Proteste gegen ACTA

Protest gegen ACTA

Am kommenden Samstag, den 11. Februar, gibt es in zahlreichen Städten in Deutschland und ganz Europa Demonstrationen und Aktionen gegen das ACTA-Abkommen. Dieses richtet sich dem Namen nach gegen Fälschungen, verschärft aber auch das Urheberrecht. Es bringt Gefahren nicht nur für uns als Computerspieler, sondern für die komplette Bevölkerung mit sich, daher hat sich ein breites Bündnis gebildet, um ACTA zu verhindern. Wir rufen euch auf, an den Demonstrationen Teil zu nehmen und die Petition gegen ACTA zu unterzeichnen.

Warum sind wir gegen ACTA?

  • ACTA gefährdet Menschenleben: Harte Sanktionen im Transit sollen den Zugang zu kostengünstigen Medikamenten (Generika) erschweren. Die Leidtragenden sind zumeist Menschen in Entwicklungsländern, welche sich die teure Medizin aus den Industriestaaten nicht leisten können.
  • ACTA bedroht das freie Internet: Provider und Webseiten-Betreiber sollen ermutigt werden, ihre Nutzer zu überwachen und Inhalte herauszufiltern. “Freiwillige” Lösungen zwischen privaten Akteuren werden durch das ACTA-Abkommen gefördert. Dadurch werden unsere Grundrechte in die Hände der Wirtschaft gegeben.
  • ACTA zementiert das veraltete Urheberrecht: Das Abkommen soll eine Grundsatzentscheidung treffen, damit alte und überkommene Geschäftsmodelle in die nächsten Dekaden gerettet werden. Dadurch stellt sich ACTA gegen Innovation und zeitgemäße Modelle, die den Interessen von Nutzern und Kreativen Rechnung tragen. Die rasanten Umbrüche der modernen digitalen Welt werden ignoriert.
  • ACTA entwertet alte Software: Es wird neben der Verbreitung auch die nicht autorisierte Nutzung unter Strafe gestellt. Ausnahmen hierzu gibt es nicht einmal für verwaiste Werke (z.B. Abandonware), deren Urheber nicht mehr ermittelbar sind.
  • ACTA schränkt die Kreativität ein: Das Abkommen nimmt keine Rücksicht auf „Fair Use“ oder das Eigentumsrecht der Nutzer. „Let’s Play“s, Screencasts, (Meme-) Bilder und Fan-Patches werden kriminalisiert. Sogar für Satiren und Parodien gibt es keine Ausnahmen.
  • ACTA ist undemokratisch und hinter verschlossenen Türen verhandelt worden. Während Vertreter der Pharma-, Film- und Musikindustrie mitreden durften, wurden gewählte Abgeordnete und die Zivilgesellschaft ausgeschlossen. Nationale Parlamente oder das EU-Parlament durften also nicht mitreden, sie können nun lediglich zustimmen oder ablehnen. Sogar die Einsicht in die Verhandlungsprotokolle wurde verweigert.

Wie ist der Stand?

Stopp ACTA!

ACTA wurde im Geheimen ausgehandelt und auf EU-Ebene bereits an der Öffentlichkeit vorbei in einer nicht-öffentlichen Sitzung des Agrar- und Fischereirats(!) unterzeichnet. Doch noch müssen das Europaparlament und die Parlamente vieler Mitgliedsstaaten abstimmen, ob das Abkommen angenommen wird. Nach massiven Protesten wurde die Ratifizierung zumindest in Polen bereits gestoppt. Auch wir können das schaffen. Nehmt am Protest Teil!

Quellen
Allgemeine Argumente gegen ACTA: Stopp ACTA Berlin
Argumente gegen ACTA mit Bezug zu Computerspielen: VDVC Wiki

Spielepetition erneut abgelehnt

Vergangenen November wurde die vom VDVC und Stigma-Videospiele verfasste Petition gegen ein Verbot gewaltdarstellender Videospiele sowie die indizierte Titel auf ein Level mit der “keine Jugendfreigabe”-Kennzeichnung gleichzusetzen, vom Petitionsausschuss blockiert. Die Begründung damals war, dass sie einer anderen Petition zu ähnlich sei, was aber schlicht und ergreifend nicht stimmte.

