Das sind die Änderungen im neuen Jugendschutzgesetz.

Am 5. März hat der Bundestag ein neues Jugendschutzgesetz verabschiedet. Die Entwicklungen zu Vertriebsmodellen für Medien im Internet, Soziale Medien und Verfügbarkeit von Endgeräten zum Aufrufen von Inhalten machten eine Neuregelung des alten Gesetzesstandes von 2002 dringend notwendig. Man hatte sich zum Ziel gesetzt, dass der vom Bund geregelte „Offline-Jugendschutz“ bei Trägermedien, Besuch von Einrichtungen, Genussmittelkonsum, etc. und der von den Ländern verantwortete „Online-Jugendmedienschutz“ im Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (grobe Vereinfachung) sich annähern sollten. Regelungen sollten soweit angepasst werden, dass es keine unterschiedliche Behandlung von Medieninhalten aufgrund ihrer Herkunft von „offline“ oder „online“ mehr geben sollte. Ein weiteres Ziel war es, Einflüsse auf Kinder und Jugendliche (K&J) durch die noch jungen Sozialen Medien zu benennen und junge Menschen vor durch diese drohenden Gefährdungen besser zu schützen. Im Folgenden beleuchten wir die Änderungen im Gesetz näher und stellen die Frage, ob die Ziele erreicht wurden und die Änderung nun der große Wurf geworden sind. Wir bieten außerdem eine Synopse mit den hervorgehobenen Änderungen zum Download an. Weiterlesen

Wahlprüfsteine zur Bundestagswahl 2021 fallen aus

Bei der Vereinsauflösung Ende 2019 hatten sich die anwesenden Mitglieder geeinigt, bei Interesse Aktionen als Community fortzuführen. Hierzu zählen Umfragen, die Wahlprüfsteine und Teilnahme an Verbandsbeteiligungen zur Gesetzesvorhaben.

Die Wahlprüfsteine (WPS) im Jahr 2017 hatten wir sogar noch vor dem Vorstellen der Wahlprogramme an die Parteien übersandt, in der Hoffnung, dass Themen, die der Gaming-Community wichtig sind, auch einen Weg in die Diskussionen auf den Parteitagen finden. Wir waren alle sehr positiv überrascht, als beide GroKo-Parteien nach Bestreben des ESBDs, den Anfragen aus mehreren Ortsverbänden und unseren WPS das Thema „Anerkennung des E-Sports als gemeinnützige Zielsetzung“ in ihre Wahlprogramme und dann sogar noch in den Koalitionsvertrag aufnahmen. Es schien eine Gezeitenwende zu sein – nie zuvor waren Gaming-Themen, abseits vom Jugendschutz und der Förderung des „Deutschen Computerspielpreises“, als kulturelle Entwicklung dermaßen gewürdigt worden. Entsprechend hoch waren allseits die Hoffnungen, dass sich die Politik nun endlich bewegte. Zu der Zeit waren bereits in anderen Ländern E-Sports-Veranstaltungen von den Nationalen Komitees als olympisch klassifiziert worden und sogar das Internationale Olympische Komitee (IOC) diskutierte nach Berichten intern die Schaffung einer E-Sports-Sparte. Bei den Panasiatischen Spielen 2018 waren sogar u.a. „HearthStone“ und „League of Legends“ als Disziplin vertreten. Weiterlesen

Mitgliederversammlung beschließt Vereinsauflösung

Gestern fand die voraussichtlich letzte Mitgliederversammlung des VDVC statt: Die Versammlung hat die Auflösung des Vereins beschlossen. Grund ist weniger, dass es keine interessanten Themen mehr gäbe, als vielmehr der Aufwand zum Aufrechterhalt der legalen Struktur. Der bisherige Vorstand hatte im letzten Jahr einer Wiederwahl nur noch für verwaltende Funktionen zugestimmt und wollte so noch Zeit für eine Ablösung geben. Langfristig wollte er nicht mehr garantieren, die rechtliche Verpflichtungen zu erfüllen. Es wird also bald kein Sitzungen mit Protokoll, kein Postfach und kein Bankkonto mehr geben. Der Kreis für Gaming-Diskussionen existiert ohnehin unabhängig von der Rechtsform. Für den Betrieb der Webseite braucht es keinen eingetragenen Verein. Und ebenso wurde gestern beschlossen:

