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	<title>VDVC &#187; Jugendschutz</title>
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	<description>Verbraucherverband der Computerspieler</description>
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		<title>Petitionsblockade: Politik aktiv</title>
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		<pubDate>Thu, 10 Nov 2011 17:39:30 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Patrik Schönfeldt</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Nachdem wir uns am Anfang der Woche öffentlich über das Vorgehen des Bundestags-Petitionsausschusses beschwert haben, kommt nun etwas Bewegung in die Sache. Bereits kurz nachdem unser Blogpost online ging, haben sich mit Heiko Herberg und Susanne Graf zwei im Berliner &#8230; <a href="http://vdvc.de/blog/2011/11/10/petitionsblockade-politik-aktiv/">Weiterlesen <span class="meta-nav">&#8594;</span></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Nachdem wir uns am Anfang der Woche öffentlich über das <a href="http://vdvc.de/2011/11/07/petition-blockiert-burokratie-gegen-burgerbeteiligung/">Vorgehen des Bundestags-Petitionsausschusses</a> beschwert haben, kommt nun etwas Bewegung in die Sache. Bereits kurz nachdem unser Blogpost online ging, haben sich mit Heiko Herberg und Susanne Graf zwei im Berliner Abgeordnetenhaus sitzende Piraten <a href="http://polis.heikoherberg.de/2011/11/0-1-brief-an-den-petitionsausschuss-des-bundestages/">öffentlich an den Ausschuss gewandt</a>.</p>
<p>Ebenfalls gemeldet hat sich <a href="http://jimmy-schulz.netactive.de/">Jimmy Schulz</a>, der für die FDP im Bundestag sitzt. Aktiv ist er leider noch nicht geworden, man prüfe noch die Möglichkeiten. Aber als stellvertretendes Mitglied des Petitionsausschusses hätte er wohl den nötigen Einfluss.</p>
<p>Wir bedanken uns für die Unterstützung und hoffen, dass diese zum Erfolg führt.</p>

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		<title>Petition blockiert: Bürokratie gegen Bürgerbeteiligung</title>
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		<pubDate>Mon, 07 Nov 2011 09:00:13 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Patrik Schönfeldt</dc:creator>
				<category><![CDATA[Pressemitteilung]]></category>
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		<description><![CDATA[Gemeinsam mit dem Verband für Deutschlands Video- und Computerspieler (VDVC) hat stigma-videospiele.de am 14.04.2011 eine Petition auf den Weg gebracht, die sich gegen das bestehende Verbot gewaltverherrlichender Videospiele (§ 131 StGB) sowie gegen die Indizierung (§ 15 JuSchG) in ihrer &#8230; <a href="http://vdvc.de/blog/2011/11/07/petition-blockiert-burokratie-gegen-burgerbeteiligung/">Weiterlesen <span class="meta-nav">&#8594;</span></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Gemeinsam mit dem Verband für Deutschlands Video- und Computerspieler (VDVC) hat stigma-videospiele.de am 14.04.2011 eine Petition auf den Weg gebracht, die sich <a href="http://spielepetition.de/Petitionstext.php">gegen das bestehende Verbot gewaltverherrlichender Videospiele</a> (<a href="http://dejure.org/gesetze/StGB/131.html">§ 131 StGB</a>) sowie gegen die Indizierung (<a href="http://www.gesetze-im-internet.de/juschg/__15.html">§ 15 JuSchG</a>) in ihrer jetzigen Form richtet. Der Nutzen beider Maßnahmen ist umstritten, rechtfertigen lassen sich beide Gesetze nach Ansicht der Autoren kaum – schließlich wirkt der Index, entgegen der Intention des Gesetzesgebers, faktisch wie ein Verbot, während beim regulären Verbot Verstöße gegen Bestimmtheits- und Übermaßverbot nahe liegen. Die Veröffentlichung der Petition aber wurde vom Petitionsausschuss des Bundestags bisher durch bürokratische Mittel blockiert.</p>
<blockquote><p>„Schon die von Stigma Videospiele erarbeitete Rohfassung war außergewöhnlich detailliert. Mit dem VDVC haben wir auf dieser Basis eine umfangreiche Begründung erarbeitet. Man könnte den Eindruck gewinnen, die Politik versuche unliebsamen Argumenten durch verwaltungstechnische Kniffe zu entgehen“, kommentiert der VDVC-Vorsitzende Patrik Schönfeldt die Situation.</p></blockquote>
<p><span id="more-1948"></span></p>
