Origin: Offener Brief an EA

Wir sind leidenschaftliche Computerspieler und beschäftigen uns einen beachtlichen Teil unserer Freizeit mit digitalen Medien. Einige von uns haben es sogar geschafft, auf diese Weise ihren Lebensunterhalt zu verdienen.

Wir sind große Fans Ihrer Spiele, insbesondere die Battlefield-Reihe hat es vielen von uns angetan. Nicht wenige haben sich schon seit Monaten auf das Erscheinen gefreut und jedwedes bekanntgegebene Detail zu Technik und Spielmechanik geradezu aufgesogen. Aber auch andere Titel wie zum Beispiel Fifa, Mass Effect oder Command and Conquer besitzen bei uns großes Ansehen.

Besorgnis über Datenschutz

Immer mehr Clans und eSport-Vereine sind in Sorge über die Privatsphäre und den Jugendschutz. Es kann nicht sein, dass Spielehersteller immer mehr Kontrolle über den privaten Rechner verlangen, sei es durch den Einsatz von Anti Cheat Tools, die den Rechner wärend des Spielens komplett scannen oder das Aktivieren des gekauften Spiels über das Internet. Gerade für Kinder und Jugendliche sind diese Methoden sehr intransparent, da ihnen oftmals gar nicht bewusst ist, worauf sie sich sowohl in Bezug auf rechtliche Folgen als auch auf technischer Ebene einlassen.
Durch die Installation der Software Origin ermöglicht man der Applikation einen freien Zugang auf die privaten Daten. Gerade in Zeiten großer Datenskandale sind immer mehr User verunsichert. Was wird genau gescannt mit der Software? Auf Portalen wie Youtube sind schon einige Belege aufgetaucht, dass Origin z.B. auch private Daten aufspührt. Unklar ist aber, was mit diesen Daten geschieht. Es wäre an dieser Stelle wichtig, dass die Software auch auf technischer Seite wirklich nur in dem Umfang Daten scannt und ggf. erfasst, in dem das für Betrieb, Wartung und Pflege Ihres Angebots unbedingt notwendig ist. Wir würden uns auch wünschen, dass dieses Vorgehen der Software offengelegt wird.

„Verfallsdatum“ für Software

Unter 7. erläutern Sie in der aktualisierten Fassung der EULA, dass Sie sich das Recht zugestehen, den Vertrag zu kündigen. Wir mussten bereits festellen, dass Sie von diesem auch Gebrauch machen, vom Nutzer erworbene Software somit unbrauchbar wird. So ist vor dem September 2009 im EA Store erworbene Software nicht mehr nutzbar. Dieses Vorgehen läuft Ihrem bisher kommunizierten Ziel, dass Origin in allen Punkten besser sein soll als die Plattformen der Konkurrenz, entgegen. Es ist üblich, der Community für den Fall einer Einstellung des Dienstes einen Patch in Aussicht zu stellen, der die Bindung der Spiele an die Plattform aufhebt. Damit stehen dem Kunden die Spiele auch weiterhin zur Verfügung.

Schlusswort

Wir haben mit Wohlwollen beobachtet, dass Sie bereits auf einige der Punkte eingegangen sind und an der Stelle nachgebessert haben. Diese Änderungen betreffen allerdings zum aktuellen Zeitpunkt ausschließlich die EULA. Es wäre wichtig, dass Sie sich ebenfalls der oben genannten Punke annehmen, damit wir Ihnen als Kunden wieder das nötige Vertrauen entgegenbringen können.


EA ändert Origin-EULA
–Nutzer werden nun gesiezt

Darauf, dass die Änderungen in der EULA zu Origin für den Nutzer nicht unbedingt etwas Gutes sind, haben wir ja schon in unserem letzten Blogeintrag hingewiesen. Da nun aber diverse Nachrichtenportale (unter anderem WinFuture und Gamestar) überwiegend positiv von den Änderungen in der EULA zu Origin berichten, sehe ich mich an dieser Stelle gezwungen, einmal gesondert auf die Einzelheiten einzugehen:

