VDVC verurteilt Indizierung von CoD:MW2 und L4D2
23 Beiträge
• Seite 1 von 3 • 1, 2, 3
VDVC verurteilt Indizierung von CoD:MW2 und L4D2
Der Verband für Deutschlands Video- und Computerspieler (VDVC) verurteilt die Aufnahme der Originalfassungen der Spiele „Call of Duty: Modern Warefare 2“ und „Left 4 Dead 2“ in die „Liste B“ der BPjM aufs Schärfste. Durch diese Indizierung wird nicht nur Werbung für die Spiele verboten und der Verkauf an Minderjährige erschwert, sondern darüber hinaus auch eine Beschlagnahme der Medien gefordert. Der VDVC sieht in diesem Verhalten eine Gängelung mündiger Bürger.
Die BPjM forciert durch dieses Vorgehen, die Weitergabe dieser Spiele, die ohnehin nur Erwachsene erwerben dürfen, komplett zu verbieten. Dieses Verbot bezieht sich nicht nur auf den Verkauf - auch Vorführung wäre durch eine Beschlagnahme verboten. Das bedeutet für die Spieler ganz konkret, dass nicht mehr gespielt werden dürfte, wenn sich beispielsweise Freunde in einem Raum mit dem Spieler aufhalten.
Patrik Schönfeldt, Vorstandsmitglied des VDVC hierzu: „Dieses Vorgehen wäre in anderen Ländern undenkbar, es zeigt mangelndes Vertrauen in die eigenen Mitmenschen. Statt einer Bevormundung erwachsener Spieler sollte sinnvoller Jugendschutz betrieben werden.“
Der VDVC fordert dazu auf, von einer Beschlagnahme abzusehen.
Presseberichte hierzu: viewtopic.php?f=37&t=541
-

Patrik - VDVC-Team
- Beiträge: 1672
- Registriert: Mi 27. Mai 2009, 22:40
- Wohnort: Oldenburg
Re: VDVC verurteilte Indizierung von CoD:MW2 und L4D2
Indizierung! Es ist wohl nicht alles schlecht, was die NSDAP und die SED genutzt haben.
- Merkator
- VDVC-Mitglied
- Beiträge: 52
- Registriert: Di 27. Okt 2009, 10:33
Re: VDVC verurteilt Indizierung von CoD:MW2 und L4D2
Das schlimmste ist ja, dass es keine „normale“ Indizierung, sondern eine über die Liste B ist. Damit gibt es nicht nur das übliche Werbeverbot (samt Verbannung unter die Ladentheke), sondern es wird ein komplettes Verbreitungsverbot angestrebt.
-

Patrik - VDVC-Team
- Beiträge: 1672
- Registriert: Mi 27. Mai 2009, 22:40
- Wohnort: Oldenburg
Re: VDVC verurteilt Indizierung von CoD:MW2 und L4D2
Oh, vielleicht wäre eine kurze Information über "Indizierung" interessant. Was ist den die B-Liste?
- Sandra Uhling
- VDVC-Mitglied
- Beiträge: 704
- Registriert: Mi 29. Jul 2009, 18:49
Re: VDVC verurteilt Indizierung von CoD:MW2 und L4D2
Das würde mich auch brennend interessieren. Vor allem im Hinblick darauf, daß seitens der Zensoren wohl wieder massiv überreagiert wird.
- Merkator
- VDVC-Mitglied
- Beiträge: 52
- Registriert: Di 27. Okt 2009, 10:33
Re: VDVC verurteilt Indizierung von CoD:MW2 und L4D2
Seid ihr euch wirklich ehrlich ganz ganz sicher, dass das: "Das bedeutet für die Spieler ganz konkret, dass nicht mehr gespielt werden dürfte, wenn sich beispielsweise Freunde in einem Raum mit dem Spieler aufhalten." stimmt?
-

Fahrstuhl - VDVC-Team
- Beiträge: 88
- Registriert: So 5. Jul 2009, 16:27
Re: VDVC verurteilt Indizierung von CoD:MW2 und L4D2
Wenn das Spiel tatsächlich beschlagnahmt wird, darfst du es nicht mehr. Da bin ich mir sicher. Wie es ist, wenn deine Freunde das Spiel auch besitzen, kann ich aber nicht sagen. Wäre paradox, das zu verbieten, aber ne explizite Ausnahme gibt es da nicht.
-

