Hier geht es zur Meldung: http://www.computerbase.de/2016-05/fami ... -angebote/
Hier das Interview im Volltext.
Es ist ein Gütesiegel für Internetangebote geplant. Die BPjM wird also zu einer Art Alterskontrolle für Netzinhalte. Der Umbau soll zur "Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz" führen - „Wichtig ist, dass wir die Standards aus dem Offline-Bereich möglichst gut in den Online-Bereich übersetzen“, so Schwesig. Anscheinend will die BPjM wirklich eine Art "Selbstkontrolle" für das Internet werden. Wenn das ganze auf eine Freigabe hinausläuft, was geschieht dann mit Angeboten, welche keine Freigabe beantragen oder bekommen können? Muss die Prüfung wie bei FSK/USK vorher beantragt werden und kostet sie etwas? Alles höchst undurchsichtig.
Auch die Frage, wie die Einhaltung gewährleistet werden soll ist mir nicht klar. Die Länder versuchen sich ja schon länger mit mäßigem (eigentlich nicht vorhandenem) Erfolg, an einer "Klassifizierung des Internets" Mit Jugenschutzprogrammen.
Die haben sich jedoch nicht durchgesetzt, reine Alterskennzeichen reichen nach Meinung der Regierung nicht aus, sonst bräuchten wir keine BPjM/BzKJS. Also können wir bald mit Indizierung ganzer Domains rechnen? Ich frage mich, wie sie das technisch umsetzen wollen.... Die einzig gangbare Lösung wäre, dass die Internetprovider zu Sperren verpflichtet werden. Oder galoppiere ich schon wieder zu weit hinaus und sie wollen wirklich nur eine Art Eltern-Lotsen-System einführen?