  • Inhaltlich hat sich kaum etwas geändert. Vorwiegend wurde eine höflichere Formulierung gewählt. So wurde das „Du“ im kompletten Text durch ein „Sie“ ersetzt. (Durch diese Änderungen sind auch automatische Textvergleiche schwieriger geworden.)
  • EA gesteht sich nach EULA immer noch das Recht zu, den Computer des Nutzers nach beliebiger Software zu durchsuchen. Auch nach Peripherie (wie z.B. Drucker) will der Konzern weiterhin scannen.
  • Die Software macht genau das laut Aussage diverser Nutzer auch. Es existieren diverse Videos auf Youtube, die das zu belegen versuchen. Was genau an Daten übermittelt wird, lässt sich z.B. mit unserem Musterbrief zur Auskunft gemäß Bundesdatenschutzgesetz erfragen.
  • Man nimmt sich nicht mehr heraus, die Kommunikation des Nutzers zu überwachen,
  • auf der anderen Seite will EA den Nutzer nun aber bei Streitigkeiten zu einem Schiedsgerichtsverfahren in Kalifornien zwingen.

[Update 16:49, via theorigin.de]Diese Einschätzung wird offenbar vom Rechtsanwalt Christian Solmecke geteilt. Dieser meint laut netzwelt.de: „Die Spyware-Klausel ist nun noch undurchsichtiger. (…) Außerdem kann EA die Vereinbarungen so oft ändern wie es will, so lange die Software die gleiche bleibt, wird dies an den grundsätzlichen Voraussetzungen nichts ändern“.[/Update]

Besonders deutlich wird die Lage, wenn man beide Versionen grafisch nebeneinander legt: Weiterlesen

Gamer protestieren gegen EA,
EULA-Änderung nur Makulatur

Mit dem Erscheinen von Battlefield 3 mussten viele Benutzer feststellen, dass zum Starten des Spiels das Zusatzprogrammm „Orgin“ benötigt wird. Dieses Programm greift gemäß Endbenutzer-Lizenzvertrag (End User License Agreement, EULA) massiv in die Rechte des Verbrauchers ein. Letztenendes holt sich der Benutzer eine Spionagesoftware auf seinen PC, welche die unterschiedlichsten Daten sammelt und an EA zurücksendet. So wird z.B. der komplette Inhalt der Festplatten erfasst und es werden ungefragt Lizenzen von EA-Produkten geprüft. Zudem behält sich EA vor, die gesammelten Daten u.a. „für Marketingzwecke“ an „seine Partner“ weiter zu geben. Die Datensammlung umfasst etwa IP-Adressen, Nutzungsdaten, sämtliche auf dem Computer installierte Software sowie deren Nutzung und vorhandene Hardware inklusive Peripherie wie Drucker. Dies alles geschieht aber auch schon bevor der Benutzer irgend etwas zugestimmt hat, den Orgin spioniert bereits während der Installation den Rechner aus.

Danneben hat das neue Verfahren auch einige Seiteneffekte. Nebst den üblichen Schwieigkeiten sich bei den Aktivierungsservern anzumelden (wie zuletzt bei Ubisoft), melden Spieler, dass ältere EA-Produkte nichtmehr funktionieren, sofern sie online erworden wurden. Dies umfasst alle vor dem September 2009 gekauften Spiele. Sofern man also nicht über einen zuvor erworbenen Datenträger verfügt, sind diese Spiele für den Kunden nichtmehr nutzbar. EA hat das inzwischen bestätigt.

Als diese umfassenden Eingriffe seitens EA bekannt wurden, berichteten unter anderem Spiegel-Online über den Sachverhalt. Das Thema schlug schnell größere Wellen. Dies veranlasste EA laut Informationen des Magazins Gamestar letztendlich die Orgin-EULA abzuändern. Dieses Manöver scheint allerdings vor allem Makulatur zu sein, denn die wirklich brisanten Stellen sind auch weiterhin noch enthalten. So wurde der Text insgesamt freundlicher formuliert und die Anrede des Nutzers von „du“ auf „Sie“ korrigiert. Zudem findet der Kunde nun eine detaillierte Anleitung, wie er sich im Falle eines Streits nach Auffassung des Publisher zu verhalten hat. Einzig die Anmaßung die Kommunikation des Nutzers zu überwachen und jegliche Information zu veröffentlichen, wenn es „EA für nötig hält“, um die eigenen Interessen zu schützen, wurde fallen gelassen. Überwacht wird aber weiterhin.

