Minecraft indiziert (Aprilscherz)

Wie aus der aktuellen Ausgabe des Mitteilungsblattes der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM Aktuell) hervor geht, hat die Behörde das beliebte Computerspiel Minecraft mit sofortiger Wirkung indiziert. Aufgrund der als menschenverachtend angesehenen Darstellungen brennender Zombies wurde darüber hinaus die bundesweite Beschlagnahme des Titels angeordnet.

Zombie aus Minecraft

Zu grausam für Deutschland: Brennende Zombies

Mit Minecraft ist nun also das letzte noch erhältliche Spiel verboten worden, in dem brennende Zombies gezeigt werden. Spiele wie Minecraft, die „grausame […] Gewalttätigkeiten gegen Menschen oder menschenähnliche Wesen“ zeigen, gelten dem Gesetzgeber zufolge als gefährlich und sind folglich verboten. In besonders schwerwiegenden Fällen wird die Gewaltverherrlichung per Gerichtsbeschluss formell festgestellt. Experten haben schon lange gemutmaßt, wann es bei Minecraft so weit sein wird. Bei Spielen wie Left4Dead oder Dead Island, die ähnlich brutalen Inhalt zeigen, hatte die BPjM rascher reagiert.

In der Begründung heißt es hierzu, die Jugendschützer hätten sich zunächst von der harmlos anmutenden Optik irritieren lassen. Das Spiel sei durch diese „besonders heimtückisch, denn die Lego-Grafik [spreche] besonders kleine Kinder an“. Diese bekämen dann aufgrund der im Spiel nachts und in dunklen Räumen erscheinenden Monster Angst vor der Dunkelheit. Durch die möglicherweise folgenden Schlafstörungen könne die Entwicklung der Spieler nachhaltig gestört werden.

Update (14:57), via Gamer-Passion: Auch führende Innenpolitiker begrüßen die Beschlagnahme. Nach aktuellen Geheimdienstinformationen könne das Spiel von Terroristen zur Kommunikation genutzt werden. Mit den im Spiel vorkommenden Klötzen sei es möglich, das komplette Morsealphabet abzubilden.

Update (2. April): Wie schon festgestellt wurde, handelt es sich bei dieser Nachricht um einen Aprilscherz. Hoffentlich hattet ihr mit der „Nachricht“ genau so viel Spaß wie wir. Danke auch an gamersunity fürs Mitspielen.

Spielepetition erneut abgelehnt

Vergangenen November wurde die vom VDVC und Stigma-Videospiele verfasste Petition gegen ein Verbot gewaltdarstellender Videospiele sowie die indizierte Titel auf ein Level mit der “keine Jugendfreigabe”-Kennzeichnung gleichzusetzen, vom Petitionsausschuss blockiert. Die Begründung damals war, dass sie einer anderen Petition zu ähnlich sei, was aber schlicht und ergreifend nicht stimmte.

Nun wurde die Petition zwar erneut geprüft, aber auch erneut abgelehnt. Die Begründung: Es bestehe weder Handlungsbedarf noch Erfolgsaussichten:

«Nach Prüfung aller Gesichtspunkte ist der Ausschussdienst zu dem Ergebnis gekommen, dass eine Umsetzung Ihres Anliegens angesichts der gegenwärtigen Handlungsprioritäten auf diesem Gebiet ausgeschlossen erscheint. Diese Auffassung stützt sich insbesondere auf folgende Erwägungen:Die Medien dienen der demokratischen Gesellschaft der freien individuellen und öffentlichen Meinungsbildung. Artikel 5 des Grundgesetzes gewährleistet sowohl das Recht auf freie Meinungsäußerung und -verbreitung als auch die Freiheit der Berichterstattung durch die Medien. (…) Dieses Grundrecht findet allerdings dort seine Schranken, wo dies durch Vorschriften der allgemeinen Gesetze (…) bedingt ist (Art. 5 Abs. 2 des Grundgesetzes).»

(Es folgt eine Aufstellung zur aktuellen Rechtslage.)

«Aus den dargestellten Gründen ist kein gesetzgeberischer Handlungsbedarf im Sinne Ihrer Petition erkennbar. Die Regelungen sind erforderlich, um den Schutz von Kindern und Jugendlichen vor jugendgefährdenden Medieninhalten zu gewährleisten.»

