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Thema "Killerspiele-Verbot" (Jetzige Regelungen)

Falschdarstellungen und Vorurteile

Thema "Killerspiele-Verbot" (Jetzige Regelungen)

Beitragvon Sandra Uhling » Fr 7. Aug 2009, 22:23

Hi,

da dies vermutlich ein zentraler Punkt ist, habe ich auch mal einen eigenen Thread gestartet.

Ich persönlich bin der Meinung, das die bisherigen Regelungen ausreichen. (Zumindest aus Gesetzes-Sicht)

Natürlich sollte es selbstverständlich sein, das diese Regelungen immer mal wieder überprüft werden.
Beispiel: WOW, die Medien tun so, als ob, die Branche überhaupt nicht auf neue Erkenntnisse reagieren würde. Sie verurteilen es von vornherein, anstatt den Dialog zu suchen.
Frage: Es ist doch möglich USK-Kennzeichnung später bei berechtigter Begründung wieder zu ändern, oder?

Interessant finde ich, das einige Politiker sich mit der aktuellen Gesetzgebung gar nicht auskennen.
Deswegen wurden die ja sehr freundlich zum einem Medienkompetenz-Workshop eingeladen :-)
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Re: Thema "Killerspiele-Verbot" (Jetzige Regelungen)

Beitragvon Patrik » Fr 7. Aug 2009, 22:48

Interessant finde ich vor allem den §131 StGB:
(1) Wer Schriften (§ 11 Abs. 3), die grausame oder sonst unmenschliche Gewalttätigkeiten gegen Menschen oder menschenähnliche Wesen in einer Art schildern, die eine Verherrlichung oder Verharmlosung solcher Gewalttätigkeiten ausdrückt oder die das Grausame oder Unmenschliche des Vorgangs in einer die Menschenwürde verletzenden Weise darstellt,
1. verbreitet,
2. öffentlich ausstellt, anschlägt, vorführt oder sonst zugänglich macht,
3. einer Person unter achtzehn Jahren anbietet, überläßt oder zugänglich macht oder
4. herstellt, bezieht, liefert, vorrätig hält, anbietet, ankündigt, anpreist, einzuführen oder auszuführen unternimmt, um sie oder aus ihnen gewonnene Stücke im Sinne der Nummern 1 bis 3 zu verwenden oder einem anderen eine solche Verwendung zu ermöglichen,

wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Ebenso wird bestraft, wer eine Darbietung des in Absatz 1 bezeichneten Inhalts durch Rundfunk, Medien- oder Teledienste verbreitet


Und jetzt bitte zum Beispiel folgendes (Formulierung der IMK hab ich so fix nicht gefunden):
Niedersachsens Innenminister Uwe Schünemann (CDU) (...) forderte den Bundestag auf, das Herstellungs- und Verbreitungsverbot noch vor der Bundestagswahl zu ermöglichen.
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Re: Thema "Killerspiele-Verbot" (Jetzige Regelungen)

Beitragvon AssMan » Fr 7. Aug 2009, 23:24

Ich denke es läuft daraus hinauf, dass man §131 verschärfen will :roll:
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Re: Thema "Killerspiele-Verbot" (Jetzige Regelungen)

Beitragvon Patrik » Fr 7. Aug 2009, 23:37

Schärfer als Verbreitungsverbot geht kaum. Und eben das Verbreitungsverbot wird ja gefordert.
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Re: Thema "Killerspiele-Verbot" (Jetzige Regelungen)

Beitragvon AssMan » Fr 7. Aug 2009, 23:50

Verschärfen in dem Sinne, den Paragraphen so zu ergänzen, dass auch Spiele einem Verbreitungsverbot unterliegen, die das momentan noch nicht tun.
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Re: Thema "Killerspiele-Verbot" (Jetzige Regelungen)

Beitragvon Sandra Uhling » Sa 8. Aug 2009, 09:53

Geht es nicht auch um ein "Entwicklungsverbot"?
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Re: Thema "Killerspiele-Verbot" (Jetzige Regelungen)

Beitragvon Patrik » Sa 8. Aug 2009, 13:28

Wer Schriften (§ 11 Abs. 3), die grausame oder sonst unmenschliche Gewalttätigkeiten gegen Menschen oder menschenähnliche Wesen in einer Art schildern, die eine Verherrlichung oder Verharmlosung solcher Gewalttätigkeiten ausdrückt (...)
4. herstellt (...)
wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

Sieht verboten aus.
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Re: Thema "Killerspiele-Verbot" (Jetzige Regelungen)

Beitragvon Dekar » So 9. Aug 2009, 10:34

Das Problem der Politiker liegt darin, dass die Auslegung des Gesetzes bisher von der USK durchgeführt wird und diese für konservative bzw. ängstliche Gemüter nicht streng genug ist. Das ist (von den üblichen Kurzschussaktionen nach Amokläufen mal abgesehen) eine vergleichbare Lage wie beim allgemeinen Strafrecht. Die Gesetze geben strenge Strafen durchaus her, nur die Anwender des Gesetzes schöpfen diese nicht aus.

Da keiner sich traut ernsthaft an der USK rumzukritisieren (da fehlen ihnen die Argumente), versucht man daher die Gesetze auf Einzelfälle hinzubiegen. Dann werden unmenschliche Gewalttätigkeiten z.B. präzisiert auf Abtrennen von Körperteilen, erkennbar grausames über die Tötung hinausgehendes Verhalten usw.

Das Problem der Politik liegt dann wiederum darin, dass solche Regelungen prinzipiell für alle Medien gelten müssten (die jetzigen Fassungen laufen fast analog für TV und Printmedien), da aber wäre die Filmindustrie natürlich zu tiefst unglücklich darüber. Man stelle sich vor was da alles als Film verboten werden müsste ;)
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Re: Thema "Killerspiele-Verbot" (Jetzige Regelungen)

Beitragvon Sandra Uhling » So 9. Aug 2009, 14:32

Hi Dekar,

ich selber kenne mich da nicht aus, aber es gibt Meinungen die sagen, das die Alterskennzeichnung für Filme nicht so streng ist, wie bei Games. Weiß jemand was dazu ?

Ich persönlich finde den internationalen Vergleich interessant. Normalerweise wird unser System als vorbildlich bezeichnet. Und manchmal wird in einigen Ländern gefordert, ein ähnliches System aufzubauen.

Wenn ich das in den Medien richtig verfolgt habe, wurden oft Bilder und Beispiele von Games genannt oder mit anderen Games "vermischt", die eh schon längst verboten sind.

Was sagt ihr dazu, reicht die jetzige Regelung aus?
Gibt es vielleicht Punkte wo eine sachliche Kritik berechtigt ist?
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Re: Thema "Killerspiele-Verbot" (Jetzige Regelungen)

Beitragvon AssMan » So 9. Aug 2009, 17:27

Sandra Uhling hat geschrieben:Was sagt ihr dazu, reicht die jetzige Regelung aus?

Ich halte die jetzige Regelung für mehr als ausreichend. Deutschland sollte sich vielmehr dem europaweiten PEGI System anschließen. Außerdem sollten Spiele mit einer Freigabe ab 18 Jahren grundsätzlich ungeschnitten erscheinen. Auch halte ich Indizierungen für total überholt. Gleiches sollte übrigens auch für Filme gelten :)

Grüße,
Patrick
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