Offener Brief an Frontal21

Sehr geehrte Damen und Herren,

im Beitrag „Zehn Jahre Frontal21“ werden Reaktionen auf Ihre Berichterstattung vom 09.11.2004 über sogenannte “Killerspiele” thematisiert. Anknüpfungspunkt der Redaktion war hierbei ein möglicher Zusammenhang zwischen der Nutzung von Videospielen und Gewalttaten sowie der Umstand, dass einige Videospiele nicht indiziert, sondern „ab 18“ freigegeben wurden. Frontal21 sah sich daraufhin Kritik ausgesetzt, weil durch Auslassungen sowie schlicht unwahre Tatsachenbehauptungen unzutreffende Zusammenhänge suggeriert wurden.

So wurde – wir belassen es bei einem Beispiel – selbst noch in der offiziellen Stellungnahme behauptet, dass es in der Mission „Nachspiel im Sanatorium“ des Spiels „Hitman: Contracts“ darum ginge „Figuren, die an Behinderte erinnern, zu töten“. Tatsächlich ist der Protagonist selbst einer der Frontal21 „an Behinderte“ erinnernden Klone. Er hält sich in dem gezeigten Spielabschnitt in einer Einrichtung auf, die von Spezialeinheiten gestürmt werden soll. Ziel ist des Spielers ist es gerade nicht, sich und die anderen Insassen zu töten, sondern den Einsatzkräften zu entkommen. Der Spieler ist also Opfer und nicht Täter. Des weiteren kann die höchste Punktzahl nur durch eine friedliche Spielweise, die auf Schleichen und Verstecken setzt, erreicht werden. Ein Umstand, der durch zahlreiche Youtube-Videos belegt wird.

In dem Rückblick gelingt Ihnen hinsichtlich der Empörung der Gamer eine „Korrektur”: Es wird verschwiegen, dass der Protest der inhaltlich unzutreffenden Berichterstattung galt, sondern stattdessen wird der Anschein erweckt, dass die Reaktionen auf die erst durch spätere Sendungen erfolgte Thematisierung der Suchtgefahr abzielen würden:

2004 – die digitale Gemeinde in Aufruhr: Frontal21 berichtet über Killerspiele. „Das macht süchtig“, sagten wir – und kassierten jede Menge Widerspruch und Parodien.

Ein Vorgehen, das bei den Öffentlich-Rechtlichen offenbar System hat: Das Politmagazin Panorama behauptete anlässlich der Sendung „Killerspiele im Internet“, dass in „GTA: San Andreas“ derjenige gewinne, der „möglichst viele Frauen vergewaltigen“ würde – obwohl der Protagonist nach der Installation einer Mod von Frauen tatsächlich allein „auf eine Tasse Kaffe“ zu einvernehmlichen Geschlechtsverkehr eingeladen werden konnte. Die hierauf folgenden Proteste wurden ebenfalls umgedeutet: Auch hier war plötzlich nicht mehr die Bestürzung über die Verbreitung von Unwahrheiten, sondern die Angst, dass die Spiele verboten werden könnten, das maßgebliche Motiv der Spieler.

Bereits die von Ihnen an den Tag gelegte Arroganz, offenkundige Mängel der Berichterstattung zu leugnen, war einer Nachrichtensendung unwürdig. Dass Sie nunmehr die Kritik selbst aus den Kontext reissen und für Ihre Selbstdarstellung missbrauchen, spottet jeder Beschreibung. Wir fordern Sie hiermit auf gemäß § 6 des ZDF-Staatsvertrags, nach dem eine Berichterstattung „wahrheitsgetreu“ erfolgen muss, das weitere Verfälschen von Zusammenhängen zu unterlassen sowie die vorgenommenen Manipulation, wie es nach den gemäß § 10 RStV geltenden „anerkannten journalistischen Grundsätzen“ geboten ist, zu berichtigen.

Unterzeichner:

(Offener Brief als PDF.)

Origin: EA-Mitarbeiter hören zu und notieren Forderungen

EA hatte aufgrund anhaltender Kritik an seiner Online-Plattform Origin für heute Abend zu einem runden Tisch geladen. Man räumte Fehler ein, wenn auch von einer Entschuldigung kein Wort zu hören war. Und wie es sich für ein solches Treffen gehört, ließ man uns Gamern ausreden.