<p>Man sei sich zwar darüber im Klaren gewesen, dass die Zielsetzung der Petition recht ambitioniert ist, war sich aber auch sicher, dass sie inhaltlich nicht nur überzeugend sondern auch richtig ist. Von daher sollte sie nicht bloß als ein symbolischer Akt verstanden werden, sondern die Politik anregen darüber nachzudenken, ob das Unterbinden von nach Auffassung des Bundestages gesellschaftlich unerwünschten Ausdrucksformen im 21. Jahrhindert noch als zeitgemäß betrachtet werden kann. Das Engagement und die Ernsthaftigkeit des Anliegens, kann auch an der Seite <a href="http://spielepetition.de">Spielepetition.de</a> erkannt werden, auf der neben den Argumenten auch detaillierte Informationen über die historischen, politischen und rechtlichen Hintergründe der Debatte zu finden sind.</p>
<p>Angesichts der Schicksale andere Petitionen, die, während an der Petition gearbeitet wurde, abgelehnt wurden, ahnten die Beteiligten bereits, dass das eigentliche Problem bei an den Bundestags gerichteten Petitionen nicht die Werbung von Mitzeichnern, sondern das Erreichen der Freischaltung darstellt. So wurde beispielsweise eine Petition, die sich für eine Protokollierung des Abstimmungsverhaltens von Angeordneten und somit für eine transparentere Demokratie aussprach, mit der Begründung abgewiegelt, dass bei den maßgeblichen Entscheidungsträgern „grundsätzlich kein Bedarf“ an einer für den Bürger nachvollziehbaren Auszählung der Stimmen bestehe und sie daher offensichtlich erfolglos sei.</p>
<h2>Ausschuss: „Bereits eine im Wesentlichen sachgleiche Petition ins Internet eingestellt“</h2>
<p>Am 11.05.2011 wurden die Befürchtungen bestätigt – auch die Spielepetition drohte bereits an der Zulassung der Petition zu scheitern. Die Begründung, weshalb eine öffentliche Mitzeichnung unterlassen werden soll, hat den Autoren dann aber doch erst einmal die Sprache verschlagen. Die Petition wurde schlicht für inhaltsgleich mit der von Peter Schleußers erklärt, so dass gemäß Nr. 4 b der <a href="https://epetitionen.bundestag.de/index.php?action=policy">Richtlinie für die Behandlung öffentlicher Petitionen</a> davon abgesehen werden könne diese zuzulassen. Dieser Schritt ist für die Beteiligten inhaltlich nur schwer, bzw. – um ehrlich zu sein – gar nicht nachzuvollziehen.</p>
<p>Das Problem wird deutlich, wenn man die beiden maßgeblichen Punkte der Spielepetition betrachtet. Der erste zielt auf den § 131 StGB ab, durch den aktuell gewaltverherrlichende Medien, also auch Video- und Computerspiele, verboten sind. Die Forderungen sind insoweit unmissverständlich formuliert:</p>
<blockquote><p>„Der Deutsche Bundestag möge beschließen das Verbot gewaltdarstellender Videospiele aufzuheben.“</p></blockquote>
<p>Die <a href="https://epetitionen.bundestag.de/index.php?action=petition;sa=details;petition=4958">Petition Schleußers</a> liest sich dagegen anders. In der Begründung heißt es:</p>
<blockquote><p>„‚Gewaltverherrlichende‘ Medien […] sind aus gutem Grund verboten.“</p></blockquote>
<p>Ähnlich verhält es sich auch mit dem zweiten Punkt:</p>
<blockquote><p>„Der Deutsche Bundestag möge beschließen, die Indizierung […] zu streichen […].“</p></blockquote>
<p>Hierzu heißt es bei Schleußer:</p>
<blockquote><p>„Produkte […] können demnach von der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) indiziert werden. Als volljähriger Bürger und Wahlberechtigter bitte ich Sie nachdrücklich […] den Vollzug bestehender Gesetze zu verbessern […].“</p></blockquote>
<h2>Petitionen mit entgegengesetzter Zielrichtung</h2>
<p>Nach Ansicht der Autoren haben die Petitionen soweit eine entgegengesetzte Zielrichtung, so dass von einer angeblichen Inhaltsgleichheit keine Rede sein könne. Der Petitionsausschuss kommt jedoch zu einem anderen Ergebnis:</p>
<blockquote><p>„Zu dem von Ihnen vorgetragenen Anliegen ist bereits eine im Wesentlichen sachgleiche Petition ins Internet eingestellt.“</p></blockquote>
<p>Der Petitionsausschuss hat daher nach Ziffer 2.2. Abs. 1 der Verfahrensgrundsätze beide Petitionen als „Eingaben mit demselben Anliegen“ und somit als „Mehrfachpetitionen“ bewertet, von denen nach Ziffer 7.1 Abs. 2 die Schleußers als Leitpetition gewählt wurde. Informationen über andere Petitionen, die dem neuen Anliegen angeblich ebenfalls gleichen und zur Unzulässigkeit der Spielepetition führen würden, hat man den Verantwortlichen des VDVC dagegen verweigert: „Aus Gründen des Datenschutzes“. Und das, obwohl wahrscheinlich auch die übrigen Petitionsautoren eine Veröffentlichung erwünscht hätten.</p>
