BPjM indiziert L4D2 und CoD:MoW2

Die „Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien“ hat die Computerspiele „Left 4 Dead 2“ und „Call of Duty: Modern Warefare 2“ in ihren internationalen Originalversionen auf den Index „Liste B“ gesetzt. Das bedeutet, dass neben einem Verkaufs- und Werbeverbot auch eine Beschlagnahme forciert wird.
Der VDVC verurteilt die Indizierung aufs Schärfste: Beide Spiele dürfen ohnehin nur von Erwachsenen gekauft werden, die Indizierung äußert sich also ausschließlich in einer Gängelung erwachsener Spieler. (Weitere Details in der Pressemitteilung im Forum.)