«Weil Ihre Petition nicht den gewünschten Erfolg haben werden, sieht der Ausschuss von einer Veröffentlichung auf der Internetseite des Petitionsausschusses ab. Diese Entscheidung erfolgte auf der Grundlage der „Richtlinie für die Behandlung von öffentlichen Petitionen“ (Pkt. 4e) gemäß Ziffer 7.1 (4) der Verfahrensgrundsätze, die unter www.bundestag.de/Petitionen veröffentlicht sind.»

Und das ist die offizielle Begründung. Auch wenn rein juristisch gesehen alles rechtens verlaufen ist, lässt einen diese Antwort doch am Sinn des gesamten Konzepts von Bürgerpetitionen zweifeln.

Wir werden aber auf jeden Fall am Ball bleiben. Und auch in der Politik ist die Reaktion auf Unverständnis gestoßen. Der Freiburger Pirat Florian hat sich bereits mit der Berliner Fraktion in Verbindung gesetzt und auch der FDP-Bundestagsabgeordnete Jimmy Schulz will sich das ganze noch mal anschauen.

Petitionsblockade: Politik aktiv

Nachdem wir uns am Anfang der Woche öffentlich über das Vorgehen des Bundestags-Petitionsausschusses beschwert haben, kommt nun etwas Bewegung in die Sache. Bereits kurz nachdem unser Blogpost online ging, haben sich mit Heiko Herberg und Susanne Graf zwei im Berliner Abgeordnetenhaus sitzende Piraten öffentlich an den Ausschuss gewandt.

Ebenfalls gemeldet hat sich Jimmy Schulz, der für die FDP im Bundestag sitzt. Aktiv ist er leider noch nicht geworden, man prüfe noch die Möglichkeiten. Aber als stellvertretendes Mitglied des Petitionsausschusses hätte er wohl den nötigen Einfluss.

Wir bedanken uns für die Unterstützung und hoffen, dass diese zum Erfolg führt.

Petition blockiert: Bürokratie gegen Bürgerbeteiligung

Gemeinsam mit dem Verband für Deutschlands Video- und Computerspieler (VDVC) hat stigma-videospiele.de am 14.04.2011 eine Petition auf den Weg gebracht, die sich gegen das bestehende Verbot gewaltverherrlichender Videospiele (§ 131 StGB) sowie gegen die Indizierung (§ 15 JuSchG) in ihrer jetzigen Form richtet. Der Nutzen beider Maßnahmen ist umstritten, rechtfertigen lassen sich beide Gesetze nach Ansicht der Autoren kaum – schließlich wirkt der Index, entgegen der Intention des Gesetzesgebers, faktisch wie ein Verbot, während beim regulären Verbot Verstöße gegen Bestimmtheits- und Übermaßverbot nahe liegen. Die Veröffentlichung der Petition aber wurde vom Petitionsausschuss des Bundestags bisher durch bürokratische Mittel blockiert.

„Schon die von Stigma Videospiele erarbeitete Rohfassung war außergewöhnlich detailliert. Mit dem VDVC haben wir auf dieser Basis eine umfangreiche Begründung erarbeitet. Man könnte den Eindruck gewinnen, die Politik versuche unliebsamen Argumenten durch verwaltungstechnische Kniffe zu entgehen“, kommentiert der VDVC-Vorsitzende Patrik Schönfeldt die Situation.

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Achtung, Jugendgefährdend!?!

Wenn ein Spiel als „platte Killereinlage, die schlichtweg überflüssig ist“, bezeichnet wird, denken wir schlagartig an ein Boulevardmagazin, das einen typischen Shooter verreißt – Frontal 21 über Counter-Strike oder Bild über Call of Duty. Doch diese Kritik bekam ein Spiel, dessen Spielprinzip wir heute aus zahlreichen – mehr oder weniger gut gemachten – Flashgames kennen. Es handelt sich um das Spiel Paratrooper.

