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spiel-gekauft

Re: spiel-gekauft

Beitragvon Rey Alp » Sa 9. Jun 2012, 18:03

Ok. Danke wegen den neusten Änderungen. Aus Gründen der Symmetrie würde ich aber auch bei den letzten zwei Punkten jeweils 2 Symbole und den Text dann auch doppelt bevorzugen.

edit:

mal ganz wild:
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idee303.jpg
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Re: spiel-gekauft

Beitragvon Rey Alp » So 10. Jun 2012, 10:06

2.0^^:
Dateianhänge
idee304b.jpg
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Re: spiel-gekauft

Beitragvon Patrik » So 10. Jun 2012, 18:15

Für das zweispaltige Menü habe ich eine Lösung gefunden: http://spiel-gekauft.de/ Die Lösung ist für sehr kleine Auflösungen nicht ideal, aber dafür ließe sich ja noch ein extra Style erstellen.
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Re: spiel-gekauft

Beitragvon Rey Alp » Mo 11. Jun 2012, 09:23

Ok, kommt da dann noch die Spalte Check hinzu?

edit:

Sind die drei Spalten beabsichtigt?
- http://www.spiel-gekauft.de/?p=unwirksame-einbeziehung (oben)
- http://www.spiel-gekauft.de/?p=kauf-vs-miete (unten)
- http://www.spiel-gekauft.de/?p=beispiele (Überall mit Punkten - Kommt das von der Menüformatierung?)
- alle anderen Seiten wo Punkte als Aufzählungszeichen benutzt werden.
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Re: spiel-gekauft

Beitragvon Scorpion » Mo 11. Jun 2012, 14:22

Wenns nur um bisschen CSS geht kann ich sicher aushelfen. Dazu muss aber jemand dirigieren bzw. ansagen wie es aussehen soll - ich bin unkreativ..
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Re: spiel-gekauft

Beitragvon Rey Alp » Mo 11. Jun 2012, 17:37

Also es würd emich freuen, wenn du den Job übernehmen kannst. Wegen Design werd ich aber wohl kaum entscheiden können, ich kann hier nur Ideen präsentieren, die dann - von wem auch immer - noch einen Segen brauchen.

Ich habe gerade inhaltlich noch etwas recherchiert: Offenbar hat auch der Urheber von Software das Sendungs- und Vorführunsgrecht. D.h. man darf fremden Leuten nicht einen Blick auf ein Videospiel gestattet (ab 2 Leuten wird kritisch) und ein Live-Stream/Webcast von Videospielen ist ebenfalls unzulässig:
- http://www.digitalrecht.net/2010/11/nut ... -software/
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Re: spiel-gekauft

Beitragvon Patrik » Mo 11. Jun 2012, 18:16

@Norman: Wenn du dich bereit erklärst das zu machen, würde ich mich echt freuen. Du kannst wahlweise eins offline erstellen und es mir dann (samt Grafiken) geben oder du gibst mir nen ssh-Pubkey und ich schalte dich für das git-Repo frei.
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Re: spiel-gekauft

Beitragvon Scorpion » Mo 11. Jun 2012, 21:28

Ja nich schick dir dann alles.

An sich solltet ihr trotzdem Ideen "designen" bzw. Drafts erstellen. Andersrum kann ich nich.. wie gesagt bin unkreativ :/
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Re: spiel-gekauft

Beitragvon Patrik » Mo 11. Jun 2012, 22:40

Ich fänd eine Kombination aus Reys Vorschlägen schick. Header und Menü wie im ersten Vorschlag, Rest wie im zweiten.
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Re: spiel-gekauft

Beitragvon Rey Alp » Mo 11. Jun 2012, 22:51

Wobei das mit den Schatten vor wechselnden Hintergrund eine Herausforderung sein dürfte. Man müsste wohl beim ganzen oberen Teil ein Bild als Hintergrund nehmen bevor man darüber nachdenken kann irgendwelche kachelbaren Strukturen einzufügen.

Was mir am wenigsten gefällt ist der Textbereich. Möglicherweise ist die Schriftart zu groß und den Seitentitel so in der Seite einzublenden stört mich. Da vielleicht besser darauf verzichten und in Menü markieren, welche Seite ausgewählt ist?

edit:

Artikel "Öffentliche Wiedergabe" (im Aufbau begriffen):

Darf ich ein von mir gekauften Spiel in der Öffentlichkeit präsentieren oder per Live-Stream übertragen?

Hierbei macht es keinen Unterschied, ob ein "vollerwertiges" Videospiel oder ein Client erworben wurde.