<p>Der Vollständigkeit halber sei noch auf die eigentliche Forderung Schleußers hingewiesen: Dieser wollte vor allem die von der Innenministerkonferenz beschlossene Verbotsausweitung verhindern. Diese plante den § 131a neu in das StGB einzufügen, der „virtuelle Killerspiele“ verbieten sollte. Sicherlich ist auch der VDVC gegen weitere Verbote, doch mit dem Inhalt der Petition hat dies genaugenommen nichts zu tun. Deswegen eine Inhaltsgleichheit anzunehmen sei genauso überzeugend wie eine Petition für den Atomausstieg abzulehnen, weil andere Petitionen den Bau neuer Atomkraftwerke zu verhindern versuchen.</p>
<p>Die Befürworter der Spielepetition könnten nunmehr lakonisch feststellen, dass sie sich nach den Feststellungen des Petitionsausschusses auf die 70 000 Stimmen Schleußers berufenen können &#8211; obwohl diese eine Petition mit gegenteiligem Inhalt unterzeichneten, doch im Endeffekt fühlen sie sich um die Möglichkeit betrogen, ihrem Anliegen durch das Sammeln anderer Stimmen Gewicht zu verschaffen.</p>
<h2>Unterschied zwischen § 131 StGB und § 131a StGB nicht bekannt?</h2>
<p>Allein weil es um dasselbe Thema geht, könne schließlich noch nicht von einer „im Wesentlichen“ sachgleichen Petition gesprochen werden: Insbesondere wenn – wie in diesem Fall – die angeblich sachgleichen Petitionen einen gegenteiligen Inhalt aufweisen. Während VDVC und Stigma Videospiele Verbot und Indizierung in der derzeitigen Form abschwächen wollen, lässt Schleußer diese nicht nur unangetastet, sondern fordert das Vertrauen der Bevölkerung in diese Maßnahmen zu stärken und deren Vollzug zu verbessern.</p>
<p>Dies war der Stand vom 11.05.2011, also von vor etwa einem halben Jahr. Noch rechneten die Beteiligten mit einem Missverständnis, da es ohnehin recht schwer ist, sich im Paragraphenwirrwarr des Jugendschutzgesetzes zurecht zu finden. Es schien schlicht so, dass der Petitionsausschuss der Unterschied zwischen dem bestehenden § 131 StGB und dem geplanten § 131a StGB nicht kannte, beziehungsweise davon ausging, dass es sich hierbei um ein und dieselbe Vorschrift handelt. In einem Schreiben legte Patrik Schönfeldt nun ausführlich dar, dass man die Ansicht des Petitionsausschusses, Petitionen mit einem gegenteiligen Inhalt als „Eingaben mit demselben Anliegen“ zu betrachten, nicht nachvollziehen könne. Außerdem bat er und um eine Überprüfung der Entscheidung – ohne Erfolg: Mit Schreiben vom 20.10.2011 wurde der VDVC darüber in Kenntnis gesetzt, dass seine Petition und die Schleußers nach wie vor als „Mehrfachpetitionen“ betrachtet werden und sie daher nicht als öffentliche Petition zugelassen werde, worauf im Übrigen kein Anspruch bestehe.</p>
<p>Es stimmt zwar, dass der Art. 17 GG allein die Entgegennahme von Petitionen verspricht, doch angesichts hierzulande mancherorts noch auffindbarer rechtlicher Prinzipien, dürften wohl auch die Computerspielerorganisation einen Anspruch darauf haben, dass ihre Petition korrekt bewertet – das heißt anhand <a href="http://www.bundestag.de/bundestag/ausschuesse17/a02/grundsaetze/verfahrensgrundsaetze.html">der einschlägigen Richtlinien</a> bearbeitet – wird. Und nach diesen liegt hinsichtlich des Anliegens der Petition kein Ablehnungsgrund vor, weshalb die Forderungen als öffentliche Petition zuzulassen wären.</p>
<blockquote><p>Hierzu Matthias Dittmayer von Stigma Videospiele: „Wenn die Bewertung als sachgleich nicht ohne sondern trotz Kenntnis der Umstände erfolgt sein sollte, könnte das Petitionsrecht nur noch als Makulatur bezeichnet werden: Es würde gelten, dass wer gegen Zensur ist, für Zensur ist.“</p></blockquote>
<h2>Falsch aus juristischen Kommentaren abgeschrieben</h2>
<p>Der Fairness halber noch ein kleiner Hinweis: Es gibt <a href="https://epetitionen.bundestag.de/index.php?action=petition;sa=details;petition=2863">tatsächlich eine Petition</a>, deren Zielsetzung derjenigen von Stigma Videospiele und VDVC ähnelt und gemäß Nr. 4 a der Richtlinie einer Zulassung als öffentliche Petition entgegenstehen könnte. Doch dies wäre nur dann der Fall, wenn „keine entscheidungserheblichen neuen Gesichtspunkte vorgetragen werden“. Abgesehen davon, dass die neue Petition eine Reihe von Gründen nennen, die in der vorherigen nicht enthalten sind, dürfte auch die abschließende <a href="https://epetitionen.bundestag.de/files/0601.pdf">Entscheidung des Bundestags fehlerhaft</a> abgeschrieben sein. So heißt es in der offiziellen Begründung vom 08.07.2010 unter anderem:</p>
<blockquote><p>„Die Vorschrift soll die Verbreitung von als evident unerträglich angesehenen Darstellungen verhindern und schützt insoweit den öffentlichen Frieden und dient dem Kinder- und Jugendschutz.“</p></blockquote>
