Im Anhang der aktuelle Stand.
Dabei bin ich auf folgende Fragestellungen gestoßen, bei denen ich nicht weiter weiß:
- Gibt es wirklich eine "Regelungslücke" im Internet, dass Werbung bei "nur in geschlossenen Benutzergruppen zulässigen Inhalten" nicht allgemein beschränkt ist, sondern nur für den Fall, dass der Titel offiziell indiziert ist?
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- Versteht jemand diesen Satz bzgl. "durch Verbreiten von Träger- oder Telemedien außerhalb des Geschäftsverkehrs mit dem einschlägigen Handel"? Heißt das, dass im "echten" Großhandel WEerbung ok ist. Passt da meine Übersetzung?
Trägermedien, deren Aufnahme in die Liste jugendgefährdender Medien nach § 24 Abs. 3 Satz 1 bekannt gemacht ist, dürfen nicht [...] öffentlich an einem Ort, der Kindern oder Jugendlichen zugänglich ist oder von ihnen eingesehen werden kann, oder durch Verbreiten von Träger- oder Telemedien außerhalb des Geschäftsverkehrs mit dem einschlägigen Handel angeboten, angekündigt oder angepriesen werden,