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An:ZDF
Sekretariat des Fernsehrats
55100 Mainz
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit reiche ich eine:PROGRAMMBESCHWERDE AN DEN FERNSEHRAT
gegen:die Sendung Frontal21
vom 06.12.2011
ausgestrahlt ab 21 Uhr
wegen:- Verletzung der Programmgrundsätze (§ 6 Abs. 1 ZDF-Staatsvertrag)
- Verletzung der anerkannten journalistischen Grundsätze (§ 10 Abs. 1 S. 1 RStV)
ein.
Begründung
In "Jubiläum! Zehn Jahre Frontal21" wird seitens Frontal21 ab Minute 4:50 behauptet, dass sich das Format 2004 massiver Kritik der Netzgemeinde ausgesetzt sah, da diese Anstoß an der durch den Beitrag "Videogemetzel im Kinderzimmer" vom 09.11.2004 erfolgte Thematisierung der Suchtgefahr genommen hätte:"2004 – die digitale Gemeinde in Aufruhr: Frontal21 berichtet über Killerspiele. „Das macht süchtig“, sagten wir – und kassierten jede Menge Widerspruch und Parodien."
Diese Aussage widerspricht hinsichtlich zweier Punkte der Wahrheit:1. Der Journalist Rainer Fromm setzte sich 2004 in dem Beitrag "Videogemetzel im Kinderzimmer" nicht mit der Suchtproblematik, sondern mit möglichen Zusammenhängen zwischen der Nutzung von Videospielen und Gewalttaten und dem Umstand, dass einige Videospiele nicht indiziert, sondern lediglich "ab 18" freigegeben wurden, auseinander. Der Suchtproblematik widmete sich Fromm dagegen erst am 23.08.2005 mit "Verführung am Bildschirm".
2. Die Kritik der Video- und Computerspieler richtete sich gegen den Umstand, dass in "Videogemetzel im Kinderzimmer" durch Auslassungen und unwahre Tatsachenbehauptungen unzutreffende Zusammenhänge suggeriert sowie die Nutzer pauschal diffamiert wurden. Der Beitrag "Gewalt ohne Grenzen" vom 26.04.2005 - der, wie auch der erste, die Gewaltdarstellung und nicht die Suchtgefahr ansprach - rief bei der Netzgemeinde ebenfalls Bedenken hervor: "Gegenpositionen kamen kaum vor oder wurden [...] abgeschwächt". In der Folge forderten ca. 50 000 Unterzeichner einer von dem Spielefachmagazin GameStar initiierten Petition eine "ausgewogene Darstellung der Sachverhalte" ein.
Frontal21 war sich im Übrigen auch bewusst, dass die Ende 2004/Anfang 2005 geäußerte Kritik den Beiträgen zur Gewaltproblematik und nicht dem zu diesen Zeitpunkt noch nicht ausgestrahlten Bericht über "World of Warcraft" galt:1. Rainer Fromm wies anlässlich eines Treffens zwischen der Frontal21- und GameStar-Redaktion darauf hin, dass der die Suchtgefahr ansprechende Beitrag "Verführung am Bildschirm" differenzierter als die angegriffenen Sendungen sei. Der die Sucht thematisierende Bericht war somit auch nach Frontal21 nicht der Grund für die Kritik.
2. Frontal21 selbst betont in der Sendung v. 26.04.2005, dass man in "Videogemetzel im Kinderzimmer" "vor brutalen Computerspielen und ihren möglichen Folgen"gewarnt habe, sowie dass die Art der Berichterstattung in tausenden E-Mails als "ungerecht" bezeichnet wurde. Man war somit über den Inhalt der ausgestrahlten Sendung und über die Natur der gegen diese artikulierten Beschwerden im Bilde.
Indem im Beitrag "Jubiläum! Zehn Jahre Frontal21" der Vorwurf der Verfälschung von Tatsachen seinerseits verfälscht wiedergegeben wurde, hat Frontal21 die Programmgrundsätze verletzt, da die Berichterstattung des ZDF nach § 6 Abs. 1 des ZDF-Staatsvertrags "wahrheitsgetreu" erfolgen muss. Hierin liegt zugleich eine Verletzung des Rundfunkstaatsvertrags begründet, da Informationssendungen gemäß § 10 Abs. 1 S. 1 RStV den "anerkannten journalistischen Grundsätzen" genügen muss.
Belege:- Frontal21-Beitrag "Jubiläum! Zehn Jahre Frontal21" vom 06.12.2011.
- Frontal21-Beitrag "Videogemetzel im Kinderzimmer" vom 09.11.2004.
- Frontal21-Beitrag "Gewalt ohne Grenzen" vom 26.04.2005.
- Michael Trier, Behauptungsjournalismus, GameStar 07/2005, S. 184.
- Gunnar Lott, GameStar beim ZDF, GameStar 11/2005, S. 212.
Mit freundlichen Grüßen
Unterschrift
2. Die Kritik der Gamer richtete sich gegen den Umstand, dass in "Videogemetzel im Kinderzimmer" durch Auslassungen und unwahre Tatsachenbehauptungen unzutreffende Zusammenhänge suggeriert sowie die Spieler pauschal diffamiert wurden. Der Beitrag "Gewalt ohne Grenzen" vom 26.04.2005 - der, wie auch der erste, die Gewaltdarstellung und nicht die Suchtgefahr ansprach - rief ebenfalls Bedenken hervor: "Gegenpositionen kamen kaum vor oder wurden [...] abgeschwächt". In der Folge forderten ca. 50 000 Unterzeichner einer Petition eine "ausgewogene Darstellung der Sachverhalte" ein.
Patrik hat geschrieben:(Wärst du offiziell Mitglied, würde ich dir jetzt anbieten, dir die Formatvorlage mit dem VDVC-Logo zukommen zu lassen…)

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