<p>Die im VDVC beteiligten Juristen konnten sich daran erinnern, diese Formulierung schon einmal gelesen zu haben – wenn auch mit geringfügigen Abweichungen. So steht im Tröndle/Fischer § 131 Rn. 2 (53. Aufl., 57. Aufl. abweichend):</p>
<blockquote><p>„Dabei setzt die Vorschrift […] an der Verbreitung von als evident „unerträglich“ angesehenen Darstellungen an; sie schützt insoweit den „öffentlichen Frieden“ […]. Der öffentliche Friede ist freilich auch hier weder alleiniges noch vorrangiges Rechtsgut. Ein „Schutz des Einzelnen vor der Fehlentwicklungen zu einer aggressiven Haltung“ oder das Anliegen einer „plakativen Missbilligung“ könnten eine Drohung mit Kriminalstrafe nicht legitimieren. Das gilt nicht nur für den Bereich des Jugendschutzes, sondern erst recht für das Anliegen einer pädagogischen Einwirkung auf Erwachsene.“</p></blockquote>
<p>Entgegen den Ausführungen des Bundestages rechtfertigt der „Kinder- und Jugendschutz“ somit gerade nicht das Verbot gewaltverherrlichender Medien nach § 131 StGB, so dass die Entscheidung offensichtlich auf falsche Tatsachen gestützt wurde. Es fällt schwer zu glauben, dass beim Bundestag ausversehen nicht nur der § 131 StGB mit dem § 131a StGB verwechselt, sondern auch noch falsch aus juristischen Kommentaren abgeschrieben wird. Es wird beinahe der Eindruck erweckt, als ob versucht wird, sich unerwünschter Anliegen auch abseits der Verfahrensgrundsätze zu entledigen.</p>
<h2>Anmerkungen</h2>
<p>Auch wenn es uns bisher leider nicht gelungen ist die Petition erfolgreich abzuschließen, möchten wir an dieser Stelle allen danken, die die letzten Jahre an der Vorbereitung und Umsetzung der Petition gearbeitet haben. So „Booomboy“, „GreenNinja“ und „Alrik“, die vor allem intern viel Überzeugungsarbeit geleistet haben. „TheRealBlack“ und „Rey Alp“, die den VDVC mit ins Boot holten und schließlich auch „Modgamers“, „Patrik“, „Pyri“ und „Gordon“, die der Petition den letzten Schliff verpassten und die Webseite erstellten.</p>
<p>Der <a href="http://vdvc.de/wiki/index.php?title=Spielepetition/Organisatorisches#Schriftwechsel_mit_dem_Petitionsausschuss">Schriftwechsel mit dem Petitionsausschuss</a> ist im VDVC-Wiki einsehbar.</p>
<h2>Links</h2>
<ul>
<li><a href="https://epetitionen.bundestag.de/index.php?action=policy">Richtlinie für die Behandlung von öffentlichen Petitionen (öP) gem. Ziff 7.1 (4) der Verfahrensgrundsätze</a></li>
<li><a href="http://www.bundestag.de/bundestag/ausschuesse17/a02/grundsaetze/verfahrensgrundsaetze.html">Grundsätze des Petitionsausschusses über die Behandlung von Bitten und Beschwerden</a></li>
<li><a href="http://spielepetition.de/Petitionstext.php">Text der Petition</a></li>
<li><a href="https://epetitionen.bundestag.de/index.php?action=petition;sa=details;petition=4958">Text Schleußers</a></li>
<li><a href="https://epetitionen.bundestag.de/index.php?action=petition;sa=details;petition=2863">Text Thormanns</a></li>
<li><a href="https://epetitionen.bundestag.de/files/0601.pdf">Ablehnung der Petition Thormanns</a></li>
</ul>

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		<item>
		<title>Wochenrückblick 2011KW40</title>
		<link>http://vdvc.de/blog/2011/10/10/wochenruckblick-2011kw40/</link>
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		<pubDate>Mon, 10 Oct 2011 15:28:21 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Patrik Schönfeldt</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Etwas verspätet, aber der Grund steht zumindest im Wochenrückblick: „Bundestrojaner“: Chaos Computer Club seziert staatlichen Schädling. Jugendschutz: Chip.de kritisiert EA, sich an dilettantische Gesetze zu halten. LNS11: Zeitweise kaum jemand am Zocken. Gamer lassen Maus und Tastatur liegen und diskutieren &#8230; <a href="http://vdvc.de/blog/2011/10/10/wochenruckblick-2011kw40/">Weiterlesen <span class="meta-nav">&#8594;</span></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Etwas verspätet, aber der Grund steht zumindest im Wochenrückblick:</p>
<ul>
<li><strong>„Bundestrojaner“:</strong> Chaos Computer Club <a href="http://www.ccc.de/de/updates/2011/staatstrojaner">seziert staatlichen Schädling</a>.</li>
<li><strong>Jugendschutz:</strong> <a href="http://www.chip.de/news/Achtung-Eltern-Vorsicht-vor-der-Battlefield-3-Beta_51959268.html">Chip.de kritisiert EA</a>, sich an dilettantische Gesetze zu halten.<br />
<strong></strong></li>