Patrik - VDVC-Team
- Beiträge: 1672
- Registriert: Mi 27. Mai 2009, 22:40
- Wohnort: Oldenburg
Re: VDVC verurteilt Indizierung von CoD:MW2 und L4D2
Hi,
ich habe das noch nicht ganz verstanden.
Ist der VDVC gegen die Indizierung oder gegen die Art der Indizierung (Liste B) ?
ich habe das noch nicht ganz verstanden.
Ist der VDVC gegen die Indizierung oder gegen die Art der Indizierung (Liste B) ?
- Sandra Uhling
- VDVC-Mitglied
- Beiträge: 704
- Registriert: Mi 29. Jul 2009, 18:49
Re: VDVC verurteilt Indizierung von CoD:MW2 und L4D2
Zur Indizierung als solches gibt es noch keine gefestigte Position. Wenn die Spiele weiterhin erhältlich bleiben und „nur“ aus dem öffentlichen Regal verschwinden, ließe sich für manche sicherlich damit leben. Da es sich um Import-Versionen handelt, dürften sie wohl ohnehin kaum ausgelegen haben.
Die Kritik richtet sich also insbesondere gegen die mögliche Beschlagnahme. Diese würde u.a. dazu führen, dass Besitzer der importierten Versionen diese nicht mehr uneingeschränkt nutzen könnten. Besonders bei Left 4 Dead, welches zumindest gefühlt häufiger in der Original- als in der deutschen Version gekauft wurde, ist das besonders kritisch. Den Spaß am Spiel macht ja das gemeinsame Spiel – im Idealfall im LAN. Das ist aber für die Besitzer der Importversion unter Umständen in naher Zukunft eine Straftat, die mit bis zu einem Jahr Gefängnis geahndet werden kann.
In wie fern man Dritten überhaupt noch Zugriff auf einen Rechner, auf dem das Spiel installiert ist, geben darf, ist eine weitere Frage. Schließlich macht man das Spiel in diesem Moment ja streng genommen auch schon zugänglich. Ein Klick würde zum Starten reichen.
Die Kritik richtet sich also insbesondere gegen die mögliche Beschlagnahme. Diese würde u.a. dazu führen, dass Besitzer der importierten Versionen diese nicht mehr uneingeschränkt nutzen könnten. Besonders bei Left 4 Dead, welches zumindest gefühlt häufiger in der Original- als in der deutschen Version gekauft wurde, ist das besonders kritisch. Den Spaß am Spiel macht ja das gemeinsame Spiel – im Idealfall im LAN. Das ist aber für die Besitzer der Importversion unter Umständen in naher Zukunft eine Straftat, die mit bis zu einem Jahr Gefängnis geahndet werden kann.
In wie fern man Dritten überhaupt noch Zugriff auf einen Rechner, auf dem das Spiel installiert ist, geben darf, ist eine weitere Frage. Schließlich macht man das Spiel in diesem Moment ja streng genommen auch schon zugänglich. Ein Klick würde zum Starten reichen.
-

Patrik - VDVC-Team
- Beiträge: 1672
- Registriert: Mi 27. Mai 2009, 22:40
- Wohnort: Oldenburg
Re: VDVC verurteilt Indizierung von CoD:MW2 und L4D2
Hi,
im Sinne der Spieler sollte sich der VDVC grundsätzlich gegen Indizierungen aussprechen, da eine Freigabeverweigerung seitens der USK und die dadurch drohende Indizierung (bei VÖ ohne Freigabe) für Schnitte in Spielen sorgt, um dennoch eine Freigabe zu erhalten.
Das "zugänglich machen" sollte sich eigentlich auf die "Öffentlichkeit" beziehen/beschränken. Es sollte kein Problem sein, mit Freunden (Volljährigkeit vorausgesetzt) zu Hause nach §131 StGB beschlagnahmte Spiele zu spielen, oder beschlagnahmte Filme zu kucken :-)
Grüße,
Patrick
im Sinne der Spieler sollte sich der VDVC grundsätzlich gegen Indizierungen aussprechen, da eine Freigabeverweigerung seitens der USK und die dadurch drohende Indizierung (bei VÖ ohne Freigabe) für Schnitte in Spielen sorgt, um dennoch eine Freigabe zu erhalten.
Das "zugänglich machen" sollte sich eigentlich auf die "Öffentlichkeit" beziehen/beschränken. Es sollte kein Problem sein, mit Freunden (Volljährigkeit vorausgesetzt) zu Hause nach §131 StGB beschlagnahmte Spiele zu spielen, oder beschlagnahmte Filme zu kucken :-)
Grüße,
Patrick
-

AssMan - VDVC-Mitglied
- Beiträge: 191
- Registriert: Sa 6. Jun 2009, 12:10
- Wohnort: Karlsruhe - Oststadt
23 Beiträge
• Seite 1 von 3 • 1, 2, 3
Wer ist online?
Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 1 Gast