Beleidigung Gottes oder der Gläubigen?Das heißt auf Deutsch: Nur noch die mohammedanische Religion genießt den Schutz des Gesetzes, nicht die christliche. Denn Christen reagieren auf Beleidigung nicht mit Gewalt, Muslime aber wohl, und keineswegs nur „Islamisten“.
Die Frage lautet: Sollte Religionsbeleidigung überhaupt strafbar sein, und wenn ja, warum? Ferner: Worin besteht eigentlich der einschlägige Tatbestand? Und drittens: Sollten Strafen für Religionsbeleidigung drakonisch oder hauptsächlich symbolisch sein? Wessen Ehre soll das Gesetz schützen: die Ehre Gottes oder die Ehre von Gläubigen?
Geschützt werden aber müssen Menschen, denen es um Gott geht, Menschen, die an Gott glauben. Sie sind es, die durch Religionsbeleidigung beleidigt werden, und zwar schwerer und tiefer als durch Beleidigung ihrer eigenen Person.
Gott ist ihnen heilig. Ein Staat, der seine Bürger nicht gegen die Verunglimpfung dessen, was ihnen das Heiligste ist, schützt, kann nicht verlangen, dass diese Menschen sich als Bürger ihres Gemeinwesens fühlen.
Die Leugnung des Mordes an sechs Millionen Juden sollte zwar so wenig strafbar sein wie die Leugnung des Kreuzestodes Jesu zum Beispiel im Koran. Sie ist einfach eine falsche Tatsachenbehauptung.
Das Grundgesetz setzt sich sogar in ein direkt affirmatives Verhältnis zum Gottesglauben, wenn es von der Verantwortung der Gründungsväter vor Gott spricht. Und die Verfassung von Nordrhein-Westfalen erklärt „Ehrfurcht vor Gott“ zu einem der obligatorischen Erziehungsziele der Schulen.
In den siebziger Jahren sah ich am Eingang von Notre-Dame in Paris eine Tafel, die die Besucher aufforderte zum „Respekt gegenüber dem Gefühl derer, die diese Kathedrale als einen heiligen Ort betrachten“. Die Kathedrale gehört dem französischen Staat, und insofern wäre die Inschrift halbwegs korrekt. Aber Besitzer von Notre-Dame ist die Kirche. Und aus ihrem Mund ist diese Verlautbarung skandalös. Die Kathedrale ist, wofür die Gläubigen sie halten, nämlich ein Ort des Gebetes, und muss als solcher respektiert werden.
Update: Lesenswerte Kommentare aus dem Forum:
Götter und Religionen kann man nicht beleidigen, sondern nur Menschen. Was uns "Nichtgläubige" an den "Gläubigen" stört ist deren Anspruch, uns ihren Lebensstil aufzwingen zu wollen, und zwar über die Gesetzgebung. Glaube ist Privatsache und gehört nicht in die Gesetzgebung eines säkularen Staates. Wenn Gläubige Nichtgläubige als Mörder bezeichnen, weil letztere z.B. die Abtreibung als Mittel der Familienplanung befürworten, dann ist das genauso beleidigend wie wenn ein Nichtgläubiger den Glaubenden wegen seines Glaubens lächerlich zu machen sucht. Die Agressivität und Gewalt seitens der Gläubigen in Richtung Nichtgläubiger ist aber erfahrungsgemäß viel ausgeprägter als viceversa, Gläubige werden, wird ihnen die Möglichkeit geboten, zu Mördern Anders- oder Nichtgläubiger, wie dies die Geschichte der letzten 2000 Jahre zur Genüge beweist. Allein in Lateinamerika wurden drei Hochkulturen (Azteken, Inkas und Mayas) mir dem Kreuz erschlagen, weil sie den "falschen" Göttern huldigten.
Ich bin im höchsten Maße irritiert, mit welchem weinerlichen Tonfall Robert Spaemann die strafrechtliche Verfolgung von Blasphemie fordert. Es ist schließlich noch gar nicht so lange her, dass in Europa sogar Christen einander allein wegen der - je nach Standpunkt - "falschen" Konfession blutig verfolgten und Blasphemie sowieso ein sicheres Todesurteil war. Das oben angeführte Zitat von Voltaire äußerte dieser bei dem vergeblichen Versuch François-Jean Lefèbvre de La Barre (1745-1766) vor der Enthauptung zu bewahren, zu der de la Barre verurteilt worden war, u.a. weil er als angeblich aus Gründen der "Blasphemie" einem Holzkreuz Schrammen zugefügt und während einer Fronleichnamsprozession den Hut nicht gezogen hatte.
Auch wenn Spaemanns Forderung "nur" eine Geld- oder Gefängnisstrafe vorsieht, ist das dennoch nicht akzeptabel. Übrigens wird ausgerechnet in den so frommen USA bei Klagen wegen "Blasphemie" von den Gerichten fast immer zugunsten der "Freedom of Speech" entschieden.