  • Blog, Forum und Mumble-Server werden privat weitergeführt. Im Grunde wird es organisatorisch so sein wie seinerzeit „Stigma-Videospiele“.
  • Das Kürzel „VDVC“ bleibt erhalten. (Anregungen für Backronyme sind willkommen.)
  • Unser restliches Vereinsvermögen soll an den Verbraucherzentrale Bundesverband gehen.

In diesem Sinne: Veni, VDVC, Valedixi!

10-jähriges Jubiläum und Prioritäten

Diesen Monat hat der VDVC sein 10-jähriges Jubiläum „gefeiert“. Nunja, gefeiert eben nicht. Auf der Mitgliederversammlung 2018 hatten wir noch vor, unseren runden Geburtstag mit einer LAN-Party zu begehen. Das ist aufgrund sich verändernder Prioritäten nun nicht passiert. Weiterlesen

Zensur-Jahresrückblick 2018

2018 ist das erst dritte Jahr, in dem kein neu erschienenes Spiel indiziert oder verboten wurde. Dies geht aus der von uns bereits seit 2012 jährlich aktualisierten Zensurstatistik hervor. Insgesamt zeigt sich ein klarer Trend: Nach 2015 ist die Zahl der Erwachsenenspiele abrupt nach einem Jahrzehnt mit jährlich etwa 50 auf die Hälfte zurückgegangen. Gleichzeitig sind Indizierungen nunmehr die Ausnahme – zuvor war noch ein bedeutender Anteil der Spiele auf dem Index gelandet. Letztes Jahr gab es neben einigen ausgelaufenen Indizierungen drei Listenstreichungen auf Antrag Painkiller: Overdose, Borderlands und Saints Row The Third. Indiziert wurden (vmtl. wegen „Posendarstellungen“) Criminal Girls 2 und Valkyrie Drive Bhikkhuni. Diese Indizierungen wegen sexueller Inhalte tauchen aber (aktuell noch) nicht in unserer Statistik auf. Interessant sind aber insbesondere zwei Nicht-Streichungen: Wolfenstein 3D wurde nach 25 Jahren auf Listenteil B folgeindiziert. Grund hierfür ist, dass offenbar das Spiel selbst im Gerichtsurteil als Propagandamittel eingestuft wurde. Zudem wurde trotz Antrag eine Streichung von Dead Rising (2006) abgelehnt.

Die Zahlen in der Übersicht

Die Zahlen in der Übersicht: Schwarz steht für bundesweit beschlagnahmte Spiele. Dunkelgrau bezeichnet solche, bei denen die Bundesprüfstelle eine Beschlagnahme für angemessen hält, für die bisher jedoch kein Gericht eine Beschlagnahme angeordnet hat. Als jugendgefährdend indizierte Titel werden dunkelrot dargestellt. Hellgrau sind Titel, die in Deutschland nicht offiziell eingestuft sind („ohne Rating“). Letztere können noch indiziert oder beschlagnahmt werden. Blau markiert Spiele mit USK-Freigabe, die also in Deutschland frei erhältlich sind. Bei roten Titeln wurden hierfür Schnitte vorgenommen: Die internationale Version steht jedoch nicht unbedingt auf dem Index.

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Mitgliederversammlung 2018

Nächsten Sonntag, am 4. November um 15:00, findet die jährliche Mitgliederversammlung des VDVC statt. Die Mitglieder wurden bereits per E-Mail eingeladen, doch möchten wir an dieser Stelle noch einmal daran erinnern. Die Versammlung wird online durchgeführt, für Abstimmungen steht das VDVC-Forum zur Verfügung, für die Kommunikation während der Versammlung werden wird den Sprachserver unter mumble.vdvc.de (per Mumble) nutzen.

