigen lassen sich beide Gesetze nach Ansicht der Autoren kaum – schließlich wirkt der Index, entgegen der Intention des Gesetzesgebers, faktisch wie ein Verbot, während beim regulären Verbot Verstöße gegen Bestimmtheits- und Übermaßverbot nahe liegen. Die Veröffentlichung der Petition aber wurde vom Petitionsausschuss des Bundestags bisher durch bürokratische Mittel blockiert.

„Schon die von Stigma Videospiele erarbeitete Rohfassung war außergewöhnlich detailliert. Mit dem VDVC haben wir auf dieser Basis eine umfangreiche Begründung erarbeitet. Man könnte den Eindruck gewinnen, die Politik versuche unliebsamen Argumenten durch verwaltungstechnische Kniffe zu entgehen“, kommentiert der VDVC-Vorsitzende Patrik Schönfeldt die Situation.

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