Nun wurde die Petition zwar erneut geprüft, aber auch erneut abgelehnt. Die Begründung: Es bestehe weder Handlungsbedarf noch Erfolgsaussichten:

«Nach Prüfung aller Gesichtspunkte ist der Ausschussdienst zu dem Ergebnis gekommen, dass eine Umsetzung Ihres Anliegens angesichts der gegenwärtigen Handlungsprioritäten auf diesem Gebiet ausgeschlossen erscheint. Diese Auffassung stützt sich insbesondere auf folgende Erwägungen:Die Medien dienen der demokratischen Gesellschaft der freien individuellen und öffentlichen Meinungsbildung. Artikel 5 des Grundgesetzes gewährleistet sowohl das Recht auf freie Meinungsäußerung und -verbreitung als auch die Freiheit der Berichterstattung durch die Medien. (…) Dieses Grundrecht findet allerdings dort seine Schranken, wo dies durch Vorschriften der allgemeinen Gesetze (…) bedingt ist (Art. 5 Abs. 2 des Grundgesetzes).»

(Es folgt eine Aufstellung zur aktuellen Rechtslage.)

«Aus den dargestellten Gründen ist kein gesetzgeberischer Handlungsbedarf im Sinne Ihrer Petition erkennbar. Die Regelungen sind erforderlich, um den Schutz von Kindern und Jugendlichen vor jugendgefährdenden Medieninhalten zu gewährleisten.»

«Weil Ihre Petition nicht den gewünschten Erfolg haben werden, sieht der Ausschuss von einer Veröffentlichung auf der Internetseite des Petitionsausschusses ab. Diese Entscheidung erfolgte auf der Grundlage der „Richtlinie für die Behandlung von öffentlichen Petitionen“ (Pkt. 4e) gemäß Ziffer 7.1 (4) der Verfahrensgrundsätze, die unter www.bundestag.de/Petitionen veröffentlicht sind.»

Und das ist die offizielle Begründung. Auch wenn rein juristisch gesehen alles rechtens verlaufen ist, lässt einen diese Antwort doch am Sinn des gesamten Konzepts von Bürgerpetitionen zweifeln.

Wir werden aber auf jeden Fall am Ball bleiben. Und auch in der Politik ist die Reaktion auf Unverständnis gestoßen. Der Freiburger Pirat Florian hat sich bereits mit der Berliner Fraktion in Verbindung gesetzt und auch der FDP-Bundestagsabgeordnete Jimmy Schulz will sich das ganze noch mal anschauen.

Petitionsblockade: Politik aktiv

Nachdem wir uns am Anfang der Woche öffentlich über das Vorgehen des Bundestags-Petitionsausschusses beschwert haben, kommt nun etwas Bewegung in die Sache. Bereits kurz nachdem unser Blogpost online ging, haben sich mit Heiko Herberg und Susanne Graf zwei im Berliner Abgeordnetenhaus sitzende Piraten öffentlich an den Ausschuss gewandt.

Ebenfalls gemeldet hat sich Jimmy Schulz, der für die FDP im Bundestag sitzt. Aktiv ist er leider noch nicht geworden, man prüfe noch die Möglichkeiten. Aber als stellvertretendes Mitglied des Petitionsausschusses hätte er wohl den nötigen Einfluss.

Wir bedanken uns für die Unterstützung und hoffen, dass diese zum Erfolg führt.

Petition blockiert: Bürokratie gegen Bürgerbeteiligung

Gemeinsam mit dem Verband für Deutschlands Video- und Computerspieler (VDVC) hat stigma-videospiele.de am 14.04.2011 eine Petition auf den Weg gebracht, die sich gegen das bestehende Verbot gewaltverherrlichender Videospiele (§ 131 StGB) sowie gegen die Indizierung (§ 15 JuSchG) in ihrer jetzigen Form richtet. Der Nutzen beider Maßnahmen ist umstritten, rechtfertigen lassen sich beide Gesetze nach Ansicht der Autoren kaum – schließlich wirkt der Index, entgegen der Intention des Gesetzesgebers, faktisch wie ein Verbot, während beim regulären Verbot Verstöße gegen Bestimmtheits- und Übermaßverbot nahe liegen. Die Veröffentlichung der Petition aber wurde vom Petitionsausschuss des Bundestags bisher durch bürokratische Mittel blockiert.

