Das Black-/Whitelisting Verwirrding habe ich vom letzten Absatz deines vorherigen Beitrages
Saturos Zed hat geschrieben:Und ich persönlich hätte lieber gern [...] Whitelist, auf der man jederzeit Einsehen kann was gesperrt ist [...]
Diese Aussage ist ja faktisch falsch, da auf einer Whitelist ja keine gesperrten Seiten aufgelistet werden.
Saturos Zed hat geschrieben:"Schulische Zwecke", deine Aufassung davon hast du vorher erwähnt gehabt. Ein freies Internet ermöglicht das erlernen von Medienkompetenz. Was ist also nun ein "schulischer Zweck" wenn nicht das lernen von Medienkompetenz? Das heißt de facto, dass alles erlaubt ist wovon der Schüler der Meinung ist, dass er etwas davon lernen kann. Eine schwammige Formulierung in die man alles interpretieren kann ersetzt keine wirkliche Regelung.
Man kann es auch komplizierter und dramatischer machen als es ist, denn ich (und soweit ich weiß auch alle anderen) haben unter "schulische Zwecke" verstanden "alles was mit dem Unterricht u.ä. Dingen an der Schule zu tun hat". Das bedeutet aber auch, dass "Freizeit-Surfen", oder auch spielen nicht dazugehört, schon garnicht während der Unterrichtszeit. Wenn man nun aber davon ausgeht das Menschen grundsätzlich böse sind, kann man denken, sie würden "schulische Zwecke" mit Bondage-Seiten gleichsetzen... ja, dann sind wohl auch das "schulische Zwecke".

Manchmal reicht auch einfach
GMV.
Den Medienkompetenzansatz sehe ich hier noch nicht und selbst wenn, dann beißt er sich mit einer Whitelist.
Saturos Zed hat geschrieben:Die Vorgabe die du erwähnt hast nebenbei, stammt, so wie sich das ließt, nicht vom Lehrer, sondern warscheinlich eher von der Schulleitung. Somit ist nicht die Autorität des Lehrers, sondern die der Schulleitung gefragt (Rektor/Rektorin). Außerdem ist die Frage in wie weit die Schüler über die Benutzung aufgeklärt wurden. "In der Pause keine Porno-Seiten ansurfen". Soso und was ist mit rechtsextremen Seiten? Oder "nur" erotischen Seiten? Wie detailliert ist die Regelung seitens der Schule? Wo ist sie nachzulesen? Gibt es einen Aushang? Ist nachweisbar, dass der Schüler ausführlich über die Verhaltensweise aufgeklärt ist? Diese Fragen würde warscheinlich ein Richter stellen wenn es zu einer Verhandlung kommen würde.
Natürlich stammt sie vom Schulleiter, denn er war es ja auch, der entschieden hat, dass jedes Klassenzimmer einen PC bekommt. Allerdings sind es die Lehrer im Unterricht, welche diese Regelung durchzusetzen haben. Theoretisch auch im Oberstufenraum. Lehrer hatten zwar Zutritt, allerdings war nicht zu jeder zeit ein Aufpasser da, wir sind ja nicht Kindergarten.
Aufgeklärt wurden wir afaik mündlich, allerdings waren wir auch alle über 14, also strafmündig und somit selber Schuld, wenn etwas passiert wäre (genauso, wenn jemand in der Schule ein Fenster einschmeißt, dafür ist ja auch kein Lehrer verantwortlich). Ist aber alles ja auch schon etwas her (Abitur hab ich 2007 gemacht, PCs gabs etwa ab 2004/2005). Porno verwende ich hier auch nur als Beispiel und galt unter Lehrern wie Schülern als selbstverständlich, dass man dies nicht macht. Porno ist zudem mit Erotik synonym zu verstehen und war auch selbstverständlich, dass dies "nicht erlaubt" war. Auch hier hat GMV sehr viel geholfen.
Was rechtsradikale Seiten angeht: Es ist ja nicht so, dass man da "zufällig" drüber stolpert. Und wenn doch, wird sich der Schüler nicht weinend und traumatisiert in eine Ecke verkriechen. Abseits davon ist das betrachten einer solchen Seite keine Straftat. Wenn man hierbei erwischt werden würde, würde es sicherlich zu einer Diskussion mit dem Lehrer kommen, wahrscheinlich mit dem Ergebnis, dass der Schüler dies in Zukunft zu unterlassen habe (zusätzlich wird er wohl noch von so ziemlich jedem linken Schüler darauf angesprochen werden, sprich der hat Stress genug). Aber auch hier galt (nach GMV), dass dies kein Schüler freiwillig oder "zum Spaß" in der Schule machen würde.
Wie gesagt Wikipedia, Foren, SchülerVZ. Das waren die Seiten, welche die Schüler angesurft haben. Für mich jetzt kein Drama und auch kein Grund eine Sperrinfrastruktur hochzuziehen. Gab das Gerücht, dass der Browserverlauf der Schüler nachträglich ausgelesen wurde. Das hat scheinbar als Abschreckung gereicht.