Galt bis 2009 rechtlich als jugendgefährdend:
Paratrooper (von 1982)

Das Spielprinzip ist ganz einfach: Man steuert eine Flak und muss vom Himmel herabschwebende Fallschirmspringer abschießen. Punkte gibt es für jeden getroffenen Fallschirmspringer, Helikopter oder die Jets mit ihren abgefeuerten Bomben. Schaffen es genügend Soldaten heil auf die Erde, so bilden sie eine Räuberleiter um das Geschütz zu erklimmen und zu zerstören.
Paratrooper gehörte mit Beach Head, Blue Max, Raid over Moscow, Sea Wolf/Seafox und Tank Attack zu den ersten in Deutschland indizierten Computerspielen. Das war 1985. Im Jahr 2009 hat die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) 702 Medien indiziert. Darunter 53 Computerspiele.
Wird ein Medium, in unserem Fall ein Computerspiel, indiziert, so gilt es nicht nur als „jugendbeeinträchtigend“ (gekennzeichnet mit der Altersfreigabe ‚ab 18‘ bzw. ‚keine Jugendfreigabe‘), sondern als „jugendgefährdend“. Es unterliegt damit zusätzlichen Beschränkungen. Es darf zum Beispiel nicht beworben werden. Unter Bewerben versteht man auch, dass es im Handel öffentlich aus liegt. Deshalb dürfen indizierte Spiele nur „unter der Ladentheke“ verkauft werden.

Auswirkungen der Indizierung

Indiziert Medien: die BPjM

Doch was sind eigentlich die Vorteile einer Indizierung? Befürworter führen an, dass durch ein Werbeverbot Jugendliche unter 18 nicht den Willen entwickeln, diese Spiele haben zu wollen. Doch muss man sich fragen, warum man Spiele ohne Jugendfreigabe bewerben darf, die ebenfalls für diese Jugendlichen nicht geeignet sind.
Auch sprechen Kritiker der Indizierung oft von Zensur. Denn faktisch kommt man an Spiele, die indiziert wurden, nicht heran: Händler führen diese meist nicht. Auch Zeitschriften, die über das Spiel berichten möchten fallen unter das Werbeverbot. Hier sprechen zahlreiche Indizierungsgegner von einem Eingriff in die Pressefreiheit. Auch eine Berichterstattung die die Indizierung in Frage stellt und das anhand von Beispielen erläutern möchte, ist nicht möglich.
Ebenfalls muss die Frage gestellt werden, warum Spiele vor 25 Jahren als jugendgefährdend eingestuft wurden und sie es heute von einem Tag auf den anderen nicht mehr sein sollen. Schon dass Spiele nach 25 nicht mehr als jugendgefährdend gelten, führen das Prinzip der Indizierung ad Absurdum.

Ein weiterer Nachteil von Indizierungen sind „verstümmelte“ Spiele. Das nennt sich auf der Verpackung dann “deutsche Spielversion”. Die kritischen Szenen werden herausgeschnitten oder so programmiert, dass die Spiele nicht über eine gewisse Schwelle treten, ab der sie indiziert werden würden. Auch hier kann man stellenweise von Selbstzensur sprechen.

Folge der Indizierungsgefahr:
tote Roboter-„Marines“ in Half-Life 1 (deutsch) lösen sich auf

Trotz dieser Argumente gegen die Indizierung wird weiter drauf los indiziert. Die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien argumentiert deshalb auch, dass man lenkend eingreifen möchte. Das Ziel ist also, dass durch die Gefahr einer Indizierung, von vornherein weniger gewalthaltige Spiele produziert werden. Diese Einstellung darf durchaus als naiv bezeichnet werden. Gerade geschnittene Spiele zeigen, dass man sich in einer globalisierten Welt schnell und unkompliziert in andere Märkten ungeschnittene Fassungen holen kann. Oftmals sogar in deutscher Sprachfassung.
Bleiben die Argumente, dass die Bundesprüfstelle mit Infizierung einen Anhaltspunkt für Eltern und Erziehende gibt, was „gut“ und was „schlecht“ ist. Warum dafür die USK/FSK nicht ausreichen, bleibt die BPjM eine Antwort schuldig.
Auch ihre ob die Aufgabe, „die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen zu einer gemeinschaftsfähigen und eigenverantwortlichen Persönlichkeit zu sichern und zu fördern“ je ernst genommen wurde, darf man hinterfragen. Eine solche Förderung wäre einfacher und sinnvoller, wenn sich Erziehende wie Lehrkräfte z.B. in entsprechenden Schulfächern mit Computerspielen kritisch auseinandersetzen würden. Das stärkt die Medienkompetenz von Kindern und Jugendlicher eher als eine Bevormundung von Erwachsenen.