2x: Nein, ein Spiel öffentlich zu spielen oder per Stream der Öffentlichkeit zugänglich zumachen ist gegen den Willen des Publishers nicht gestattet.

Speziell vor dem Hintergrund, dass Videospiele auch hierzulande zunehmend wettbewerbsmäßig gespielt haben, ist es nicht unüblich die Begegnungen der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. So werden beispielsweise nicht nur beim "Intel Friday Night Game" Turniere vor Publikum ausgetragen, sondern zugleich auch per Live-Stream für die Zuhausegebliebenen gesendet. Sogar in einigen Pubs kann mittlerweile nicht nur Fußball, sondern auch e-Sport per Beamer verfolgt werden.

Auch wenn dies sicherlich als eine Bereichung der Videospielkultur angesehen werden kann, ergibt sich hier ein kleines rechtlichen Problem. Denn nach dem Urhebergesetz steht dem jeweiligen Rechteinhaber die Entscheidung darüber zu, ob das Werk öffentlich wiedergegeben werden darf:

    "Der Urheber hat ferner das ausschließliche Recht, sein Werk in unkörperlicher Form öffentlich wiederzugeben (Recht der öffentlichen Wiedergabe). Das Recht der öffentlichen Wiedergabe umfasst insbesondere [...] das [...] Vorführungsrecht (§ 19), [...] das Senderecht (§ 20) [...]."
Das "Webcasting" bzw. Live-Streams unterfallen dem Senderecht (Dustmann, in: Fromm/Nordemann, Kommentar zum Urheberrecht, § 19a Rn. 25.), so dass hier die Zustimmung des Rechteinhabers eingeholt werden müsste - gegebenenfalls für eine entsprechende Lizenzgebühr. Und das nicht nur bei Großveranstaltungen wie dem IFNG, sondern bei jedem Live-Stream, der das Spielen eines Videospiels zum Inhalt hat.

Für das Vorführungsrecht gilt dasselbe: Sobald das Spielen eines Videospiels einer Öffentlichkeit präsentiert wird, wäre die Zustimmung des Rechteinhabers einzuholen. Dabei genügt es prinzipiell schon, wenn das Spiel an einem Ort (Auch Privaträumen) zwei oder mehr Personen gezeigt wird, mit denen man nicht wahnsinnig viel zu tun hat (Dreier, in: Dreier/Schulze, Kommentar zum Urheberrecht, § 15 Rn. 40.).

Bei den bekannten Ligen bemühen sich die Rechteinhaber auch darum ihre Rechte durchzusetzen, was sich unter anderem 2011 beim Streit zwischen der (süd-) koreanischen KeSPA und Blizzard zeigte:

    "Wie die koreanische Seite fomos.kr berichtet, stehen die beiden Parteien kurz vor einer Einigung. So soll ein Lizenzvertrag geschlossen werden, der es den beiden Ligen erlaubt, offiziell wieder Starcraft-Matches aus- und übertragen zu dürfen. Dafür werden nicht nur die offiziellen Blizzard-Logos eingebaut, sondern zudem eine nicht näher bezifferte Lizenzgebühr an Blizzard überwiesen. In Europa und in den USA hat Blizzard bereits ähnliche Regelungen mit bekannten Ligen wie der ESL oder der MLG getroffen."

    (Wondracek, Simon, Blizzard und KeSPA beenden ihren Konflikt, fragster v. 09.05.2011.)
Hinsichtlich des Webcastings ist aber zumindest der Entwickler von "Starcraft 2" nachsichtig. Obwohl nach der im Rahmen einer Lizenz eingeräumten Zustimmung Blizzards "die Verwendung von Blizzardinhalten ausschließlich nichtkommerziellen Zwecken vorbehalten bleibt", erlaubt Blizzard Streams auch über kostenpflichtige "Premiumaccounts" zugänglich zu machen, "solange den Zuschauern ebenfalls über eine freie Methode Zugang ermöglicht wird". In diesen Fällen kann also auf die Zustimmung des Rechteinhabers zurückgegriffen werden, so dass keine Urheberrechtsverletzung vorliegt.

Es ist somit der Fall, dass:

    Öffentliche Wiedergaben von Videospielen nur mit Zustimmung des Rechteinhabers zulässig sind.



edit2:

Vielleicht als Bild mit "Öffentlichkeit beim e-Sport: "2011 IEM V World Championship CeBIT."" (Ist vom Pressebereich von Turtle)
Dateianhänge
cebit.jpg
Zuletzt geändert von Rey Alp am Sa 16. Jun 2012, 18:39, insgesamt 2-mal geändert.
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