In den einschlägigen Kommentaren konnte ich zur Beschwerdebefugnis juristischer Personen leider nichts finden. Dort steht nur, dass sich "jeder" beschweren könne.
Im WDR-Gesetz steht (§ 10 Abs. 1 WDR-Gesetz):
- "Jeder hat das Recht, sich mit Eingaben, Beschwerden und Anregungen zum Programm an die Anstalt zu wenden."
Bei den Landesmedienanstalten (Für die Privaten zuständig, habe ich auf der Webseite auch nichts finden können.)
Allein beim Presserat - also ganz weit weg - steht, dass auch Vereine eine Beschwerde einreichen können:
- "Jede Person kann sich beim Presserat über Zeitungen, Zeitschriften und ab dem 1.1.2009 auch über journalistisch-redaktionelle Beiträge aus dem Internet beschweren, sofern es sich nicht um Rundfunk handelt. Anzeigenblätter und andere kostenlose Zeitungen und Zeitschriften können vom Presserat nicht geprüft werden (mehr dazu hier). Auch Vereine, Verbände etc. sind hierzu berechtigt."
Im WDR-Gesetz steht noch was zur Adresse:
- "Der/Die Intendant(in) richtet eine Publikumsstelle gem. § 10 Abs. 3 wdr-Gesetz ein. Der Publikumsstelle obliegt es, alle nicht an eine bestimmte Person oder Redaktion im wdr gerichteten Eingaben, Beschwerden und Anregungen entgegen zu nehmen und für die Entscheidung des/der Intendant(en/in) nach § 10 Abs. 3 wdr-Gesetz vorzubereiten."
Und noch mal hierzu:
Ich glaube, dass du dir etwas falsche Vorstellungen von der Arbeitsweise von Rundfunkräten machst. Nach meinen Erfahrungen mit Fernseh- und Rundfunkrat von ZDF und NDR interessieren die sich weder um Wahrheit noch um die Programmgrundsätze sondern - so kommt es mir jedenfalls vor - allein darum, dass "die Botschaft" stimmt bzw. sie wollen das Gesicht des Senders und der Formate wahren. Es geht nichts ums vorkauen, sondern denen etwas vorzusetzen, mit dem sie sich beschäftigen bzw. es ignorieren müssen. Von sich auch werden die nichts tun, was die Verletzung der Programmgrundsätze in inserem Fall wahrscheinlicher erscheinen lassen würde. Von daher würde ich - nachdem ich drüber geschlafen habe - raten, zumindest die Anlage mit dem Schnitt (korrigiert) mit einzureichen. Die andere Anlage empfände ich deshalb als wichtig um die Hürde des Rundfunkrats dafür, dass die Beschwerde mit der Begründung zurückgewiesen werden kann, dass es sich um keine bewusste Entstellung handelte weil die Redaktion nichts davon wusste, dass sich Harry nur auf FIFA bezogen hat, zu erhöhen.Ob wir die von dir erstellten Anhänge dranhängen sollen, weiß ich nicht (da sind außerdem noch ein paar kleine Fehler drinne^^) Genrell würde ich sagen, dass wir denen nicht alles derart vorkauen müssen...