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spiel-gekauft

Re: spiel-gekauft

Beitragvon Rey Alp » Mo 4. Jun 2012, 22:22

Ausgezeichnet. Nur eine Anmerkung.

- Bei: http://spiel-gekauft.de/?p=massstab ist es ab "Wenn man auf einem Angebot" kein Zitat mehr. D.h. die entsprechende Formatierung sollte entfernt werden.

- Hier: http://www.spiel-gekauft.de/?p=bearbeiten habe ich bei "Lzenz" ein "i" vergessen.

- Hier: http://www.spiel-gekauft.de/?p=einwilligung Bitte nach "auch nicht immer genannt." ergänzen:

Darüber hinaus fehlen oftmals Angaben über die Dauer der Speicherung und ob diese pseudonymisiert erfolgt.
Rey Alp
 

Re: spiel-gekauft

Beitragvon Rey Alp » Mi 6. Jun 2012, 19:08

Bei http://spiel-gekauft.de/?p=relevanz nach:

Die Publisher von Videospielen wissen somit unter Umständen, wie dämlich man sich in einem Level anstellt, über welche Hardware man verfügt, wann und wie lange man spielt, welche IP man benutzt und welche Werbung man am längsten anstarrt.


bitte ergänzen:

Bei mobilen Geräten kann es sogar noch weiter gehen. So wurde beispielsweise im März 2012 bekannt, dass iphone- und Android-Apps unbeabsichtigt auf gespeicherte Fotos der Nutzer zugreifen und diese kopieren können. Im Fall von Android genüge es hierfür, dass dem Programm der Zugriff auf's Internet gestattet wird. Laut Google stamme diese Lücke noch aus den Anfangszeiten des Systems, in denen Fotos nicht auf dem Gerät selbst, sondern auf einer externen SD-Karte gespeichert wurden (Holland, Martin, Android-Apps haben vollen Zugriff auf Nutzer-Fotos, heise v. 02.03.2012.).

Beabsichtigt sind dagegen Verhaltensweisen von Apps, wie sie zum Beispiel das beliebte Minispiel "Angry Birds" an den Tag legt. Hier werden zu Marketingzwecken und um das Spielerlebnis zu verbessern eine Reihe von Daten erhoben, die laut Nutzungsbedinungen auch an Dritte weitergegeben werden dürfen. So konstatierte die Stiftung Warentest in Hinblick auf "Angry Birds V. 2.0.0" für Android:

    "Protokolliert und sendet kompletten Spielverlauf sowie Gerätekennung an flurry." (Ausgepäht, Stiftung Warentest 6/2012, S. 38, 41.)
Darüber hinaus werden auch "Nutzername, Passwort, der aktuelle Aufenthaltsort und die eindeutige ID des Handys" sowie der Inhalt des Adressbuches übertragen, worauf der Nutzer nur unzureichend hingewiesen wird (Locker, Anatol, Die dunkle Seite der Apps, chip v. 21.02.2011.):

    "Es gibt zwar Warnhinweise, aber aus denen geht nicht klar hervor, dass und zu welchem Zweck komplette Adressbücher kopiert werden." (Beuth, Patrick, Apple stoppt heimliches Kopieren von Adressbuchdaten, golem v. 16.02.2012.)
Ein weiteres Problem ist dabei, dass die Datenübermittlung unverschlüsselt erfolgt, so dass die Übertragungen in einem WLAN von Dritten mitgelesen werden können (Stiftung Warentest warnt vor Smartphone-Apps, Süddeutsche v. 24.05.2012.) .

