Beitragvon Pyri » Fr 12. Jan 2018, 15:27
Anders als bei vielen Rauschgift-Mitteln, das heißt "gesundheitsschädlichen Substanzen", ist ja nicht der private Kauf oder Besitz verboten, sondern nur der Handel damit. Ich sehe schon auch nicht wo etwa bei (anderen) Medikamenten, die etwa in Deutschland nicht zugelassen sind, der Besitz auch verboten wäre. Das kann oft ja schon kaum jemand ebenfalls wissen, zum Beispiel aus einem anderen Kulturkreis.
Die Vorstellung erscheint mir relativ absurd: wir wissen aus historischer Erfahrung, dass der Import von 131er-Medien immer mit einem gewissen Risiko verbunden ist die Ware an den Zoll zu verlieren. Innerhalb der EU ist jedoch selbst das wohl denkbar gering - mir persönlich kein Fall bekannt, sondern nur aus Übersee. Dazu besteht erstmal ein Klärungsbedarf, ob es überhaupt regelmäßig Stichproben im EU-internen Medienhandel gibt.
Darüber hinaus wurde über all die Jahre bekannt, dass selbst ein privater Weiterverkauf letztlich kaum als Verbreitung gelten dürfte - das rechtlich zumindest nicht standhalten würde, um dazwischen und "Verbreitung" noch unterscheiden zu können.
Und wenn dann wäre der öffentliche Handel (im Ausland, ausländischen Gesetzen unterworfen) betroffen, der dann angestiftet worden ist, aber von wem? Aus meiner Sicht müsste das schon ein anderer öffentlicher Handel (in Deutschland, nach deutschen Gesetzen) sein. Alles keine Privatpersonen.
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