von Rey Alp » Di 22. Feb 2011, 02:08
@Patrik
"Gamer fordern Abschaffung der Indizierung"
- Mir fehlt da etwas das Verbot
"Verbraucherverband der Computerspieler startet Petition gegen überholte Jugendschutzbestimmungen"
- Finde ich etwas lang. Auch überholte Jugendschutzbestimmungen ist etwas unglücklich formuliert. Sie läd zum Missverständnis ein, dass wir was gegen den Jugendschutz haben. Man sollte es anders herum formulieren, wir wollen was gegen die Bevormundung von Erwachsenen tun.
"Zeitgemäß wie Handabhacken"
Ist mit etwas zu plump und plastisch und tedentiell antiislamistisch. Von mir aus könnte man da gerade noch den Hexenhammer nennen "Zeitgemäß wie der Hexenhammer"
"In Deutschland sind jugendgefährdende Medien nicht offen erhältlich, weswegen viele nur an Erwachsene gerichtete Inhalte aus Gründen des Jugendschutzes geschnitten werden."
Da hat sich mir der Sinn erst beim zweiten Mal lesen erschlossen. Sollte man aufnahmefreundlicher formulieren ... oder ich sollte besser endlich schlafen gehen ... Ich glaub ich mach letzteres oO.
"Indizierung diente auch als Begründung für damalige Bücherverbrennungen. "
Bücherverbrennung finde ich eine Nummer zu krass. Und man sollte es nicht so aussehen lassen, als ob die BPjM auf den katholischen Index zurückgehen würde. Möglich wäre zu erwähnen, dass da das Instrument erfunden wurde.
Mir gefällt "Prädikat" besser als "Adelung", aber das ist eine reine Geschmackssache.
"«Nur juristisch wird noch mit dem Jugendschutz argumentiert. Landläufig wird die Indizierung ganz unverhohlen vor allem damit begründet, etwas verstoße „gegen den guten Geschmack“. Auch wenn es einmal edle Motive für die Einführung gegeben hat, als Methode aus dem Mittelalter ist die Indizierung in etwa so zeitgemäß wie das Handabhacken und gehört abgeschafft.»"
Mir gefiehle das so besser:
«Mit dem Jugendschutz wird nur noch in rein akademischen Diskussionen argumentiert. Tatsächlich wird die Indizierung vor allem dann gefordert, wenn etwas „gegen den guten Geschmack“ verstoße. Auch wenn es einmal gute Gründe für die Einführung gegeben haben mag, sollte ein Index von aus der Öffentlichkeit verbannten Schriften nicht mehr zeitgemäß sein..»