Zuletzt geändert von Rey Alp am Mi 6. Jun 2012, 20:09, insgesamt 2-mal geändert.
Rey Alp
 

Re: spiel-gekauft

Beitragvon Rey Alp » Mi 6. Jun 2012, 19:16

Vielleicht noch vor "Darüber hinaus werden" das Bild mit ""Angry Birds" interessieren sich nicht für Datenschutz." als Beschriftung.
Dateianhänge
angry_birds.jpg
Rey Alp
 

Re: spiel-gekauft

Beitragvon Rey Alp » Do 7. Jun 2012, 10:27

Bei:
- http://spiel-gekauft.de/?p=bearbeiten

können. Dies stößt beim Publisher naturgemäß auf wenig Gegenliebe, weshalb man hier kaum mit dessen Zustimmung rechnen kann, so dass eine solche Bearbeitung als illegal angesehen werden muss.


Bitte ändern in:

konnten. So etwa stößt beim Publisher naturgemäß auf wenig Gegenliebe, weshalb man hier kaum mit dessen Zustimmung rechnen kann, so dass die Bearbeitung als illegal angesehen werden muss.


Danach das Bild einfügen mit Beschriftung wie:
Die "HMS Victory" als Opfer von Piraterie: Bei Release konnte die kostenpflichtige Einheit durch das Löschen einer Datei freigeschaltet werden.
Dateianhänge
hms.jpg
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Re: spiel-gekauft

Beitragvon Patrik » Do 7. Jun 2012, 15:23

Gestern kam auf dem NetQuarter-Stammtisch die Anmerkung, dass die Texte für Laien zu komplex seien. Als Vorschlag kam die Idee, zuerst eine einfache Antwort zu geben und den Sachverhalt dann genauer aufzudröseln.

PS: Die vorgeschlagenen Änderungen sind (mal wieder) übernommen.
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Re: spiel-gekauft

Beitragvon Rey Alp » Do 7. Jun 2012, 21:02

Danke.

Hmm, ich hatte mich eigentlich schon bemüht das möglichst verständlich zu schreiben. Eventuell könnte man die jeweiligen Schlussteile:

Bei dem Kauf eines Clients ist es also so:

Dass zur Vermietung von Account und Datenträger die Zustimmung des Publishers erforderlich ist.


In einem farblich anderen Kasten hervorheben, so dass das mehr in den Blick gerät. Ansonsten weiß ich nicht, wie man das viel einfacher schreiben/verkürzen kann. Im Endeffekt würde ein kurzes Ja oder Nein auf genau das hinauslaufen, was wir schon am Ende mit den Punkten haben (Was mir linksbündig übrigens besser gefallen hat)^^. Vielleicht einfach vor "Client" bzw. "Vollwertiges Videospiel" eine Grafik mit einem rotem (X) oder einem grünem (V) (<- Soll ein Haken sein) setzen. Gleiches könnte man unten bei den Aufzählungen mit den Punkten machen bzw. diese ersetzen.

edit:

bei Relevanz: http://spiel-gekauft.de/?p=relevanz

wir vor dem Vogelbild bei mir ein html-Fragment angezeigt, dass man seltsamerweise nicht markieren kann (und da nicht hingehört^^). da selbe beim 2. Zitat: da hat offenbar die Verlinkung der Quellen nicht ganz geklappt.
Rey Alp
 

Re: spiel-gekauft

Beitragvon Rey Alp » Fr 8. Jun 2012, 09:42

Vielleicht so?

http://www.spiel-gekauft.de/?p=nutzung
- "Ja, als Eigentümer hat man das Recht dazu."
- "Nein, mit dem Datenträger hat man das Programm, aber noch keine Nutzungsberechtigung erhalten."

http://www.spiel-gekauft.de/?p=nutzungsgewaehrung
- "Ja, als Eigentümer hat man das Recht dazu."
- "Nein, hierfür braucht man die Zustimmung des Publishers."

http://www.spiel-gekauft.de/?p=weitergabe
- Die Überschrift "Darf ich ein gekauftes Spiel an andere Personen verschenken oder verkaufen?" änderin in "Darf ich die Nutzungsberechtigung für ein Spiel an andere Personen verschenken oder verkaufen?".
- "Ja, wer ein offiziell im Handel angebotenes Spiel erwirbt darf es seinerseits weitergeben."
- "Nein, Accounts dürfen gegen den Willen des Publishers nicht weitergegeben werden."