Datenschützer und Verbraucher laufen gegen diese Eingriffe in das Nutzungsverhalten und die Privatsspähre der Spieler Sturm. So häufen sich negative Bewertungen beim Onlineshop Amazon, eine Petition fordert gar das komplette Verkaufsverbot des Spiels – und zwar so lange bis sich der Publisher an geltendes Recht hält. Namenhafte Akteure des eSport arbeiten zur Zeit zusammen mit uns an einem offenen Brief, der die Meinung der Spieler auf den Punkt bringt, und EA endlich zu einer Stellungnahme bewegen soll. Da viele Nutzer nach dem Kauf eine negative Überraschung erleben mussten, sieht der VDVC zudem seine schon länger bestehende Forderung nach mehr Transparenz in Vertragstexten bestätigt und wird nun mit neuem Elan für dessen Umsetzung arbeiten. Um auch denen zu helfen, die bereits von der Spionage-Offensive betroffen sind, haben wir ein Musterschrieben vorbereitet. Dieses lässt sich nutzen, um von EA Auskunft (gemäß Bundesdatenschutzgesetz) verlangen, welche Daten sie über einen gespeichert haben.

LANge Nacht der Spielkultur

Über zwei Jahre nach dem Verbot mehrerer eSport-Events im Raum Karlsruhe wird nun wieder die erste öffentliche Veranstaltung dieser Art direkt im Herzen der Stadt ausgetragen:

Der VDVC lädt ein zur LANgen Nacht der Spielkultur.

Update: Alle Fakten in einem separaten Eintrag.

Los geht es am Freitag, den 07. Oktober 2011, um 19:00 in den Lichthöfen der HfG (Lorenzstr. 15, Karlsruhe). Dabei wird nicht nur gespielt: Workshops und Vorträge klären über die technischen Hintergründe sowie Themen rund um den Jugendschutz auf. Auch wer „nur mal gucken“ möchte, kann das gerne tun: Der Eintritt ist (für Besucher) frei, Fragen zu Technik, Spielen und Hintergründen werden gerne beantwortet. Plätze (zum mitspielen) können per Ameldeformular reserviert werden.

Im Anschluss, am Sonntag ab 14:30, wird der VDVC seine jährliche Mitgliederversammlung veranstalten. (Weitere Informationen tragen wir im VDVC-Wiki zusammen.)

(Pressemitteilung als pdf)

Fachtag Medien. Spiele – Sucht?

Ende Juli fand in Stuttgart der Fachtag Medien statt. Die Idee dahinter bestand darin, „sich (…) zu informieren, Projekte kennenzulernen, Fragen zu stellen und einen eigenen Standpunkt zu finden“. Eine sehr objektive Herangehensweise offenbarte schon die Einladung. Sie weist unter anderem von Beginn an darauf hin, dass keine „eindeutigen Bewertungs- und Diagnosekriterien [existieren], um eine Grenze zwischen problematischer und risikoarmer Mediennutzung ziehen zu können“. Entsprechend dieser Ausrichtung waren auch die einzelnen Programmpunkte bunt gemischt.

Einleitende Erfahrungsberichte und Vorträge

Benjamin Götz

Eine – sehr lebendige – Einstimmung boten die einleitenden Erfahrungsberichte. Benjamin Götz kommentierte unter dem Titel „Ein Klempner in Azeroth – Die virtuelle Parallelwelt als elternfreie Zone“ seine Erfahrung, dass sich Eltern wenig bis gar nicht mit den Medieninhalten ihrer Sprösslinge befassen. Während Fußballer zum Beispiel meist sogar nach dem eher unwichtigen Training befragt werden, was passiert sei, wer wie gespielt habe, etc., wird sich selbst nach dem wichtigsten Clanwar des Jahres kaum ein Elternteil davon erzählen lassen. Der Lehrer Rüdiger Schillinger berichtete begeistert, dass es Kinder nicht verlernt haben, auch ohne Medien Spaß zu haben. So habe er auf einer Klassenfahrt Schüler erlebt, die Stunden lang in einen winzigen Pool sprangen, obwohl sie sich zuvor kaum eine Schulstunde von ihrem Handy abwenden konnten.

