Internettauschbörsen bezogen werden konnten, was bei "ab 18" freigegebenen Spielen nicht in allen Fällen möglich war.
Internettauschbörsen bezogen werden konnten, was bei "ab 18" freigegebenen Spielen nicht in allen Fällen möglich war.
illegal über das Internet bezogen.[38] So berichtete 2006 auch der Focus, dass alle in diesem Jahr indizierten Videospiele ohne Weiteres über Internettauschbörsen bezogen werden konnten, was bei "ab 18" freigegebenen Spielen nicht in allen Fällen möglich war.[39] Im Übrigen besteht bei vielen entschärften
Selbst der Petitionsausschuss hat bereits entgegen der Überzeugung des Gesetzgebers, "wissenschaftliche Ergebnisse" hinsichtlich der Wirkung gewaltdarstellender Medien "machten es notwendig eine Vorschrift gegen exzessive Formen von Gewaltdarstellungen in das Strafgesetzbuch aufzunehmen"(1), angenommen, dass der § 131 StGB die "Verbreitung von als evident unerträglich angesehenen Darstellungen verhindern und [...] insoweit den öffentlichen Frieden und [...] dem Kinder- und Jugendschutz" dienen solle.(2) Dies ist erkennbar ein missglücktes Zitat der einschlägigen Kommentierung. Dort wird weiter ausgeführt, dass die erwähnten Aspekte "weder alleiniges noch vorrangiges Rechtsgut" seien und "die Drohung mit einer Kriminalstrafe nicht legitimieren" könnten, was im Übrigen "nicht nur für den Bereich des Jugendschutzes, sondern erst recht für das Anliegen einer pädagogischen Einwirkung auf Erwachsene" gelte".(3) Insoweit und auch im Folgenden beinhaltet die Kommentierung das Gegenteil davon, was ihr durch den Petitionsausschuss zugeschrieben wird:
„Wie bei der Pornographie kann es bei § 131 StGB nicht um den Schutz allgemeiner Moral […] gehen. Die Strafvorschrift kann daher nur als – weit vorgelagerter – Schutz des Einzelnen (und der Allgemeinheit iS abstrakter Gefährdung) vor Gewalttaten legitimiert werden.“(4)
Hinzu kommt, dass die inländischen Spielefachzeitschriften aus Furcht davor, dass Berichte über indizierte Spiele als Werbung gedeutet werden können, darauf verzichten diesbezüglich Rezensionen zu veröffentlichen.[28] Auch in an sich objektiven Verkaufscharts tauchen indizierte Titel nicht auf.
gordon-creAtive.com hat geschrieben:Wir könnten desweiteren den wirtschaftlichen Aspekt für Deutschland erwähnen: Spiele-Genies drohen mit Auswanderung
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