Die Signifikanz der Sozialadäquanz in digitalen Spielen

In der Causa um die Anwendung der Sozialadäquanz in digitalen Spielen nimmt der größte Teil der Kommentatoren die Entwicklung positiv wahr. Es wird nicht mehr kategorisch ausgeschlossen, dass digitale Spiele auch schwierige Themen bearbeiten (können). Trotzdem sehen Teile der Zivilgesellschaft diese Entwicklung aus verschiedenen Gründen negativ.

Es wird daher einmal Zeit, zu beleuchten, warum diese Entscheidung des Familienministeriums NRW richtig und wichtig war. Weiterlesen

Sozialadäquanz bei der USK: Mit dem Testballon zum Ziel?

In der letzten Woche hat die USK überraschend bekannt gegeben, künftig die mögliche Sozialadäquanz von Spielen zu berücksichtigen. Dafür verantwortlich sind die Obersten Landesjugendbehörden, die der USK Ihre Regeln vorgeben und schlussendlich die Freigaben erteilen. Diese hatten bisher die Rechtsauffassung vertreten, Videospiele könnten in keinem Fall der Kunst oder Bildung dienen. Als Ursache nennt die USK-Vorsitzende Elisabeth Secker dem Deutschlandfunk die langanhaltenden öffentlichen Diskussionen, zuletzt um Wolfenstein II und Attentat 1942. Anlass, dass die Entscheidung gerade jetzt gefallen ist, war aber die Entscheidung der Staatsanwaltschaft Stuttgart zum Spiel Bundesfighter II: Wie im Mai durch uns bekannt wurde, hatte diese dem Spiel klar attestiert, eindeutig unter die Kunstfreiheit zu fallen. Weiterlesen

Staatsanwaltschaft ermittelt trotz NS-Symbol nicht gegen „Bundesfighter II Turbo“

ZL;NG/TL;DR am Ende des Artikels.

EN    An English version of this article is available.

Zur Bundestagswahl 2017 veröffentlichte das Medienangebot funk (Gemeinschaftsproduktion von ARD und ZDF) ein Online-Browserspiel namens „Bundesfighter II Turbo“. Das Spiel ist im Fighting Game Genre angesiedelt und stellt als Kämpfer (Spieler-Charaktere) diverse Spitzenpolitiker der zur Wahl angetretenen Parteien dar. Das gratis Browser-Spiel sollte unter anderem die Internet-affinen Erstwähler oder sogar politikverdrossene Jugendliche zum Wählen animieren. Während man die comichaft überzeichneten Politiker gegeneinander antreten lässt, kann man neben Schlägen und Tritten auch Sprungattacken ausführen. Der AfD-Charakter Gauland unternimmt die zweite seiner Sprungattacken, indem er Beine und Arme zu einem spiegelverkehrten Hakenkreuz verschränkt.
Mit dieser Veröffentlichung geht die erste bekannte Entscheidung einer (General-)Staatsanwaltschaft einher, keine Ermittlungen in einem Anwendungsfall von § 86a StGB bei einem Spiel zu unternehmen.
Bundesfighter II Turbo
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Public prosecutor will not prosecute „Bundesfighter II Turbo“ for using Nazi-symbolism

TL;DR at the end of the article.

EN    Dieser Artikel ist auf Deutsch verfügbar.

The funk media group (joint production of ARD and ZDF) published an online browser game called „Bundesfighter II Turbo“ for the 2017 federal elections. The game is a fighting game and, as fighters (player characters), represents various top politicians of the parties running for election at the time. The free browser game was intended, among other things, to encourage internet-affine first-time voters or even politically disenchanted young people to vote. While you let the comically exaggerated politicians compete against each other, you can also perform jump attacks in addition to punches and kicks. The AfD (Alternative for Germany) character Gauland undertakes the second of his jump attacks by crossing legs and arms to form a mirrored swastika.
This publication is accompanied by the first known decision of a (Attorney General’s) Public Prosecutor’s Office not to investigate a case of § 86a StGB in a game.
Bundesfighter II Turbo
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