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Was eine Bürokratie...
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Wusstest du, dass "Let's Plays" eine Urheberrechtsverletzung sind und auf Plattformen wie Steam gar keine Spiele verkauft werden? Die Spieleindustrie lotet eben nicht nur die Grenzen von Hardware und Programmierung aus, sondern entwickelt auch für den Vertrieb von Videospielen auch ganz eigene Geschäftsmodelle. Deren Zulässigkeit ist vielen Spielern allerdings unbekannt, obwohl sie von den Auswirkungen als Nutzer direkt betroffen sind.
Um das zu ändern hat der VDVC diese Informationsseite erstellt, die über die wichtigsten rechtlichen Aspekte aufklärt. Speziell bei Spielen mit Onlineaktivierung stellt sich dabei heraus, dass versucht wird die dem Kunden nach dem Urhebergesetz zustehenden Rechte vorzuenthalten. Wir informieren darüber hinaus noch über eine Reihe anderer Probleme: So z.B. über darüber, wann das Kopieren von Datenträgenr, das Modden eines Spiel oder das Streamen einer Session zulässig ist und was es überhaupt mit dem Datenschutz auf sich hat.
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Bla.
Sprecher: Unternehmen beklagen sich gerne darüber, dass das Internet ein rechtsfreier Raum und ihr geistiges Eigentum nicht geschützt sei. So fragte der CDU-Politiker Siegfried Kauder bei einer Anhörung zu ACTA, ob man sich nicht einigen könne geistiges Eigentum genauso zu schützen wie materielles Eigentum. Ist das wirklich die Frage?
1. Real
Wenn ich einen körperlichen Gegenstand kaufe - z.B. einen Fußball - kann ich eine Reihe von Dingen damit machen:
Schnitt 1: Ich kann ihn benutzen - allein oder mit anderen. (Erst Bild von einen Spieler, dass passt er zu einen anderen rüber)
Schnitt 2: Mir von jemanden Tricks zeigen lassen - die ich selbst nie könnte ... (Spieler gibt den Ball an anderen ab, der nen paar tricks vorführt)
Schnitt 3: Ich kann ihn jemanden ausleihen ... (Anderen wird der Ball gegeben, der ihn mitnimmt)
Schnitt 4: Ich kann Fotos und Videos von Spielen aufnehmen und diese ins Netz stellen .. (Spiel wird mit Smartphone aufgeladen und dann gezeigt, wie der Film ins Netz gestellt wird)
Schnitt 5: ich kann ihn öffentlich benutzen, wo andere zuschauen können. (Spiel auf einem öffentlichen Platz, wo andere zuschauen)
Schnitt 6: Und wenn ich keinen Bock mehr habe, kann ich ihn verschenken oder verkaufen. (Ball wird jemanden zugespielt, der dann mit dem Ball abhaut)
2. Geistiges Eigentum
Wenn ich mir aber geistiges Eigentum zulege - Z.B. Fifa12 - sieht es anders aus:
Schnitt 1: Ich darf das Spiel nutzen, aber nur alleine. (2 Spieler auf Couch mit Fifa12: Bild plötzlich mit Graufilter und Einblendung "Verboten") Nach der Eula wird nur die persönliche Nutzung gestattet.
Schnitt 2: ich darf es auch keinem andere nur für einen Moment spielen lassen, damit er mir Tricks zeigen kann. (Szene, wie jemand das Gamepad dem Sitznachbarn in die Hand gibt: Dann dieselbe Einblendung). Nach der EULA darf das Recht zur Nutzung niemanden anderes übertragen werden.
Schnitt 3: ich darf es niemanden ausleihen. (jemanden die Packung mitgeben, ") Eula ...
Schnitt 4: Ich darf weder Fotos noch Videos machen, und ins Netz stellen schon gar nicht. (Fraps zeigen, Upload, "), ...
Schnitt 5: Und öffentlich darf ich es auch nicht nutzen. (Laptop auf der Straße, schaut wer zu, "), ...
Schnitt 6: genausowenig, wie ich es verkaufen oder verschenken darf. (Jemanden gegen Geld die Packung geben, "), ...
Sprecher: Also, liebe Politiker. Wir können uns gerne einigen, dass geistiges Eigentum genauso wie Sachen geschützt wird. Doch der rechtsfreie Raum ist hier wohl weniger die virtuelle, sondern die "reale" Welt.
Patrik hat geschrieben:Konsolen habe ich übrigens zumindest teilweise auf dem Schirm. Beschreiben werde ich z.B. die Binindung von Dowload-Titeln an ein Gerät, wie sie bei Nintendo geschieht. Allerdings sehe ich um ehrlich zu sein bei Konsolen weniger Probleme. Die Gerüchte der Gebrauchtspielsperre bei der PS4 haben sich ja wohl als falsch erwiesen (oder die Pläne wurden eingestampft) und auch sonst kann man ja für Konsolen vor allem Spiele kaufen – und nicht nur Clients. (Ich hoffe, diese Einschätzung liegt nicht an meiner eingeschränkten Sichtweise…)
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