Planet  •  Wiki  •  Forum  •  Blog

Spielepetition - Koordination

Falschdarstellungen und Vorurteile

Re: Petition - Koordination

Beitragvon Rey Alp » Mo 13. Feb 2012, 18:13

Also Vorschlag für eine Mail an von durch Gordon zu bestimmenden Anwalt:

Sehr geehrter Herr,

ich sehe mich mit einer rechtlichen Problemstellung konfrontiert, zu deren Bewältigung ich mich nicht mehr im Stande sehe. Ich würde mir daher gerne im Rahmen einer Erstberatung einen Überblick verschaffen und Ihre Einschätzung einholen wollen. Könnten Sie mir mitteilen, wann Sie zu einer Beratung zur Verfügung stünden und zu welchen Konditionen diese stattfinden würde?

Bisheriger Verfahrensgang (Kein Schreiben des Petitionsausschusses war mit einer Rechtsmittelbelehrung versehen.):

- 14.04.2011: Einreichung einer Petition gegen das Verbot gewaltverherrlichender Videospiele (§ 131 StGB) sowie der Indizierung von Videospielen in der jetzigen Form (§ 18 JuSchG) beim Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages.
- 11.05.2011: Mitteilung des Petitionsausschusses, dass diese als Sachgleich mit einer anderen angesehen werde.
- 07.06.2011: Hinweis an den Petitionsausschuss, dass die jeweiligen Petitionen entgegengesetzte Zielrichtungen hätten.
- 29.06.2011: Der Petitionsausschuss erbittet sich mehr Zeit.
- 11.08.2011: Nachfrage an den Petitionsausschuss, wann eine Entscheidung ergehen wird.
- 28.09.2011: Mitteilung des Petitionsausschusses, dass die Petition weiterhin als Mehrfachpetition behandelt werde, weshalb eine die Mitzeichnung erlaubende Veröffentlichung nicht erfolgen werde.
- 10.10.2011: Nachfrage an den Petitionsausschuss, um welche Petition es sich bei der Hauptpetition handelt.
- 20.10.2011: Mitteilung des Petitionsausschusses, welche Petitionen zusammengelegt wurden.
- 28.11.2011: Widerspruch gegen die Zusammenlegung der Petitionen.
- 11.01.2012: Mitteilung des Petitionsausschusses, dass die Petition nicht mehr als sachgleich behandelt werde, nunmehr aber gemäß Pkt. 4e der Richtline für die Behandlung von öffentlichen Petitionen „von einer Veröffentlichung […] abgesehen werden“ könne, da sie „offensichtlich erfolglos bleiben“ würde. Dies sei der Fall, weil „eine Umsetzung Ihres Anliegens angesichts der gegenwärtigen Handlungspriorität auf diesem Gebiet ausgeschlossen erscheint“. Die Maßnahmen seien im Übrigen zum Jugendschutz erforderlich und zu diesem Zweck auch zulässig. Es wird eine Möglichkeit zur Stellungnahme geboten.
- 01.02.2012: Übersendung der Stellungnahme. Der Jugendschutz sei nach einschlägigen Kommentaren für Verbote nicht ausreichend und der Nutzen darüber hinaus umstritten. Des Weiteren müsse die Auslegung der Richtlinie, die eine Erfolglosigkeit des Anliegens an den derzeitigen Handlungsprioritäten der Bundesregierung festmache, als sachfremde und damit unzulässige Erwägung angesehen werden: Die eine Mitzeichnung ermöglichende Veröffentlichung von Petitionen nicht zu gestatten, wenn die Petition nicht den Ansichten der Bundesregierung entspreche, wäre als Pervertierung des hinter der Petition stehenden Grundrechts – Bitten und Beschwerden zu an den Bundestag heranzutragen – anzusehen.
- .02.2012: Mitteilung des Petitionsausschusses, dass er an seiner Entscheidung festhalte.
- Am 11.01.2012 wurde angekündigt, dass dem Bundestag ohne eine vorherige Veröffentlichung zur Mitzeichnung „in sechs Wochen“ vorgeschlagen werde das Verfahren abzuschließen, weil ihm nicht entsprochen werden könne.

