Crysis 2 hätte nicht für den Computerspielpreis nominiert werden dürfen

Heute findet die Verleihung des Computerspielpreises statt. In der Kategorie Bestes Deutsches Spiel ist mit dem Spiel Crysis 2 erstmals ein Ego-Shooter nominiert. Darüber echauffierte sich gestern der medienpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Wolfgang Börnsen. Seine formelle Kritik ist berechtigt: Crysis 2 hätte nicht nominiert werden dürfen. Doch er zieht die falschen Schlüsse.

Wie die CDU korrekt feststellt, ist die Grundlage für die Vergabe des Computerspielpreises nach wie vor ein Mehrheitsbeschluss des Deutschen Bundestages von 2007. Damals war der Preis mutmaßlich geschaffen worden, um durch seine Vergabe eine Diffamierung und Stigmatisierung unerwünschter „Killerspiele“ zu erreichen. So wurde die Vergabe auf Spiele beschränkt, die „kulturell und pädagogisch wertvoll” sind. Die Anforderungen gingen so weit, dass faktisch nur noch Titel mit einer USK-Freigabe ab maximal 12 Jahren überhaupt eine Chance auf eine Auszeichnung hatten. Die Kritik der CDU ist also formell berechtigt: Crysis 2 erfüllt nicht die ursprünglich aufgestellten Kriterien. Auch die Forderung einer „grundlegenden Neukonzeption” wäre konsequent, vorgeschlagen wird jedoch keine Reform sondern eine Rückbesinnung auf alte Vorurteile.

Momentan wird die Preisverleihung nur durch die Zusammenlegung mit dem Lara-Award überhaupt am Leben gehalten. Die ursprünglich geplante Prämierung pädagogischer Programme muss endlich ganz offiziell in etwas umgebaut werden, das den Namen Deutscher Computerspielpreis auch verdient. Die Nominierung von Crysis 2 war daher eine mutige und richtige Entscheidung der Jury. Auch wenn sie formal nicht korrekt sein sollte, stellt sie einen wichtigen Schritt in die richtige Richtung dar. Selbst in der kritischen Meldung Börnsens wird explizit darauf verwiesen, dass sich Videospiele an ein Erwachsenes Publikum richten können. Dieser Umstand sollte auch in offiziellen Ausgestaltung des Deutschen Computerspielpreises sichtbar werden.

Momentan befindet sich der Preis jedoch in einem Dilemma: Gewinnt Crysis 2, so könnte man annehmen, es handele sich (nur) um den nötigten Befreiungsschlag. Die Auszeichnung könnte den Beigeschmack bekommen, man wollte durch sie das Image des Preises aufwerten. Im anderen Fall könnte der Verdacht aufkommen, man hätte wieder einfach zum Kinderspiel gegriffen, ohne die Qualität ernsthaft zu bewerten. Nicht aufgekommen wäre das Problem, hätte es mehrere Kategorien „für Erwachsene” gegeben. Dass Nominierungen wie L.A. Noire, Battlefield 3, The Witcher 2 und Skyrim in den Lara-Award ausgelagert wurden, entspricht hoffentlich nur noch dem Geist der Vergangenheit.

Ohne diese dringend erforderliche Ausrichtung an den gesellschaftlichen Erwartungen kann der Preis nicht ein mal die intendierte positive Hervorhebung pädagogisch wertvoller Spiele für Kinder erreichen. Die bisher nicht vorhandene Relevanz des Preises macht ein Blick auf Amazon deutlich: Dort wird zum Beispiel The Whispered World mit insgesamt 44 Auszeichnungen beworben, zu jeder ist ein kleines Logo zu sehen. Nur die Ehrung als Jugendspiel des Jahres beim Deutschen Computerspielpreis 2010 ist offenbar keine Erwähnung wert.

Wir hoffen, dass dem Deutschen Computerspielpreis künftig die Bedeutung zuteil wird, die haben sollte, und wünschen allen Nominierten viel Erfolg.

Planet jetzt Hauptseite des VDVC

Wer uns über die URL vdvc.de besucht, landet ab sofort nicht mehr auf dem Vereinsblog sondern auf Planet VDVC. Anlass ist der Umzug von Stigma Videospiele in unseren Verantwortungsbereich. Durch den Planeten möchten wir eine zentrale Anlaufstelle für beide Blogs bieten, sodass zum einen Stigma Videospiele in seiner heutigen Form erhalten bleiben kann, wir aber auch nicht zwei nebeneinander herlaufende Seiten ohne gegenseitigen Bezug betrieben.

Auf diese Weise wird zudem den Beiträge aller anderen Beitragenden eine prominentere Position eingeräumt. Wir denken, dass dies gut zu unserem Charakter als Verband passt, und hoffen, dass sich bald weitere Mitglieder, Freunde und Mitstreiter beteiligen.

Minecraft indiziert (Aprilscherz)

Wie aus der aktuellen Ausgabe des Mitteilungsblattes der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM Aktuell) hervor geht, hat die Behörde das beliebte Computerspiel Minecraft mit sofortiger Wirkung indiziert. Aufgrund der als menschenverachtend angesehenen Darstellungen brennender Zombies wurde darüber hinaus die bundesweite Beschlagnahme des Titels angeordnet.

