edit:Die Verbände der Computerspielwirtschaft führen im Wege der Selbstverwaltung eine freiwillige Prüfung der in der Bundesrepublik Deutschland für die Veröffentlichung vorgesehenen Computer- und Videospiele durch. Die Organisation der Prüfung erfolgt durch die Unterhaltungssoftware–Selbstkontrolle, im Folgenden USK genannt. Die Obersten Landesjugendbehörden sind im Rahmen des § 14 Jugendschutzgesetz (JuSchG) für die Freigabe und Kennzeichnung zuständig. Durch die partnerschaftliche Organisation innerhalb der staatlich regulierten Selbstkontrolle findet das gesamtgesellschaftliche Interesse des Jugendmedienschutzes angemessene Berücksichtigung.
Wobei:
Seit 2003 führt die USK ein gemeinsames Verfahren mit den Obersten Landesjugendbehörden zur Alterskennzeichnung von Computer- und Videospielen nach dem Jugendschutzgesetz durch.