<li><strong>LNS11:</strong> Zeitweise kaum jemand am Zocken. Gamer lassen Maus und Tastatur liegen und diskutieren lieber (ausführlicher Bericht folgt).</li>
<li><strong>eSport:</strong> Anmeldung zur <a href="http://www.schulmeisterschaft.de/de/saison6/news/172650/">Schulmeisterschaft</a> gestartet.</li>
<li><strong>Kopierschutz:</strong> EU-Grüne fordern <a href="http://www.greens-efa.eu/fileadmin/dam/Documents/Policy_papers/Common%20position%20on%20copyright%2028sept11_EN.pdf">Recht auf Cracks</a> (englisches PDF, siehe §24).</li>
</ul>

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		<title>LANge Nacht der Spielkultur</title>
		<link>http://vdvc.de/blog/2011/09/05/lange-nacht-der-spielkultur/</link>
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		<pubDate>Mon, 05 Sep 2011 08:07:18 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Patrik Schönfeldt</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Über zwei Jahre nach dem Verbot mehrerer eSport-Events im Raum Karlsruhe wird nun wieder die erste öffentliche Veranstaltung dieser Art direkt im Herzen der Stadt ausgetragen: Der VDVC lädt ein zur LANgen Nacht der Spielkultur. Update: Alle Fakten in einem &#8230; <a href="http://vdvc.de/blog/2011/09/05/lange-nacht-der-spielkultur/">Weiterlesen <span class="meta-nav">&#8594;</span></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Über zwei Jahre nach dem Verbot mehrerer eSport-Events im Raum Karlsruhe wird nun wieder die erste öffentliche Veranstaltung dieser Art direkt im Herzen der Stadt ausgetragen:</p>
<p>Der VDVC lädt ein zur <strong>LANgen Nacht der Spielkultur</strong>.</p>
<p><strong>Update:</strong> Alle Fakten in einem <a href="http://vdvc.de/2011/10/03/fakten-fur-die-lange-nacht-der-spielkultu/">separaten Eintrag</a>.</p>
<p>Los geht es am Freitag, den 07. Oktober 2011, um 19:00 in den Lichthöfen der <a title="staatliche Hochschule für Gestaltung Karlsruhe" href="http://hfg-karlsruhe.de">HfG</a> (Lorenzstr. 15, Karlsruhe). Dabei wird nicht nur gespielt: Workshops und Vorträge klären über die technischen Hintergründe sowie Themen rund um den Jugendschutz auf. Auch wer „nur mal gucken“ möchte, kann das gerne tun: Der Eintritt ist <del>(für Besucher)</del> frei, Fragen zu Technik, Spielen und Hintergründen werden gerne beantwortet. Plätze (zum mitspielen) können per <a title="Anmeldeformular LANge Nach der Spielkultur" href="http://vdvc.de/?page_id=1712">Ameldeformular</a> reserviert werden.</p>
<p>Im Anschluss, am Sonntag ab 14:30, wird der VDVC seine jährliche Mitgliederversammlung veranstalten. (Weitere Informationen tragen wir im <a title="LAN(ge) Nacht der Spielkultur im VDVC-Wiki" href="http://vdvc.de/wiki/index.php?title=LANge_Nacht_der_Spielkultur_2011">VDVC-Wiki</a> zusammen.)</p>
<p>(<a href="http://vdvc.de/wp-content/uploads/2011/09/LAN-Spielkultur11.pdf">Pressemitteilung als pdf</a>)</p>

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		</item>
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		<title>Fachtag Medien. Spiele – Sucht?</title>
		<link>http://vdvc.de/blog/2011/08/05/fachtag-medien-spiele-%e2%80%93-sucht/</link>
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		<pubDate>Fri, 05 Aug 2011 13:46:54 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Patrik Schönfeldt</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Ende Juli fand in Stuttgart der Fachtag Medien statt. Die Idee dahinter bestand darin, „sich (…) zu informieren, Projekte kennenzulernen, Fragen zu stellen und einen eigenen Standpunkt zu finden“. Eine sehr objektive Herangehensweise offenbarte schon die Einladung. Sie weist unter &#8230; <a href="http://vdvc.de/blog/2011/08/05/fachtag-medien-spiele-%e2%80%93-sucht/">Weiterlesen <span class="meta-nav">&#8594;</span></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Ende Juli fand in Stuttgart der <a href="http://www.eva-stuttgart.de/fachtag-medien.html">Fachtag Medien</a> statt. Die Idee dahinter bestand darin, „sich (…) zu informieren, Projekte kennenzulernen, Fragen zu stellen und einen eigenen Standpunkt zu finden“. Eine sehr objektive Herangehensweise offenbarte schon die Einladung. Sie weist unter anderem von Beginn an darauf hin, dass keine „eindeutigen Bewertungs- und Diagnosekriterien [existieren], um eine Grenze zwischen problematischer und risikoarmer Mediennutzung ziehen zu können“. Entsprechend dieser Ausrichtung waren auch die einzelnen Programmpunkte bunt gemischt.</p>
