Rigolax hat geschrieben:Ist dies schlampig formuliert bezogen auf "sämtlich" (...)
Ja. Aber nicht wegen dem Vorwurf der Volksverhetzung, sondern der Behauptung "allgemein" - denn diese deutet auf eine Einziehung wegen Volksverhetzung hin und eine solche ist halt nicht bekannt geworden, zumindest nicht öffentlich. Wie ich noch ausführen werde kann Volksverhetzung/Verhetzung (oder können sonstige NS-Verbotsgesetze) sonst aber immer möglich sein und bleiben.
Ich wurde bei den Vorarbeiten für meine Dissertation mit ähnlichen, nicht weiter ausgeführten Spruchformeln konfrontiert - bezogen auf den Titel "KZ Manager".
Sogar aus dem Umfeld von gesetzlichen Interessensvertretern der Arbeitnehmer hier in Österreich - bezogen auf Konsumentenschutz und Elternratgeber (also gewerkschaftsnah). Für den Diskurs waren derlei zusammenfassende Einschätzugen jedoch kaum relevant - weder in Deutschland noch hierzulande: es war vor 25 Jahren in der breiten Öffentlichkeit eher ganz einfach üblich "Wolfenstein" als "Nazispiel" wahrzunehmen, auch weil parallel zur Popularisierung des "3D"-Teils eine erste (Schulhof-)Digitalisierung im Neonazismus (mit viel "Spiel"-Software auf Floppy-Disks) stattfand.
Und wenn in der Situation ein "Wolfenstein" neben "Störkraft" und Co. gefunden wurde, wurde da einfach nicht differenziert - dasselbe gilt übrigens für die meisten Gewaltdarstellungen.
Rigolax hat geschrieben:(...) oder war Wolfenstein 3D wirklich mal als volksverhetzend nach § 130 StGB erklärt worden (eine andere Interpretation lässt das dann wohl ja nicht zu)?
Nein. Jedenfalls eben nicht in der Form, dass dies je öffentlich bekannt (und demnach greifbar!) geworden wäre. Allerdings würde ich es garantiert nicht ausschließen, dass es diesbezüglich im Zuge von (Szene-)Beschlagnahmen nicht doch mal beschlagnahmt worden ist.
Eher das Gegenteil dürfte der Fall sein: weder dürften betroffene Neonazis den antifaschistischen Gehalt der Franchise in ihrer Rezeption unbedingt erkannt haben, noch Exekutivorgane (oder Ermittlungsbehörden). Auch wenn das aus heutiger Sicht nicht nachvollzogen werden kann, aber selbst ich habe als Kind lange Zeit nicht kapiert dass dort eigentlich auf Nazis geschossen wird (sondern eher nur die Nazis "gesehen" und "gehört")... Dass der Titel mit dem Horst-Wessel-Lied beginnt hat darüber hinaus keinesfalls zu einer besseren Wahrnehmung geführt.
Und eher ist es deshalb so, sind diese Zitate dahingehend zu interpretieren, dass es nicht wirklich Sinn macht danach zu fragen ob und falls ja, weswegen, solche Vorgänge einmal stattgefunden haben oder nicht. Zwar verfügt Deutschland mit der BPjM theoretisch über eine Behörde wo derlei Informationen zusammenlaufen könnten, allerdings ist dies zu glauben keineswegs realistisch. So könnten etwa ganze Computer mit inkriminiertem Material beschlagnahmt worden sein, ohne dass nach dessen Herkunft (oder sonstiger Verbreitung) überhaupt gefragt worden wäre: Akten mit Hinweisen darauf dürften heutzutage erfahrungsgemäß weit eher nur mehr als einzelne Archivalien verfügbar sein - wo dann zwecks wenigstens einem realistischen, aber immer noch sehr geringen Sucherfolg auf entsprechende Digitalisate gehofft werden darf. Wer in Deutschland mal die Gelgegenheit dazu hat kanns ja probieren, auch weil an Vertriebswege (sonstige Verbreitung) womöglich gar nicht gedacht wurde und die Spiele überhaupt nicht als Produkte (denen nachzugehen wäre und die eingezogen werden könnten) wahrgenommen wurden.