Prof. Dr. Quandt

Wissenschaftlich wurde es mit einem Vortrag Prof. Dr. Thorsten Quandt, der unter anderem eine Studie zum Thema Cybermobbing vorstellte. Hierzu wurden Freundschaftsnetzwerke der Schüler analysiert und so festgestellt, wer sich in einer Clique befand, wer allgemein beliebt war und wer als Außenseiter betrachtet werden musste. Festzustellen war, dass (wie vorauszusehen war) vor allem Außenseiter gemobbt wurden, und zwar von eben jenen Personenkreisen, die sie auch offline „auf dem Kieker“ hatten. Ein weiteres trauriges Resultat: Mobbing (jeglicher Form) scheint Alltag an deutschen Schulen und wird als Normalzustand akzeptiert. Anschließend – wahrscheinlich bewusst nach den anderen Vorträgen – sprach Prof. Dr. Marion Laging über verschiedene Diagnosekriterien. Dieser Vortrag führte vor allem vor Augen, wie man zu hohen Zahlen von „suchtgefährdeten“ Computerspielern kommen kann. Kriterium war unter anderem, dass man auch nach Beendigung des Spiels weiter an dessen Inhalt denke. (Nach diesem Schlüssel wären also solche Spiele unbedenklich, die nicht zum Nachdenken anregen. Gute Nacht, Kultur! Hallo Berieselung!) Bessere Tests und Kriterien scheinen allerdings bislang nicht entwickelt zu sein. Zur Beruhigung sei gesagt, dass auch die Probleme und Schwächen der Diagnosekriterien angesprochen wurden.

Workshop „Exzessive Nutzung von Games“

Die verschiedenen Workshops liefen parallel ab und behandelten die Themen Medienkompetenzvermittlung (zwei Workshops), Faschismus im Netz (ein Workshop) sowie Mediensucht (zwei Workshops). Mein Workshop zum exzessiven Spielverhalten war zu meiner Freude sehr gefragt – es besteht also Interesse an der Sichtweise eines Computerspielers zum Thema Mediensucht. Es wurde viel – und konstruktiv – miteinander diskutiert, etwas zu viel für die eingeplanten 45 Minuten: Für den Abschluss der Runde hatte ich einige Fallbeispiele dabei, die ich zusammen mit den übrigen Teilnehmern analysieren wollte. Dazu kam es dann nicht mehr, da wir schon zuvor (im geplanten Theorieteil) immer wieder Praxisbeispiele aufgriffen und zusammen erläuterten, was man in welcher Situation tun kann.

Besonders hoch war hier das Interesse, wie man Kinder zu einem verantwortungsvollen Umgang mit Medien erziehen kann. Dabei bestand Einigkeit, dass man gemeinsam mit dem Kind Zeiten ausmachen sollte, die variabel zu gestalten sind: „Wenn du heute etwas länger spielst, musst du morgen früher aufhören.“ So lernt das Kind, seine Zeit einzuteilen und auf die Uhr zu achten. Vor allem eine feste Uhrzeit – spielen nach Stundenplan von exakt 17:00 bis 18:00 – wurde mehrfach als wenig zielführend und vor allem anstrengend benannt. Der Vorschlag einer Art „Computer-Sperrstunde“, in der Hausaufgaben in aller Ruhe erledigt werden können, war einigen Teilnehmern neu, wurde aber positiv aufgenommen. Die Formel „erst Hausaufgaben, dann spielen“ ist ja sehr verbreitet, bringt aber zuweilen mit sich, dass sich das Kind schon auf Mario freut, während es eigentlich noch an Mathe denken sollte. Auch aufgegriffen wurde der Vorschlag aus dem ersten Erfahrungsbericht: Eltern sollten sich anschauen, was ihre Kinder spielen. Zusätzliches gemeinsames Videospiel kann auf beiden Seiten Verständnis schaffen, selbst wenn es sich nicht unbedingt um das Lieblingsspiel des Kindes handelt oder wenn Mutter oder Vater eher schlecht als Recht mit der Steuerung zurechtkommen.