<h3>Einleitende Erfahrungsberichte und Vorträge</h3>
<p><div id="attachment_1563" class="wp-caption alignright" style="width: 120px"><a href="http://vdvc.de/wp-content/uploads/2011/08/goetz1.png"><img src="http://vdvc.de/wp-content/uploads/2011/08/goetz1.png" alt="" title="goetz" width="110" height="160" class="size-full wp-image-1563" /></a><p class="wp-caption-text">Benjamin Götz</p></div>Eine – sehr lebendige – Einstimmung boten die einleitenden Erfahrungsberichte. Benjamin Götz kommentierte unter dem Titel „Ein Klempner in Azeroth &#8211; Die virtuelle Parallelwelt als elternfreie Zone“ seine Erfahrung, dass sich Eltern wenig bis gar nicht mit den Medieninhalten ihrer Sprösslinge befassen. Während Fußballer zum Beispiel meist sogar nach dem eher unwichtigen Training befragt werden, was passiert sei, wer wie gespielt habe, etc., wird sich selbst nach dem wichtigsten Clanwar des Jahres kaum ein Elternteil davon erzählen lassen. Der Lehrer Rüdiger Schillinger berichtete begeistert, dass es Kinder nicht verlernt haben, auch ohne Medien Spaß zu haben. So habe er auf einer Klassenfahrt Schüler erlebt, die Stunden lang in einen winzigen Pool sprangen, obwohl sie sich zuvor kaum eine Schulstunde von ihrem Handy abwenden konnten.</p>
<p><div id="attachment_1564" class="wp-caption alignleft" style="width: 120px"><a href="http://vdvc.de/wp-content/uploads/2011/08/quandt1.png"><img src="http://vdvc.de/wp-content/uploads/2011/08/quandt1.png" alt="" title="quandt" width="110" height="160" class="size-full wp-image-1564" /></a><p class="wp-caption-text">Prof. Dr. Quandt</p></div>Wissenschaftlich wurde es mit einem Vortrag Prof. Dr. Thorsten Quandt, der unter anderem eine Studie zum Thema Cybermobbing vorstellte. Hierzu wurden Freundschaftsnetzwerke der Schüler analysiert und so festgestellt, wer sich in einer Clique befand, wer allgemein beliebt war und wer als Außenseiter betrachtet werden musste. Festzustellen war, dass (wie vorauszusehen war) vor allem Außenseiter gemobbt wurden, und zwar von eben jenen Personenkreisen, die sie auch offline „auf dem Kieker“ hatten. Ein weiteres trauriges Resultat: Mobbing (jeglicher Form) scheint Alltag an deutschen Schulen und wird als Normalzustand akzeptiert. Anschließend – wahrscheinlich bewusst nach den anderen Vorträgen – sprach Prof. Dr. Marion Laging über verschiedene Diagnosekriterien. Dieser Vortrag führte vor allem vor Augen, wie man zu hohen Zahlen von „suchtgefährdeten“ Computerspielern kommen kann. Kriterium war unter anderem, dass man auch nach Beendigung des Spiels weiter an dessen Inhalt denke. (Nach diesem Schlüssel wären also solche Spiele unbedenklich, die nicht zum Nachdenken anregen. Gute Nacht, Kultur! Hallo Berieselung!) Bessere Tests und Kriterien scheinen allerdings bislang nicht entwickelt zu sein. Zur Beruhigung sei gesagt, dass auch die Probleme und Schwächen der Diagnosekriterien angesprochen wurden.</p>
<h3>Workshop „Exzessive Nutzung von Games“</h3>
<p>Die verschiedenen Workshops liefen parallel ab und behandelten die Themen Medienkompetenzvermittlung (zwei Workshops), Faschismus im Netz (ein Workshop) sowie Mediensucht (zwei Workshops). Mein Workshop zum exzessiven Spielverhalten war zu meiner Freude sehr gefragt – es besteht also Interesse an der Sichtweise eines Computerspielers zum Thema Mediensucht. Es wurde viel – und konstruktiv – miteinander diskutiert, etwas zu viel für die eingeplanten 45 Minuten: Für den Abschluss der Runde hatte ich einige Fallbeispiele dabei, die ich zusammen mit den übrigen Teilnehmern analysieren wollte. Dazu kam es dann nicht mehr, da wir schon zuvor (im geplanten Theorieteil) immer wieder Praxisbeispiele aufgriffen und zusammen erläuterten, was man in welcher Situation tun kann.</p>
<p>Besonders hoch war hier das Interesse, wie man Kinder zu einem verantwortungsvollen Umgang mit Medien erziehen kann. Dabei bestand Einigkeit, dass man gemeinsam mit dem Kind Zeiten ausmachen sollte, die variabel zu gestalten sind: „Wenn du heute etwas länger spielst, musst du morgen früher aufhören.“ So lernt das Kind, seine Zeit einzuteilen und auf die Uhr zu achten. Vor allem eine feste Uhrzeit – spielen nach Stundenplan von exakt 17:00 bis 18:00 – wurde mehrfach als wenig zielführend und vor allem anstrengend benannt. Der Vorschlag einer Art „Computer-Sperrstunde“, in der Hausaufgaben in aller Ruhe erledigt werden können, war einigen Teilnehmern neu, wurde aber positiv aufgenommen. Die Formel „erst Hausaufgaben, dann spielen“ ist ja sehr verbreitet, bringt aber zuweilen mit sich, dass sich das Kind schon auf Mario freut, während es eigentlich noch an Mathe denken sollte. Auch aufgegriffen wurde der Vorschlag aus dem ersten Erfahrungsbericht: Eltern sollten sich anschauen, was ihre Kinder spielen. Zusätzliches gemeinsames Videospiel kann auf beiden Seiten Verständnis schaffen, selbst wenn es sich nicht unbedingt um das Lieblingsspiel des Kindes handelt oder wenn Mutter oder Vater eher schlecht als Recht mit der Steuerung zurechtkommen.</p>

