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Tabea Rößner, grüne Bundestagsabgeordnete:
Minecraft indiziert (Aprilscherz)
Wie aus der aktuellen Ausgabe des Mitteilungsblattes der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM Aktuell) hervor geht, hat die Behörde das beliebte Computerspiel Minecraft mit sofortiger Wirkung indiziert. Aufgrund der als menschenverachtend angesehenen Darstellungen brennender Zombies wurde darüber hinaus die bundesweite Beschlagnahme des Titels angeordnet.
Mit Minecraft ist nun also das letzte noch erhältliche Spiel verboten worden, in dem brennende Zombies gezeigt werden. Spiele wie Minecraft, die „grausame […] Gewalttätigkeiten gegen Menschen oder menschenähnliche Wesen“ zeigen, gelten dem Gesetzgeber zufolge als gefährlich und sind folglich verboten. In besonders schwerwiegenden Fällen wird die Gewaltverherrlichung per Gerichtsbeschluss formell festgestellt. Experten haben schon lange gemutmaßt, wann es bei Minecraft so weit sein wird. Bei Spielen wie Left4Dead oder Dead Island, die ähnlich brutalen Inhalt zeigen, hatte die BPjM rascher reagiert.
In der Begründung heißt es hierzu, die Jugendschützer hätten sich zunächst von der harmlos anmutenden Optik irritieren lassen. Das Spiel sei durch diese „besonders heimtückisch, denn die Lego-Grafik [spreche] besonders kleine Kinder an“. Diese bekämen dann aufgrund der im Spiel nachts und in dunklen Räumen erscheinenden Monster Angst vor der Dunkelheit. Durch die möglicherweise folgenden Schlafstörungen könne die Entwicklung der Spieler nachhaltig gestört werden.
Update (14:57), via Gamer-Passion: Auch führende Innenpolitiker begrüßen die Beschlagnahme. Nach aktuellen Geheimdienstinformationen könne das Spiel von Terroristen zur Kommunikation genutzt werden. Mit den im Spiel vorkommenden Klötzen sei es möglich, das komplette Morsealphabet abzubilden.
Update (2. April): Wie schon festgestellt wurde, handelt es sich bei dieser Nachricht um einen Aprilscherz. Hoffentlich hattet ihr mit der „Nachricht“ genau so viel Spaß wie wir. Danke auch an gamersunity fürs Mitspielen.
Spielepetition erneut abgelehnt
Vergangenen November wurde die vom VDVC und Stigma-Videospiele verfasste Petition gegen ein Verbot gewaltdarstellender Videospiele sowie die indizierte Titel auf ein Level mit der “keine Jugendfreigabe”-Kennzeichnung gleichzusetzen, vom Petitionsausschuss blockiert. Die Begründung damals war, dass sie einer anderen Petition zu ähnlich sei, was aber schlicht und ergreifend nicht stimmte.
Nun wurde die Petition zwar erneut geprüft, aber auch erneut abgelehnt. Die Begründung: Es bestehe weder Handlungsbedarf noch Erfolgsaussichten:
«Nach Prüfung aller Gesichtspunkte ist der Ausschussdienst zu dem Ergebnis gekommen, dass eine Umsetzung Ihres Anliegens angesichts der gegenwärtigen Handlungsprioritäten auf diesem Gebiet ausgeschlossen erscheint. Diese Auffassung stützt sich insbesondere auf folgende Erwägungen:Die Medien dienen der demokratischen Gesellschaft der freien individuellen und öffentlichen Meinungsbildung. Artikel 5 des Grundgesetzes gewährleistet sowohl das Recht auf freie Meinungsäußerung und -verbreitung als auch die Freiheit der Berichterstattung durch die Medien. (…) Dieses Grundrecht findet allerdings dort seine Schranken, wo dies durch Vorschriften der allgemeinen Gesetze (…) bedingt ist (Art. 5 Abs. 2 des Grundgesetzes).»
(Es folgt eine Aufstellung zur aktuellen Rechtslage.)
«Aus den dargestellten Gründen ist kein gesetzgeberischer Handlungsbedarf im Sinne Ihrer Petition erkennbar. Die Regelungen sind erforderlich, um den Schutz von Kindern und Jugendlichen vor jugendgefährdenden Medieninhalten zu gewährleisten.»
«Weil Ihre Petition nicht den gewünschten Erfolg haben werden, sieht der Ausschuss von einer Veröffentlichung auf der Internetseite des Petitionsausschusses ab. Diese Entscheidung erfolgte auf der Grundlage der „Richtlinie für die Behandlung von öffentlichen Petitionen“ (Pkt. 4e) gemäß Ziffer 7.1 (4) der Verfahrensgrundsätze, die unter www.bundestag.de/Petitionen veröffentlicht sind.»
Und das ist die offizielle Begründung. Auch wenn rein juristisch gesehen alles rechtens verlaufen ist, lässt einen diese Antwort doch am Sinn des gesamten Konzepts von Bürgerpetitionen zweifeln.
Wir werden aber auf jeden Fall am Ball bleiben. Und auch in der Politik ist die Reaktion auf Unverständnis gestoßen. Der Freiburger Pirat Florian hat sich bereits mit der Berliner Fraktion in Verbindung gesetzt und auch der FDP-Bundestagsabgeordnete Jimmy Schulz will sich das ganze noch mal anschauen.
Petitionsblockade: Politik aktiv
Nachdem wir uns am Anfang der Woche öffentlich über das Vorgehen des Bundestags-Petitionsausschusses beschwert haben, kommt nun etwas Bewegung in die Sache. Bereits kurz nachdem unser Blogpost online ging, haben sich mit Heiko Herberg und Susanne Graf zwei im Berliner Abgeordnetenhaus sitzende Piraten öffentlich an den Ausschuss gewandt.
Ebenfalls gemeldet hat sich Jimmy Schulz, der für die FDP im Bundestag sitzt. Aktiv ist er leider noch nicht geworden, man prüfe noch die Möglichkeiten. Aber als stellvertretendes Mitglied des Petitionsausschusses hätte er wohl den nötigen Einfluss.
Wir bedanken uns für die Unterstützung und hoffen, dass diese zum Erfolg führt.
Petition blockiert: Bürokratie gegen Bürgerbeteiligung
Gemeinsam mit dem Verband für Deutschlands Video- und Computerspieler (VDVC) hat stigma-videospiele.de am 14.04.2011 eine Petition auf den Weg gebracht, die sich gegen das bestehende Verbot gewaltverherrlichender Videospiele (§ 131 StGB) sowie gegen die Indizierung (§ 15 JuSchG) in ihrer jetzigen Form richtet. Der Nutzen beider Maßnahmen ist umstritten, rechtfertigen lassen sich beide Gesetze nach Ansicht der Autoren kaum – schließlich wirkt der Index, entgegen der Intention des Gesetzesgebers, faktisch wie ein Verbot, während beim regulären Verbot Verstöße gegen Bestimmtheits- und Übermaßverbot nahe liegen. Die Veröffentlichung der Petition aber wurde vom Petitionsausschuss des Bundestags bisher durch bürokratische Mittel blockiert.
„Schon die von Stigma Videospiele erarbeitete Rohfassung war außergewöhnlich detailliert. Mit dem VDVC haben wir auf dieser Basis eine umfangreiche Begründung erarbeitet. Man könnte den Eindruck gewinnen, die Politik versuche unliebsamen Argumenten durch verwaltungstechnische Kniffe zu entgehen“, kommentiert der VDVC-Vorsitzende Patrik Schönfeldt die Situation.
