von Patrik » Di 3. Jan 2012, 10:04
Die Richtung gefällt mir, die Formulierungen sind aber noch nicht wirklich ausgereift. Der Text klingt auch so, als wäre die Lage relativ klar, was sie aber ja leider nicht ist. Es ist ja in meinen Augen nicht so, als wäre Recht erst jetzt durchsetzbar („rechtlich unzulässig waren“), Anbieter setzen einfach durch, was sie für Recht erkären. (So wollte mir Herr Oehler erzählen, dass Eltern den von ihrem Kind gegen ihren Willen abgeschlossenen Kauf(?)vertrag über ein virtuelles Schwert nicht rückabwickeln lassen können, wenn es schon „abgenutzt“ sei.)
Raubkodierer sind Verbrecher.