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		<title>Dialog Internet: Gemeinsame Sitzung aller Arbeitsgruppen</title>
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		<pubDate>Mon, 30 May 2011 18:42:50 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Patrik Schönfeldt</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Zum heutigen Treffen des Dialogs Internet gibt es vor allem drei Dinge festzuhalten: Die Erkenntnis, dass Medienkompetenzförderung zuverlässiger ist und eine größere Reichweite hat als Regulierungen und Gesetze, hat sich mittlerweile in weiten Kreisen durchgesetzt. Einige Teilnehmer waren überrascht, als &#8230; <a href="http://vdvc.de/blog/2011/05/30/dialog-internet-gemeinsame-sitzung-aller-arbeitsgruppen/">Weiterlesen <span class="meta-nav">&#8594;</span></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Zum heutigen Treffen des <a href="http://dialog-internet.de/"><em>Dialogs Internet</em></a> gibt es vor allem drei Dinge festzuhalten:</p>
<ul>
<li>Die Erkenntnis, dass Medienkompetenzförderung zuverlässiger ist und eine größere Reichweite hat als Regulierungen und Gesetze, hat sich mittlerweile in weiten Kreisen durchgesetzt.</li>
<li>Einige Teilnehmer waren überrascht, als ich die Vergänglichkeit von digital erworbenen Immaterialgütern (Spiele-, Musikdowanloads, etc) ansprach. Offenbar war das Problemfeld noch nicht allen Anwesenden bewusst. Wer es aber kannte, wolle meist lieber, dass es nicht behandelt würde.</li>
<li><strong>(Sensation!)</strong> Laut Lutz Stoppe<sup>[<a href="#dialog-internet-gemeinsame-sitzung-aller-arbeitsgruppen-n-1" class="footnoted" id="to-dialog-internet-gemeinsame-sitzung-aller-arbeitsgruppen-n-1">1</a>]</sup> haben sich die Jugendminister der Bundesländer darauf geeinigt, die Diskussion des Jugendmedienschutz Staatsvertrags (JMStV) an den Dialog Internet zu deligieren.</li>
</ul>
<p><a href="http://dialog-internet.de/"><img src="http://vdvc.de/wp-content/uploads/2011/05/banner_dialog-internet.gif" alt="" title="Dialog Internet: Logo" width="220" height="110" class="alignright size-full wp-image-1524" /></a>Doch der Reihenfolge nach: Eigentlich sah die Tagesordnung eher langweilig aus; sie bestand aus der Vorstellung der Zwischenberichte einiger Arbeitsgruppen. Immerhin fand mit der Diskussion und Ergänzung der bisherigen Arbeit der erste echte Dialog im Plenum statt. Die Positionspapiere und Statusberichte sind sehr unterschiedlich weit entwickelt; je nach Themengebiet gab es sehr viele Mitwirkende, deren Meinung unter einen Hut gebracht werden musste, oder nur wenige. Der Bericht zur Förderung der Medienkompetenz, an dem unter mehreren Dutzend Institutionen auch wir beteiligt waren, ist erwartungsgemäß gut angekommen. Hier hat sich mit der <a href="http://www.gmk-net.de/"><em>GMK</em></a> eine recht neutrale und kompetente Instanz gefunden, welche die Moderation übernommen hat. Somit konnten die meisten Inhalte schon vor dem heutigen Treffen abgeglichen und zusammengeführt werden.</p>
<p>Da wir uns bisher vor allem um Medienkompetenz gekümmert haben, gehört der Verbraucherschutz leider zu den Bereichen, in denen noch Handlungsbedarf besteht. Dieser Bereich wurde bisher maßgeblich (nicht unbedingt im Sinne des Verbraucherschutzes) vom <a href="http://www.game-bundesverband.de/"><em>G.A.M.E. &#8211; Bundesverband der Computerspielindustrie</em></a> mitbestimmt. Der Text als solches geht vor allem auf Werbung und „unseriöse Anbieter“ (wie Betrüger) ein, die gegen geltendes Recht verstoßen. Sämtliche Probleme mit dem bisher nicht ausreichend regulierten Feld der online erworbenen Inhalte wurden ausgeklammert. Dass Nutzer, die auf den Button „Kaufen“ klicken, oft ein nicht nur zeitlich beschränktes, abstraktes Nutzungsrecht erwerben, und sich diesem Fakt oftmals gar nicht bewusst sind, spielt bisher keine Rolle. Stattdessen fällt eine sehr prominent platzierte Warnung vor Überregulierung ins Auge. Hier werden wir uns künftig stärker einbringen (müssen).</p>