Zombie aus Minecraft

Zu grausam für Deutschland: Brennende Zombies

Mit Minecraft ist nun also das letzte noch erhältliche Spiel verboten worden, in dem brennende Zombies gezeigt werden. Spiele wie Minecraft, die „grausame […] Gewalttätigkeiten gegen Menschen oder menschenähnliche Wesen“ zeigen, gelten dem Gesetzgeber zufolge als gefährlich und sind folglich verboten. In besonders schwerwiegenden Fällen wird die Gewaltverherrlichung per Gerichtsbeschluss formell festgestellt. Experten haben schon lange gemutmaßt, wann es bei Minecraft so weit sein wird. Bei Spielen wie Left4Dead oder Dead Island, die ähnlich brutalen Inhalt zeigen, hatte die BPjM rascher reagiert.

In der Begründung heißt es hierzu, die Jugendschützer hätten sich zunächst von der harmlos anmutenden Optik irritieren lassen. Das Spiel sei durch diese „besonders heimtückisch, denn die Lego-Grafik [spreche] besonders kleine Kinder an“. Diese bekämen dann aufgrund der im Spiel nachts und in dunklen Räumen erscheinenden Monster Angst vor der Dunkelheit. Durch die möglicherweise folgenden Schlafstörungen könne die Entwicklung der Spieler nachhaltig gestört werden.

Update (14:57), via Gamer-Passion: Auch führende Innenpolitiker begrüßen die Beschlagnahme. Nach aktuellen Geheimdienstinformationen könne das Spiel von Terroristen zur Kommunikation genutzt werden. Mit den im Spiel vorkommenden Klötzen sei es möglich, das komplette Morsealphabet abzubilden.

Update (2. April): Wie schon festgestellt wurde, handelt es sich bei dieser Nachricht um einen Aprilscherz. Hoffentlich hattet ihr mit der „Nachricht“ genau so viel Spaß wie wir. Danke auch an gamersunity fürs Mitspielen.

AAW Flyer: Aussagen von Gamern sind bedeutungslos

Das Aktionsbündniss Winnenden hat einen neuen Flyer herrausgegeben, mit dem sie Lehrer über die Gefahren von “Gewaltspielen” aufklären möchten. Neben einem scheinbaren Zusammenhang zwischen diesen Spielen und Mobbing, zeigt der Verantwortliche Dr. Rudolf H. Weiß auch, warum die Gamer selbst in dieser Diskussion ignoriert werden können:

Erwiesen ist:
3. dass subjektive Aussagen und Selbstinterpretationen von Gamern („Ich bin nicht  aggressiv geworden“) bedeutungslos sind – auch nach dem Genuss von zu viel Alkohol fühlt man sich fahrtüchtig.

Flyer für die Lehrkraft

Spielepetition erneut abgelehnt

Vergangenen November wurde die vom VDVC und Stigma-Videospiele verfasste Petition gegen ein Verbot gewaltdarstellender Videospiele sowie die indizierte Titel auf ein Level mit der “keine Jugendfreigabe”-Kennzeichnung gleichzusetzen, vom Petitionsausschuss blockiert. Die Begründung damals war, dass sie einer anderen Petition zu ähnlich sei, was aber schlicht und ergreifend nicht stimmte.

Nun wurde die Petition zwar erneut geprüft, aber auch erneut abgelehnt. Die Begründung: Es bestehe weder Handlungsbedarf noch Erfolgsaussichten:

«Nach Prüfung aller Gesichtspunkte ist der Ausschussdienst zu dem Ergebnis gekommen, dass eine Umsetzung Ihres Anliegens angesichts der gegenwärtigen Handlungsprioritäten auf diesem Gebiet ausgeschlossen erscheint. Diese Auffassung stützt sich insbesondere auf folgende Erwägungen:Die Medien dienen der demokratischen Gesellschaft der freien individuellen und öffentlichen Meinungsbildung. Artikel 5 des Grundgesetzes gewährleistet sowohl das Recht auf freie Meinungsäußerung und -verbreitung als auch die Freiheit der Berichterstattung durch die Medien. (…) Dieses Grundrecht findet allerdings dort seine Schranken, wo dies durch Vorschriften der allgemeinen Gesetze (…) bedingt ist (Art. 5 Abs. 2 des Grundgesetzes).»

(Es folgt eine Aufstellung zur aktuellen Rechtslage.)

«Aus den dargestellten Gründen ist kein gesetzgeberischer Handlungsbedarf im Sinne Ihrer Petition erkennbar. Die Regelungen sind erforderlich, um den Schutz von Kindern und Jugendlichen vor jugendgefährdenden Medieninhalten zu gewährleisten.»

«Weil Ihre Petition nicht den gewünschten Erfolg haben werden, sieht der Ausschuss von einer Veröffentlichung auf der Internetseite des Petitionsausschusses ab. Diese Entscheidung erfolgte auf der Grundlage der „Richtlinie für die Behandlung von öffentlichen Petitionen“ (Pkt. 4e) gemäß Ziffer 7.1 (4) der Verfahrensgrundsätze, die unter www.bundestag.de/Petitionen veröffentlicht sind.»

Und das ist die offizielle Begründung. Auch wenn rein juristisch gesehen alles rechtens verlaufen ist, lässt einen diese Antwort doch am Sinn des gesamten Konzepts von Bürgerpetitionen zweifeln.

Wir werden aber auf jeden Fall am Ball bleiben. Und auch in der Politik ist die Reaktion auf Unverständnis gestoßen. Der Freiburger Pirat Florian hat sich bereits mit der Berliner Fraktion in Verbindung gesetzt und auch der FDP-Bundestagsabgeordnete Jimmy Schulz will sich das ganze noch mal anschauen.