Rey Alp wrote:Der Autor hat das leider nicht ganz verstanden und schreibt, dass es vorher verboten gewesen wäre. Dabei zeigt Bundesfighter 2 Turbo ja gerade, dass das nicht der Fall war.
Ich versuche so was mittlerweile meist lieber zu überlesen, da es gefühlt keiner richtig hinkriegt. Spielt irgendwie vermutlich mit in die Denke rein, dass die USK die Ultra-Freigabe-Instanz wäre.
Fraglich ist ja auch: "Videospiele wurden nicht als Kunstform angesehen.". Wurden sie schon, auch durch die OLJB, meine ich. Das war eher eine groteske Separate-but-equal-Situation, eben, da der Verwaltungsakt zu rechtsunsicher war nach Ansicht der OLJB. Das hat nicht viel an sich mit Kunst zu tun, wobei es natürlich immer nützlich war, darauf hinzuweisen, dass (die meisten) Computerspiele als Kunst gelten, aber nicht in dem Fall wie solche behandelt werden.
Sonst ist noch recht interessant, dass die Entwickler offenbar länger an einer int. Version gearbeitet haben, mit Symbolik. Nun ja, die entwickeln ja in Berlin. Wenn solche Inhalte wirklich pauschal in Spielen illegal waren, hätten sie damit unabhängig davon ein Problem gehabt, egal ob sie das Spiel tatsäclich verbreiten wollen in DE oder nicht, da die Herstellung zur Verbreitung selbst nur ins Ausland durch einen Deutschen/im Inland illegal wäre. Damit hätten sie sich hier auch selbst inkriminiert. Aber das überlese ich lieber auch mal.
EDIT: USK hat auch eine Pressemitteilung zur TtDoT-Kennzeichnung.
http://www.usk.de/service/presse/detail ... nzeichnet/ (fU war schneller, hust).