marcymarc hat geschrieben:Naja, einige Tatbestände gelten ja auch ohne explizite Entscheidung der BPjM als indiziert.
Das ändert nichts daran was Indizierung bedeutet. Jugendschutz braucht keine Listen.
Die deutsche Umgangssprache ist hier höchst ungenau: die Rede vom "Index" als Rückgriff auf den historischen Katholizismus verkennt schonmal, dass Restriktionen gegen Jugendgefährdung auch in anderen Staaten existieren - ganz ohne eine Liste. Von einem "Tatbestand" würde ich in diesem Zusammenhang übrigens nicht sprechen: "Pornografie" ist etwa auch in Deutschland nicht illegal - Gesetzestreue schön und gut, aber genauso könnte mit anderen Teilen des "Rechts" wie etwa dem UrheberInnenrecht das ganze mediale Leben als Merkmal in diese Richtung ausgelegt werden. Und am Ende dürfte sich gar niemand mehr auf die Straße trauen, weil es könnte ja sowieso und überhaupt was passieren...
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