AAW Flyer: Aussagen von Gamern sind bedeutungslos

Das Aktionsbündniss Winnenden hat einen neuen Flyer herrausgegeben, mit dem sie Lehrer über die Gefahren von “Gewaltspielen” aufklären möchten. Neben einem scheinbaren Zusammenhang zwischen diesen Spielen und Mobbing, zeigt der Verantwortliche Dr. Rudolf H. Weiß auch, warum die Gamer selbst in dieser Diskussion ignoriert werden können:

Erwiesen ist:
3. dass subjektive Aussagen und Selbstinterpretationen von Gamern („Ich bin nicht  aggressiv geworden“) bedeutungslos sind – auch nach dem Genuss von zu viel Alkohol fühlt man sich fahrtüchtig.

Flyer für die Lehrkraft

Open Origin:
Alternative oder Fake?

Open Origin

Nach und nach ändern sich Kleinigkeiten bei Origin. So behauptet der Lizenzvertrag seit gut einer Woche nicht mehr, englischem Recht zu unterliegen. Nun gibt es aber eine echte Überraschung: Bald schon könnte es ein Origin ohne DRM und Spywareverdacht geben.

Auf der Webseite Sourceforge, die freien Software-Projekten ein Zuhause bietet, ist schon Anfang des Monats Open Origin aufgetaucht. Der eigenen Beschreibung zufolge ist Open Origin ein „Tool, um Origin-basierte Spiele zu verwalten“. Was zunächst nach einem Fake aussieht, könnte in der Tat echt sein: Recherchen von Gamona zufolge, handelt es sich beim Autoren „dmax“ um einen Mitarbeiter in EAs Security Risk Management Team. Dafür spricht auch, dass eine Ankündigung mit einem EA-Forenaccount gemacht wurde.

Screenshot

Open-Source – also die Veröffentlichung des Programmcodes – bedeutet zunächst einmal, dass man genau nachlesen kann, was genau das Programm macht. Das ist zwar in der Spielebranche immer noch eine Seltenheit – viele Entwickler wollen nicht verraten, wie sie etwas programmiert haben – doch gibt es Positivbeispiele. So fährt auch der Steam- und Origin-Konkurrent „Desura“ eine Open-Source-Strategie, während unter den größeren Entwicklern vor allem id-Sofware einen guten Ruf genießt, da der Quellcode von älteren Spielen (wie Doom 3) freigegeben wird. Und etwas Erfahrung hat auch EA mit Open Source: Der Publisher benutzt freie Software zur Entwicklung der eigenen Produkte.

Wahrscheinlich handelt es sich bei Open Origin um ein Projekt, das auf einen einzelnen EA-Mitarbeiter zurück geht. Hoffen wir, dass er von seinem Arbeitgeber Unterstützung und keine Kündigung bekommt.

Spielepetition erneut abgelehnt

Vergangenen November wurde die vom VDVC und Stigma-Videospiele verfasste Petition gegen ein Verbot gewaltdarstellender Videospiele sowie die indizierte Titel auf ein Level mit der “keine Jugendfreigabe”-Kennzeichnung gleichzusetzen, vom Petitionsausschuss blockiert. Die Begründung damals war, dass sie einer anderen Petition zu ähnlich sei, was aber schlicht und ergreifend nicht stimmte.

Nun wurde die Petition zwar erneut geprüft, aber auch erneut abgelehnt. Die Begründung: Es bestehe weder Handlungsbedarf noch Erfolgsaussichten:

«Nach Prüfung aller Gesichtspunkte ist der Ausschussdienst zu dem Ergebnis gekommen, dass eine Umsetzung Ihres Anliegens angesichts der gegenwärtigen Handlungsprioritäten auf diesem Gebiet ausgeschlossen erscheint. Diese Auffassung stützt sich insbesondere auf folgende Erwägungen:Die Medien dienen der demokratischen Gesellschaft der freien individuellen und öffentlichen Meinungsbildung. Artikel 5 des Grundgesetzes gewährleistet sowohl das Recht auf freie Meinungsäußerung und -verbreitung als auch die Freiheit der Berichterstattung durch die Medien. (…) Dieses Grundrecht findet allerdings dort seine Schranken, wo dies durch Vorschriften der allgemeinen Gesetze (…) bedingt ist (Art. 5 Abs. 2 des Grundgesetzes).»

(Es folgt eine Aufstellung zur aktuellen Rechtslage.)

«Aus den dargestellten Gründen ist kein gesetzgeberischer Handlungsbedarf im Sinne Ihrer Petition erkennbar. Die Regelungen sind erforderlich, um den Schutz von Kindern und Jugendlichen vor jugendgefährdenden Medieninhalten zu gewährleisten.»

«Weil Ihre Petition nicht den gewünschten Erfolg haben werden, sieht der Ausschuss von einer Veröffentlichung auf der Internetseite des Petitionsausschusses ab. Diese Entscheidung erfolgte auf der Grundlage der „Richtlinie für die Behandlung von öffentlichen Petitionen“ (Pkt. 4e) gemäß Ziffer 7.1 (4) der Verfahrensgrundsätze, die unter www.bundestag.de/Petitionen veröffentlicht sind.»

Und das ist die offizielle Begründung. Auch wenn rein juristisch gesehen alles rechtens verlaufen ist, lässt einen diese Antwort doch am Sinn des gesamten Konzepts von Bürgerpetitionen zweifeln.

Wir werden aber auf jeden Fall am Ball bleiben. Und auch in der Politik ist die Reaktion auf Unverständnis gestoßen. Der Freiburger Pirat Florian hat sich bereits mit der Berliner Fraktion in Verbindung gesetzt und auch der FDP-Bundestagsabgeordnete Jimmy Schulz will sich das ganze noch mal anschauen.