Interessanter als Volksverhetzung (und für den Handel mal relevant gewesen) ist da schon die Frage, ob das (Original-)"Wolfenstein" von 2009 einmal als Propagandamittel wahrgenommen wurde - denn auch das konnte einmal gelesen werden, also dass zwischen 86 und 86a etwas verwechselt worden war. Ich erinnere mich noch sehr lebhaft daran wie das hier oder noch im alten (auf ewig verlorenen) Stigma-Forum, schnbell abgestritten wurde, aber ich zweifle noch heute daran. Es gibt schon gute Gründe den Multiplayer daraus als Propagandamittel anzunehmen, ebenfalls das Original von "Call of Duty: World at War" von 2008.
Also es geht wirklich nicht immer nur um die Kennzeichen.
Rigolax hat geschrieben:2)Wie ist eigentlich der unbelegte Satz auf der deutschen Wikipedia zu deuten. Könnte ich auch nicht belegen:
Auch wegen der Vorgängerspiele hatte es bereits Strafverfahren wegen der Verwendung von NS-Kennzeichen gegeben. Diese endeten teilweise mit einer Einstellung gegen Zahlung einer Geldauflage gemäß § 153a StPO, teilweise mit einem Freispruch, da es ein „antifaschistisches Computerspiel“ sei.
Das wird seit jeher über die beiden Vorgänger behauptet und Wikipedia ist dahingehend halt leider oft nicht viel besser als die schlechte Presse. Offizielle Informationen, fundiertes Wissen, über entsprechende Einträge bei der BPjM hinaus, sind da einfach nicht zu erwarten - nicht mehr als (auch sonst) das Verhältnis zwischen den beiden öffentlichen Listen A und B. Die Tradierung ist jedoch bestenfalls fragwürdig: aus ökonomischer Sicht ist mir zum Beispiel schonmal nicht bekannt welche (juristische) Person da überhaupt betroffen gewesen sein könnte, dass die ersten beiden Spiele in Deutschland überhaupt je angeboten werden sollten.
Über die Beschlagnahmen beim Gewaltdarstellungsverbot wurde ja auch nur deshalb einmal (etwas) mehr bekannt, weil dazu ab einem gewissen Zeitpunkt mehr publiziert wurde.
Hinzu kommt, dass ja nicht einmal die Prozesse einer etwaigen Indizierung öffentlich gemacht werden (dürfen), also dass etwa bekannt wäre wie und von wem die BPjM informiert worden war. Ob es sich um den gewöhnlichen Importhandel mit Videospielen, den es zu der Zeit (also ursprünglich bei Veröffentlichung) in der Form von heute vielleicht noch gar nicht gab, oder wiederum eine subkulturelle Szene mit NS-Devotionalien (eher jugendliche Nazis die Computer spielen) handelte: aus historischer Sicht ist es da nahezu ein Ding der Unmöglichkeit ohne weitere Anhaltspunkte, wie zusätzliche Dokumente etc., diesbezüglich etwas genaueres herausfinden zu können - und die Vorstellung völlig falsch zu glauben, dass da jemand überhaupt etwas in der Form "beschliessen" könnte. Am wahrscheinlichsten ist sowieso, dass es sich bei den Floppy-Disk-basierten bis in die Neunziger in den allermeisten Fällen um Piraterie handelte.
Die OGDB nennt abgesehen von Muse Software nur Main Street Publishing als in Frage kommendes Firmenkonstrukt für die verschiedenen Veröffentlichungen: bei der C64-Version vom zweiten Teil, wo dafür jegliche Information zur Indizierung fehlt. Nur der erste (indiziert angeblich 1987) soll 2012 gestrichen worden sein. Vergleiche
http://ogdb.eu/index.php?section=title&titleid=2616 und
http://ogdb.eu/index.php?section=title&titleid=2372 Und als "Zeuge" müsste sich wenn dann etwa dort (wo relativ viele Deutsche schreiben) ein Sammler oder sonst irgendwelche Betroffenen finden lassen, die anderes behaupten würden (beziehungsweise weitergehende Informationen, die mit der Wikipedia zusammenpassen).
Gamertag: Pyri80 PSN: Pyri Steam: pyri "Der, der aus Verzweiflung hinausrennt, wird nachher noch betitelt: 'den hab'n wir los jetzt'." Thomas Bernhard