Ich würde bei der Beratung gerne erfahren, für wie sinnvoll Sie es erachten würden in dieser Angelegenheit beim VG Berlin:

- eine Aufhebung des bisherigen Bescheids in Gestalt des letzten Widerspruchsbescheids wegen fehlerhafter Ermessensausübung (Ablehnung als offensichtlich erfolglos mit Verweis auf andere Prioritäten der Regierung als sachfremde Erwägung.) zu beantragen.
- eine Neubescheidung über die Veröffentlichung unter Beachtung der Auffassung des Gerichts zu beantragen.
- die Anordnung, dass der Bundestag/der Petitionsausschuss über die Petition nicht vor der Entscheidung in der Hauptsache entscheiden darf, zu beantragen.
- Prozesskostenhilfe mit Verweis darauf zu beantragen, dass man bei stattgebender Entscheidung plane Klage(n) zu erheben.

und welche Kosten dabei auf mich zukommen könnten.

Mit freundlichen Grüßen



Zur Erinnerung, Deadline ist - wenn der Petitionsausschuss uns nicht wieder verarscht - spätestens der 21.02.2012 (NOCH SIEBEN TAGE). Wenn bis dahin nicht Klage beim VG Berlin erhoben wurde war's das. Ich würde daher darum bitten den Anwalt schnell vorzuschlagen und ihm den Text dann unverzüglich durch Patrik zukommen zu lassen. Da der Anwalt vielleicht auch ein paar Minuten braucht um seine Anträge zu formulieren, sollten wir diesem besser gestern als heute mitteilen, was auf ihn zukommt.
Zuletzt geändert von Rey Alp am Di 14. Feb 2012, 11:12, insgesamt 3-mal geändert.
Rey Alp
 

Re: Petition - Koordination

Beitragvon Rey Alp » Mo 13. Feb 2012, 18:46

Ich sehe gerade: Beim VG Verlin steht, dass Dokumente als Original einzureichen sind. Da Faxen da wohl nicht ausreicht sollte man für die Post noch ein paar Tage einplnen. Auch muss das Gericht nicht nur vor dem Bundestag entscheiden, sondern es dem Bundestag auch mitteilen. Da könnte man schon ein paar mehr Tage abziehen. Also ideal wäre es spätestens morgen eine Erstebratung zu vereinbaren, durchzuführen und Klagen zu erheben.

@Patrik

Hier sind die Erklärungen für einen PKH-Antrag verlinkt:

- http://www.berlin.de/sen/justiz/gericht ... osten.html


edit:

- http://stigma-videospiele.de/wordpress/?p=6059
Rey Alp
 

Re: Petition - Koordination

Beitragvon Patrik » Di 14. Feb 2012, 17:40

Hier ein kurzer Kommentar von Herrn Dr. Ulbricht, der uns ja freundlicherweise immer mal wieder mit kleinen Einschätzungen hilft:
leider sehe ich keine guten Erfolgsaussichten für eine Klage, da die Ermessensspielräume des Petitionsausschusses sehr weit sind. Das bedeutet nicht, dass ich die Entscheidung des Petitionsausschusses positiv bewerte, aber ich würde davon abraten, Geld für eine Klage zu investieren.
Raubkodierer sind Verbrecher.
Benutzeravatar
Patrik
VDVC-Team
 
Wohnort: Oldenburg

Re: Petition - Koordination

Beitragvon Rey Alp » Di 14. Feb 2012, 22:15

@Gordon

Wie sieht es aus - hast du einen Namen in Erfahrung bringen können? und läuft die Zeit weg.