Ob unseren Worten auch die erhofften Taten auf Seiten von EA folgen werden, steht leider noch auf einem anderen Blatt: Die erste Ankündigung von EAs Deutschlandchef, Herrn Coenen, war, dass man an diesem Abend selbstverständlich keine Entscheidungen treffen könne. Das wir keine erwarten konnten, war uns insofern ohnehin vorher klar, als dass wir nicht mit den CEOs des Mutterkonzerns an einem Tisch saßen – so wichtig sind die Rechte deutscher Kunden dann doch nicht. Weiterlesen

Verbraucherzentrale mahnt EA ab

(via theorigin.de) Der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) gab heute in einer Pressemitteilung bekannt, dass man EA wegen des rechtlich fragwürdigen Vorgehens im Zusammenhang mit Origin abgemahnt habe. Dieser habe nicht ausreichend darüber aufgeklärt, dass die Kunden eine dauerhafte Internetverbindung benötigen, um das Spiel zu nutzen. Zudem müssen Kunden die Zusatzsoftware Origin installieren, ohne verständlich informiert zu werden, was diese auf ihrem Computer genau macht. Gegenstand des Verfahrens sind außerdem Vertragsklauseln, die Verbraucher nach Auffassung des vzbv unverhältnismäßig benachteiligen.

Der Trend auf dem Markt für Computerspiele ist eindeutig: Immer häufiger müssen sich die Nutzer im Internet registrieren, anschließend ein Benutzerkonto anlegen und für die gesamte Dauer des Spiels online sein. Fällt die Internetverbindung providerbedingt gerade aus, bleibt der Bildschirm dunkel. Problematisch ist das, wenn die Hersteller darüber nur unzureichend informieren. […]

Mangelhafte Aufklärung über Zusatzsoftware

Zudem müssen sich die Kunden die Zusatzsoftware Origin herunterladen, die anschließend unter anderem automatisch die Lizenzrechte sämtlicher auf dem Computer gespeicherter Produkte des Anbieters überprüft. Was die Software genau auf dem Computer macht, erfahren die Nutzer des Spiels beim Kauf allerdings nicht. Gleichzeitig sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen so weit gefasst, dass nach Auffassung des vzbv unklar bleibt, welche Daten der Hersteller erfassen, weiterverarbeiten und anderweitig nutzen darf. So behält sich Electronic Arts das Recht vor, anhand der erfassten Daten Nutzerprofile zu erstellen und diese ohne gesonderte Einwilligung der Kunden für Werbezwecke zu verwenden. Welche Daten dies genau sind, lässt der Hersteller offen.

Geschäftsbedingungen müssen Teil des Kaufvertrages sein

Der vzbv beanstandet außerdem die gängige Praxis, nach der eine Zustimmung zu den Lizenzvereinbarungen und Allgemeinen Geschäftsbedingungen erst erfolgt, wenn der Kunde das Spiel auf seinem Rechner installiert. Das ist nach Auffassung des vzbv zu spät, denn nach deutschem Recht müsse dies bereits beim Abschluss eines Vertrages erfolgen. Nur so sei gewährleistet, dass die Nutzer sich vor Vertragsschluss über problematische Klauseln informieren können.

Einen Tag vor dem runden Tisch bei Electronic Arts, an dem auch der VDVC Teil nehmen wird, wird Spielern und Verbrauchern in Deutschland also von prominenter Stelle der Rücken gestärkt. Bleibt zu hoffen, dass der Konzern Einsicht zeigt und in Zukunft ein verbraucherfreundlicheres Verhalten an den Tag legt.

Origin: Setup analysiert

Kurz nach dem Release von Battlefield 3 wurde bekannt, dass sich EA im Lizenzvertrag (EULA) zur benötigten Zusatzsoftware Origin das Recht zugestehen wollte, den Computer des Benutzers zu durchsuchen. Schnell wurden Belege gefunden, dass schon das Setup dem Spieler ausspioniert und als EA in einer ersten EULA-Änderung den Rechtsweg verbieten wollte, schien die Sache klar zu sein. Mittlerweile wurde die EULA entschärft, was die Software wirklich macht, ließ der Publisher aber unklar. Zwar gab es Dementis – man wolle nicht spionieren, doch was auf den Rechnern der Nutzer wirklich abgeht, wurde nicht erklärt.

Für klare Faktenlage wollen der Landesdatenschutzbeauftragte und der VDVC sorgen. Während erster sich auf rechtliche Fragestellungen und die Kommunikation des Clients konzentriert, haben wir die Festplattenzugriffe des Setups analysiert. Weiterlesen