„Schon die von Stigma Videospiele erarbeitete Rohfassung war außergewöhnlich detailliert. Mit dem VDVC haben wir auf dieser Basis eine umfangreiche Begründung erarbeitet. Man könnte den Eindruck gewinnen, die Politik versuche unliebsamen Argumenten durch verwaltungstechnische Kniffe zu entgehen“, kommentiert der VDVC-Vorsitzende Patrik Schönfeldt die Situation.

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Gamer protestieren gegen EA,
EULA-Änderung nur Makulatur

Mit dem Erscheinen von Battlefield 3 mussten viele Benutzer feststellen, dass zum Starten des Spiels das Zusatzprogrammm „Orgin“ benötigt wird. Dieses Programm greift gemäß Endbenutzer-Lizenzvertrag (End User License Agreement, EULA) massiv in die Rechte des Verbrauchers ein. Letztenendes holt sich der Benutzer eine Spionagesoftware auf seinen PC, welche die unterschiedlichsten Daten sammelt und an EA zurücksendet. So wird z.B. der komplette Inhalt der Festplatten erfasst und es werden ungefragt Lizenzen von EA-Produkten geprüft. Zudem behält sich EA vor, die gesammelten Daten u.a. „für Marketingzwecke“ an „seine Partner“ weiter zu geben. Die Datensammlung umfasst etwa IP-Adressen, Nutzungsdaten, sämtliche auf dem Computer installierte Software sowie deren Nutzung und vorhandene Hardware inklusive Peripherie wie Drucker. Dies alles geschieht aber auch schon bevor der Benutzer irgend etwas zugestimmt hat, den Orgin spioniert bereits während der Installation den Rechner aus.

Danneben hat das neue Verfahren auch einige Seiteneffekte. Nebst den üblichen Schwieigkeiten sich bei den Aktivierungsservern anzumelden (wie zuletzt bei Ubisoft), melden Spieler, dass ältere EA-Produkte nichtmehr funktionieren, sofern sie online erworden wurden. Dies umfasst alle vor dem September 2009 gekauften Spiele. Sofern man also nicht über einen zuvor erworbenen Datenträger verfügt, sind diese Spiele für den Kunden nichtmehr nutzbar. EA hat das inzwischen bestätigt.

Als diese umfassenden Eingriffe seitens EA bekannt wurden, berichteten unter anderem Spiegel-Online über den Sachverhalt. Das Thema schlug schnell größere Wellen. Dies veranlasste EA laut Informationen des Magazins Gamestar letztendlich die Orgin-EULA abzuändern. Dieses Manöver scheint allerdings vor allem Makulatur zu sein, denn die wirklich brisanten Stellen sind auch weiterhin noch enthalten. So wurde der Text insgesamt freundlicher formuliert und die Anrede des Nutzers von „du“ auf „Sie“ korrigiert. Zudem findet der Kunde nun eine detaillierte Anleitung, wie er sich im Falle eines Streits nach Auffassung des Publisher zu verhalten hat. Einzig die Anmaßung die Kommunikation des Nutzers zu überwachen und jegliche Information zu veröffentlichen, wenn es „EA für nötig hält“, um die eigenen Interessen zu schützen, wurde fallen gelassen. Überwacht wird aber weiterhin.

Datenschützer und Verbraucher laufen gegen diese Eingriffe in das Nutzungsverhalten und die Privatsspähre der Spieler Sturm. So häufen sich negative Bewertungen beim Onlineshop Amazon, eine Petition fordert gar das komplette Verkaufsverbot des Spiels – und zwar so lange bis sich der Publisher an geltendes Recht hält. Namenhafte Akteure des eSport arbeiten zur Zeit zusammen mit uns an einem offenen Brief, der die Meinung der Spieler auf den Punkt bringt, und EA endlich zu einer Stellungnahme bewegen soll. Da viele Nutzer nach dem Kauf eine negative Überraschung erleben mussten, sieht der VDVC zudem seine schon länger bestehende Forderung nach mehr Transparenz in Vertragstexten bestätigt und wird nun mit neuem Elan für dessen Umsetzung arbeiten. Um auch denen zu helfen, die bereits von der Spionage-Offensive betroffen sind, haben wir ein Musterschrieben vorbereitet. Dieses lässt sich nutzen, um von EA Auskunft (gemäß Bundesdatenschutzgesetz) verlangen, welche Daten sie über einen gespeichert haben.