Das GG wird leider andauernd geändert. Auch Grundrechte, wie beispielsweise die Änderung des Schutzes der Wohnung zeigt, als der große Lauschangriff eingeführt wurde.
Von "andauernd" kann einerseits bzgl. der von der Ewigkeitsklausel erfassten Art. des GG(!) – nicht des GG per se - nicht die Rede sein, andererseits verbietet die "Ewigkeitsklausel" ja keine generelle Veränderung in den erfassten Art., sondern nur solche, die salopp formuliert, den Wesensgehalt antasten würden – der Lauschangriff war ja quasi nur eine Ergänzung des Art. 13 Abs. 2 GG, eine Präzisierung, wenn man so will (wobei das ja auch ein wenig verharmlosend wäre, aber das ist auch eine andere Baustelle); d.h. aber auch, dass eine Änderung des GG, die die Absolutheit des Zensurverbotes ändern wollte, auf jeden Fall unzulässig ist (ebenso m.M.n. eine Umformulierung von "Zensur" in "Nachzensur" oder dgl.).
Um nach der 2. Ansicht einen verfassungsgemäßen Jugendschutz aufzubauen, müsste verhindert werden, dass nahezu alle Videospiele "erfasst"/gesichtet werden und im Anschluss Staatsanwälte auf "durchgefallene" Kandidaten aufmerksam werden könnten. Da eine flächendeckende Sichtung für eine flächendeckende Kennzeichnung erforderlich ist (Ob Empfehlung oder verbindlich, ist egal), kommt es letztendlich darauf an, ob dieses System faktisch der Staatsanwaltschaft zuarbeitet. Und ich denke nicht, dass es hier genügen würde auf die Klausel zu verzichten, dass die USK bedenkliche Fälle den Strafbehörden melden muss. Wenn die USK Statistiken öffentlich macht, in denen die durchgefallenen ausgewiesen werden, ist das ähnlich bedenklich. Es würde somit darauf hinauslaufen, dass ein Jugendschutz mit der systematischen Bewertung veröffentlichter Titel illegal wäre, sobald diese Sichtung die Staatsanwaltschaft praktisch entlastet. Und hierbei könnte es vielleicht sachon genügen, dass überhaupt ein relevanter Anteil von Spielen von der USK geprüft und für gut befunden wird, da sich die Staatsanwaltschaft dann auf andere - ungeprüfte - Titel konzentrieren kann. Anders gefragt: Hättest du denn eine nach dieser Ansicht verfassungsgemäße Ausgestaltung des Jugendschutzes parat, bei dem ein Großteil der veröffentlichten Videospiele durch eine Stelle klassifiziert wird, damit sich Eltern an diesen Bewertungen orientieren können?
Man könnte, nein müßte neben dem Wegfall der Meldeklausel ja auf die Möglichkeit der Nichtkennzeichnung verzichten, denn die wird ohne Indizierung (und wir sind uns da ja einig, dass diese nicht haltbar ist) ohnehin hinfällig (so wie die FSK, resp. die OLJB, vor dem JuSchG auch eine Kennzeichnung eigentlich nie hätten verweigern dürfen); das impliziert z.B. eine automatische Kennzeichnung von "ab 18"-Spielen mit "ab 18" ganz ohne Prüfverfahren (ohne den Rattenschwanz, den heutzutage nicht gekennzeichnete Spiele noch haben). Das da dann irgendeine (private) Stelle bspw. alle "ab 18"-Spiele durchwühlt und ihrer Meinung nach strafrechtsrelevante Spiele an die zuständigen Strafverfolgungsbehörden sendet, ist natürlich weiterhin möglich (so wie jetzt auch), ich sehe aber nicht, wie das einen Konflikt der gerade beschriebenen Maßnahmen mit dem auf eine Nachzensur erstreckten Zensurverbot hervorrufen würde.
Ergänzend zur letzten Frage sehe ich auch keinerlei Erforderlichkeit, z.B. Altersklassifikationen staatlich zu organisieren (im Gegenteil), eine richtige freiwillige Selbstkontrolle dürfte da genügen.
Freiwillige Regelungen sind immer gut, doch wenn sie so "gut" wie der Presserat funktionieren, sollte man dann doch nach Alternativen suchen.
Ist jetzt nicht böse gemeint, aber ich sehe in solchen Äußerungen nicht mehr als ein (auch irgendwie typisch dt.) Ressentiment gegen eben diese freiwilligen Regelungen und das Verlangen nach staatlicher Ordnungsmacht. Meine Einstellung in solchen Belangen ist da dann wohl doch eher liberaler, ja irgendwie "US-amerikanisch", wenn man so will; ich gehe jedenfalls nicht a priori mit Misstrauen an so eine Sache.
Wobei ja imho das eigentliche Problem sowohl in den USA als auch in Deutschland ist, dass rechtlich zulässige Inhalte wegen einer freiwilliger Ächtung oder eben rechtlichen Risiken nicht veröffentlicht werden können.
Die freiwillige Ächtung ist natürlich auch ein Problem, aber keines, das man m.M.n. irgendwie staatlich angehen kann und sollte. Wenn ein Wal-Mart in den USA bspw. keine "AO"-klassifizierten Spiele anbietet, dann mag man das persönlich finden, wie man will, aber letztlich ist das eine Willensentscheidung, die toleriert gehört.