@Patrik

Das derartige Gremien einen weiten Beurteilungsspielraum haben ist mir bekannt, doch die Begründung finde ich schon derb abartig, weshalb ich meine, dass man da eine Chance haben könnte. Falls wir auf einen Rechtsanwalt verzichten und du PKH bekommen solltest, würden uns jedoch keine Kosten entstehen (Sofern der Petitionsausschuss - was der Normalfall ist - keine Kosten hat.). Wenn wir es schaffen einen PKH-Antrag auszufüllen und das Begehren halbwegs verständlich zu formulieren könnten wir es auf einen Versuch ankommen lassen, wobei es schon arg delitantisch werden wiird. Mit einem Rechtsanwalt hätte man da wohl bessere Chancen.

edit:

Hast du dir eigentlich die von mir verlinkten Unterlagen angesehen? Ich denke nein, dass ansonsten würdest du wohl allein wegen denen schon von einer Klage bzw. den PKH-Antrag Abstand nehmen.
Rey Alp
 

Re: Petition - Koordination

Beitragvon Patrik » Di 14. Feb 2012, 23:03

Wenn eh kaum Chancen auf Erfolg bestehen, gibt es eh keine PKH. Somit hätte es nicht mal einen Sinn, wenn ich den Antrag ausfüllen und persönlich (und unbekleidet, darauf willst du ja hinaus) abgeben würde. Das Thema Klage ist damit für mich vom Tisch.
Raubkodierer sind Verbrecher.
Benutzeravatar
Patrik
VDVC-Team
 
Wohnort: Oldenburg

Re: Petition - Koordination

Beitragvon Rey Alp » Di 14. Feb 2012, 23:28

Ok - bleibt der Scherz mit der Petition gegen die Petitionsgrundsätze.
Rey Alp
 

Re: Petition - Koordination

Beitragvon Patrik » Di 14. Feb 2012, 23:36

Kann man nicht auch Unterschriften anderswo sammeln und dann direkt ne Petition mit 10000 Unterstützern einreichen? Damit könnte man zumindest diese Vorzensur umgehen.
Raubkodierer sind Verbrecher.
Benutzeravatar
Patrik
VDVC-Team
 
Wohnort: Oldenburg

Re: Petition - Koordination

Beitragvon Rey Alp » Mi 15. Feb 2012, 00:04

Halte ich dem Wortlaut nach für möglich. Wobei mir dabei nicht klar ist, inwiefern man dadurch das Qurom erfüllen kann ab 50k gehört zu werden. Wir können das mit unserer Petition aber glaube ich nicht mehr machen, da wir sie ja schon einmal eingereicht haben. Es jetzt also wirklich eine sachgleiche Peittion gibt.

edit:

7.4 Beschränkung des Anspruchs auf Prüfung

Ein Anspruch auf eine erneute sachliche Prüfung einer Petition besteht nicht, wenn der Petent sein Anliegen bereits in einer früheren Petition vorgebracht hat, diese beschieden worden ist und keine neuen entscheidungserheblichen Tatsachen oder Beweismittel vorgebracht werden.
Rey Alp
 

Re: Petition - Koordination

Beitragvon Patrik » Mi 15. Feb 2012, 08:55

Mit etwas Betonung:
Ein Anspruch auf eine erneute sachliche Prüfung einer Petition besteht nicht, wenn der Petent sein Anliegen bereits in einer früheren Petition vorgebracht hat, diese beschieden worden ist und keine neuen entscheidungserheblichen Tatsachen oder Beweismittel vorgebracht werden.


Demnach gäbe es zwei Möglichkeiten:
  1. Den Inhalt (z.B. durch Ausweitung auf Filme) verändern.
  2. Die Petition samt vorher gesammelter 50000 Unterschriften durch eine andere Person (als mich) einreichen lassen.
Raubkodierer sind Verbrecher.
Benutzeravatar
Patrik
VDVC-Team
 
Wohnort: Oldenburg

Re: Petition - Koordination

Beitragvon Rey Alp » Mi 15. Feb 2012, 10:46

Stimmt. "Problematisch" für mich ist nur, dass es viele abschrecken würde nicht bei der "offiziellen" Webseite zu unterzeichnen. Seine Daten an Private (uns) weiterzugeben wird ebenso Argwohn hervorrufen wie dass sich kaum einer die Erklärung durchlesen wird, warum wir den Umweg gehen. Man kann es trotzdem gerne versuchen, aber ich weiß nicht, ob wir da 50k erreichen werden.
Rey Alp
 

VorherigeNächste

Zurück zu Stigma Videospiele

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 2 Gäste