Auch wenn wir uns nun schon weit außerhalb des Themas befinden: Ich kann deine Punkte nicht nachvollziehen.
Wenn ein Kind im Netz was kauft (einen Vertrag abschließt), dann kommt das dt. Vertragsrecht zur Geltung, welches besagt, dass ein Minderjähriger keinen Vertrag abschließen kann, ohne die Zustimmung eines Erziehungsberechtigten (Eltern). Somit wäre der Kauf null und nichtig.
Wenn jemand einen anderen Beleidigt, ist es eben dies. Beleidigung. Auch im Internet. Wenn er es in einem Forum - also öffentlich tut, kann dies sogar als "Üble Nachrede" oder Verleumdung ausgelegt werden. In allen drei fällen, könnte man - egal wie und egal wo im Netz - eine Anzeige bei der Polizei machen.
Das von dir beschriebene
rechtliche No-Mans-Land Internet (*schaurigemusikeinspiel*) gibt es de facto nicht. Zudem ist es nur ein Synonym für "rechtsfreier Raum". Ich dachte, das muss man "in unseren Kreisen" nicht widerlegen, dass dem nicht so ist
In beiden Fällen sehe ich jetzt nicht wo das Problem für den Lehrer ist. Bei der Vertragssituation muss der Verkäufe sicherstellen, dass sein Kunde vertragsmündig ist und bei der Beleidigung sehe ich nicht was der Lehrer da machen soll. Sicher er sollte alle Möglichkeiten ausschöpfen, um dies
in Zukunft zu unterbinden. Dies kann er jedoch nur, wenn er davon in Kenntnis gesetzt wurde. Auf dem Schulhof ist es ja genauso, Lehrer greifen ein (und sollten es auch), aber nur wenn sie es sehen/hören/mitbekommen. Lehrer sind schließlich keine Hellseher. ach deiner Definition, sollte der Lehrer eingreifen, wenn ein anderer Schüler jmd. über einen Schulrechner einen anderen im Netz beleidigt. Dafür bin ich auch:
1.) Wie findet man sowas raus, ohne, dass der betroffene Schüler (oder ein andere) einem davon erzählt? Keylogger? Generalverdacht, Datenschutz, Privatsspähre anyone? Erneut: Zuallererst geht es uns nichts an, was die Schüler im Netz tun. Dann kommen erst die Ausnahmen (z.B. "geht nicht auf Pornoseiten, dafür sind die Rechner nicht gedacht" usw.).
2.) Was macht man mit den Beleidigungen, welche nicht über Schulrechner, sondern z.B. von Zuhause ins Netz gestellt wurden? Sowas lässt sich heutzutage ja leicht über die IPs herausfinden. Natürlich sollte man dagegen vorgehen, nur endet die rechtliche Kompetenz der Lehrer am Eingangstor der Schule, wieso sollte er also wegen "Verletzung der Aufsichtspflicht" belangt werden, für etwas, dass ein Schüler von Zuhause aus gemacht hat? Sollen Lehrer die Schüler nun bis ins eigene Zimmer verfolgen? Beängstigende Vorstellung.
Schule kann nicht verhindern das soetwas passiert, Du wirst deine Leben nicht leben können ohne nicht mindestens einmal Beleidigt zu werden.
Vermeidbare Gefahren, wie du es ausdrückst, gibt es nicht. Gefahren sind nunmal Gefahren, welche sich nicht ohne radikale (freiheits-)Beschränkungen minimiert werden können (Zitat von Benjamin Franklin und so). Das einzige was wir tun können ist aufmerksam sein und dann, wenn sich etwas ereignet, das beste unternehmen, dass sich soetwas nicht mehr ereignet. Aber von vornherein zu versuchen alles (möglicherweise) schädliche und gefährliche von Menschen (ich sage hier bewusst nicht Kinder) fernzuhalten, sie davon abzuschotten, kann nur schief gehen. Zudem ist das Konzept der Bewahrungspädagogik (für das du doch ja hier auszusprechen scheinst) - welche nichtmal einen 16-jährigen ernst nimmt - eines, was ich nur ablehnen kann, da es nur mit der Einführung einer weltweiten Zensur halbwegs durchsetzbar wäre.
Zum Abschluss scheint mir auch ein Problem darin zu bestehen, das wir insofern aneinander vorbeireden, was die Altersstruktur derjenigen betrifft, welche hier überwacht bzw. nicht überwacht werden sollen. Du scheinst wirklich noch von Kindern zu sprechen, als 6-jährigen, welche gerade die Grundschule besuchen. Ich spreche (auch aufgrund meiner Erfahrungen) von 9. Klasse aufwärts. Wenn ich zwar auch dafür bin, dass "echte" Kinder zum einstieg ins Netz eine "sichere Umgebung" haben sollten (wobei ich den neuen JMStV nicht zwingend als Grundlage hierfür ansehe), so ist man meiner Meinung nach ab 14, 15, spätestens 16 auch selbst für das verantwortlich, was man tut. Und solchen Menschen möchte ich ungern Vorschriften (abseits der strafrechtlich relevanten) machen. Wie gesagt, es geht mich nichts an, was ein 16-jähriger Schüler in seiner Freizeit am Schulrechner macht. Wenn er etwas unrechtes macht, muss er die Konsequenzen seiner Taten tragen, es ist aber nicht meine, oder unsere, Aufgabe ihm aus einem fast schon hysterischen Sicherheitsbedürfnis dies von vornherein unmöglich zu machen und ihn - und alle seine Altersgenossen - gleich unter Generalverdacht zu stellen.