http://www.spiel-gekauft.de/?p=leihe
- "Ja, wer ein offiziell im Handel angebotenes Spiel erwirbt darf es seinerseits weitergeben."
- "Nein, Accounts dürfen gegen den Willen des Publishers nicht weitergegeben werden."

http://www.spiel-gekauft.de/?p=vermietung
- "Nein, auch als Eigentümer darf man Spiele nur mit Zustimmung des Publishers vermieten."
- "Nein, eine Vermietung ist gegen den Willen des Publishers nicht gestattet."

http://www.spiel-gekauft.de/?p=gewaehrleistung
- Überschrift ändern von "Welche Rechte habe ich, wenn das Videospiel Mängel aufweist?" in "Habe ich Rechte, wenn das Videospiel Mängel aufweist?"
- "Ja, bei Mängeln kann man sich an den Verkäufer des Datenträgers wenden."
- "Ja, bei Mängeln kann man sich jeweils an den Verkäufer (Datenträger), den Publisher (Nutzungsrecht) und den Betreiber des Authentifizierungsdienstes wenden (DRM-System)."

http://www.spiel-gekauft.de/?p=aufnahmen
- "Nein, Aufnahmen sind gegen den Willen des Publishers nicht gestattet."
- "Nein, Aufnahmen sind gegen den Willen des Publishers nicht gestattet."

http://www.spiel-gekauft.de/?p=bearbeiten
- "Nein, das Bearbeiten ist gegen den Willen des Publishers nicht gestattet."
- "Nein, das Bearbeiten ist gegen den Willen des Publishers nicht gestattet."

http://www.spiel-gekauft.de/?p=vervielfaeltigung
- Ja, unter Umständen eine Sicherheitskopie.
- Ja, unter Umständen eine Sicherheitskopie.
Dateianhänge
box.jpg
Rey Alp
 

Re: spiel-gekauft

Beitragvon Rey Alp » Fr 8. Jun 2012, 09:49

http://www.spiel-gekauft.de/?p=bearbeiten

Vor:

In diesen Fällen wird sich der Publisher meist nicht an der Bearbeitung stören oder sogar - wie im Fall von "Gothic" - Bearbeitungen mit der „GothicMOD Lizenz“ unter bestimmten Bedingungen gestatten.


einfügen:

Nach § 69d Abs. 1 UrhG ist der Nutzer zwar unter Umständen dazu berechtigt Bearbeitungen vorzunehmen, soweit "sie für eine bestimmungsgemäße Benutzung des Computerprogramms einschließlich der Fehlerberichtigung [...] notwendig sind", doch Handlungen, wie sie für das Anfertigen von Modifikationen erforderlich sind, dürften nur schwer unter diese Vorschrift gefasst werden können.


Und

In diesen Fällen wird sich der Publisher meist nicht an der Bearbeitung stören oder sogar - wie im Fall von "Gothic" - Bearbeitungen mit der „GothicMOD Lizenz“ unter bestimmten Bedingungen gestatten.


Ändern in:

In diesen Fällen wird sich der Publisher aber meist nicht an der Bearbeitung stören oder sogar - wie im Fall von "Gothic" - Bearbeitungen mit der „GothicMOD Lizenz“ unter bestimmten Bedingungen gestatten.
Rey Alp
 

Re: spiel-gekauft

Beitragvon Rey Alp » Fr 8. Jun 2012, 23:39

Hast du dir schon Gedanken zum Design gemacht? Also finale Schriftart, Hintergrundfarben und ggf. Grafiken?
Rey Alp
 

Re: spiel-gekauft

Beitragvon Patrik » Sa 9. Jun 2012, 13:34

Layout werden wir wohl auf der morgigen Vorstandssitzung ansprechen. Gemeldet hat sich bisher aber leider niemand, der die Aufgabe übernehmen möchte.

PS: Was du hier geschrieben hast, ist übrigens auch ne Layout-Sache.
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