Pünktlich zur gamescom 2010 ruft der Verband für Deutschlands Video- und Computerspieler alle Gamer auf, ihre Stimmen für eine Abschaffung der Indizierung von Medien zu vereinen. Die Indizierung wird als Relikt aus den Urzeiten des Jugendmedienschutzes gesehen und gilt unter Gamern als überholt: Spätestens seit die USK-Freigaben einen bindenden Character besitzen, sind nicht für Minderjährige geeignete Titel ohnehin nicht mehr legal für diese erhältlich.
Die Petition kann auf der Webseite ich-bin-gamer.net mitgezeichnet werden. Zu den Erstunterzeichnern gehören die den Piraten nahe stehende Computerspielerorganisation Pirate Gaming sowie die Jungen Piraten. Beide waren durch ihr Engagement im Projekt „Ich bin Gamer!“ schon frühzeitig vom durch den VDVC eingereichten Petitionstext informiert und möchten den Vorstoß auf jeden Fall unterstützen.
Indizierung bedeutet, dass als jugendgefährdend angesehene Spiele komplett von der Bildfläche verschwinden. In der sogenannten „Liste A“ aufgeführte Medien dürfen nur „unter der Ladentheke“ verkauft werden, verschwinden somit aus den Regalen der Händler und meist
komplett aus dem Angebot. Somit wird es für volljährige Bürger unverhältnismäßig schwierig, legal an besagte Inhalte zu gelangen. Sogar noch darüber hinaus geht die Indizierung über die „Liste B“. Titel, die in dieser Liste geführt werden, fallen nach Einschätzung der BPjM unter das deutsche Gewaltdarstellungsverbot. Medien können per Gerichtsbeschluss beschlagnahmt werden, wenn sie von diesem Verbot betroffen sind. Dadurch wird jegliche Weitergabe auch an erwachsene Menschen, Einfuhr und Vertrieb unter Strafe gestellt und sogar das Spielen verboten, sollten sich andere Personen im gleichen Raum aufhalten („Vorführung“). Da nur Medien indiziert werden können, die ohnehin nicht für Minderjährige freigegeben sind, und auch die Indizierung einer Verbreitung auf Schulhöfen und im Internet nicht entgegensteht, ist der Nutzen für den Jugendschutz höchst umstritten.
„Die Indizierung wiegt Eltern in falscher Sicherheit. Weil an Erwachsene gerichtete Inhalte an den Rand der Gesellschaft gedrückt werden, legen viele Menschen ihre Hände in den Schoß. Dabei kann heutzutage durch einfache technische Mittel die Einhaltung der Altersfreigaben sichergestellt und kontrolliert werden“, erklärt Patrik Schönfeldt, Vorstandsvorsitzender des VDVC.
Mit der Begründung, dass bei einer gerichtlichen Entscheidung für eine Beschlagnahme auch die Verbreitung vor Urteilsverkündung illegal sei, hat erst kürzlich der Publisher Activision Kunden, die bereits gezahlt hatten, die Installation von „Call of Duty: Modern Warfare 2“ in der internationalen Version unmöglich gemacht: Weil sich das Spiel auf der „Liste B“ befindet, scheint es für den Publisher sogar nötig, die Aktivierung von Importspielen zu untersagen.
Die Befürchtung das eigene Spiel könne möglicherweise indiziert werden, hat mittlerweile zu grotesken Auswüchsen geführt. So passen Entwickler die deutschschprachigen Versionen ihrer Programme zum Teil stark an, um auf dem deutschen Markt vertreten sein zu können. Dass sich viele Gamer bei einer zum Beispiel durch grünes Blut beschädigten Atmosphäre nicht ernst genommen fühlen, bedarf wohl keiner weiteren Erklärung. Durch den Druck der Indizierung können viele Geschichten in Deutschland nicht erzählt werden.
„Die Maßnahme der Indizierung, deren Bestehen für das Funktionieren des Jugendschutzes in keinster Weise notwendig ist, bedeutet eine nicht hinnehmbare Gängelung und Bevormundung mündiger Erwachsener“, unterstreicht David Hinrichs, Pressesprecher des VDVC, die Position der Gamer.
Interessierte Messebesucher, Computerspieler und natürlich Eltern lädt der VDVC herzlich ein, auf der gamescom über Themen wie Jugendschutz und Videospiele zu diskutieren. Der Verbraucherverband ist zu Gast bei der Electronic Sports League in der ESL Intel Alienware Gaming Arena in Halle 9.
VDVC sammelt Unterschriften gegen Indizierung