<p>Zum absoluten Knüller des Tages kann ich noch gar nicht viel sagen. Erst mal ist es natürlich ein riesiger Grund zur Freude, dass der neue Anlauf zur Reform des JMStV nicht wieder im Hinterzimmer irgendeines Ministeriums ausgearbeitet werden soll, sondern von einem „Expertengremium“ mit ständigem Kontakt zur Außenwelt diskutiert. Auf der anderen Seite kommt so natürlich auch viel Arbeit und eine Menge Verantwortung auf uns zu. Diese unerwartete Wendung werden wir wohl erst einmal sacken lassen…</p>

<ol class="footnotes">
	<li class="footnote" id="dialog-internet-gemeinsame-sitzung-aller-arbeitsgruppen-n-1"><strong><sup>[1]</sup></strong> Abteilungsleiter der Abteilung „Kinder und Jugend“ im BMFSFJ <a class="note-return" href="#to-dialog-internet-gemeinsame-sitzung-aller-arbeitsgruppen-n-1">&#x21A9;</a></li></ol>
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		<title>Achtung, Jugendgefährdend!?!</title>
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		<pubDate>Thu, 10 Mar 2011 18:52:24 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Norbert Hense</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Wenn ein Spiel als „platte Killereinlage, die schlichtweg überflüssig ist“, bezeichnet wird, denken wir schlagartig an ein Boulevardmagazin, das einen typischen Shooter verreißt – Frontal 21 über Counter-Strike oder Bild über Call of Duty. Doch diese Kritik bekam ein Spiel, &#8230; <a href="http://vdvc.de/blog/2011/03/10/achtung-jugendgefahrdend/">Weiterlesen <span class="meta-nav">&#8594;</span></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Wenn ein Spiel als „platte Killereinlage, die schlichtweg überflüssig ist“, bezeichnet wird, denken wir schlagartig an ein Boulevardmagazin, das einen typischen Shooter verreißt – Frontal 21 über Counter-Strike oder Bild über Call of Duty. Doch diese Kritik bekam ein Spiel, dessen Spielprinzip wir heute aus zahlreichen – mehr oder weniger gut gemachten – Flashgames kennen. Es handelt sich um das Spiel Paratrooper.</p>
<div id="attachment_1407" class="wp-caption alignright" style="width: 310px"><a href="http://vdvc.de/wp-content/uploads/2011/03/paratrooper.gif"><img class="size-medium wp-image-1407" title="paratrooper" src="http://vdvc.de/wp-content/uploads/2011/03/paratrooper-300x187.gif" alt="" width="300" height="187" /></a><p class="wp-caption-text">Galt bis 2009 rechtlich als jugendgefährdend:<br />Paratrooper (von 1982)</p></div>
<p>Das Spielprinzip ist ganz einfach: Man steuert eine Flak und muss vom Himmel herabschwebende Fallschirmspringer abschießen. Punkte gibt es für jeden getroffenen Fallschirmspringer, Helikopter oder die Jets mit ihren abgefeuerten Bomben. Schaffen es genügend Soldaten heil auf die Erde, so bilden sie eine Räuberleiter um das Geschütz zu erklimmen und zu zerstören.<br />
Paratrooper gehörte mit Beach Head, Blue Max, Raid over Moscow, Sea Wolf/Seafox und Tank Attack zu den ersten in Deutschland indizierten Computerspielen. Das war 1985. Im Jahr 2009 hat die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) 702 Medien indiziert. Darunter 53 Computerspiele.<br />
Wird ein Medium, in unserem Fall ein Computerspiel, indiziert, so gilt es nicht nur als „jugendbeeinträchtigend“ (gekennzeichnet mit der Altersfreigabe ‚ab 18‘ bzw. ‚keine Jugendfreigabe‘), sondern als „jugendgefährdend“. Es unterliegt damit zusätzlichen Beschränkungen. Es darf zum Beispiel nicht beworben werden. Unter Bewerben versteht man auch, dass es im Handel öffentlich aus liegt. Deshalb dürfen indizierte Spiele nur „unter der Ladentheke“ verkauft werden.</p>
<p><strong>Auswirkungen der Indizierung</strong></p>
<div id="attachment_1409" class="wp-caption alignright" style="width: 206px"><a href="http://vdvc.de/wp-content/uploads/2011/03/logo.gif"><img class="size-full wp-image-1409" title="BPJM-logo" src="http://vdvc.de/wp-content/uploads/2011/03/logo.gif" alt="" width="196" height="100" /></a><p class="wp-caption-text">Indiziert Medien: die BPjM</p></div>
<p>Doch was sind eigentlich die Vorteile einer Indizierung? Befürworter führen an, dass durch ein Werbeverbot Jugendliche unter 18 nicht den Willen entwickeln, diese Spiele haben zu wollen. Doch muss man sich fragen, warum man Spiele ohne Jugendfreigabe bewerben darf, die ebenfalls für diese Jugendlichen nicht geeignet sind.<br />
Auch sprechen Kritiker der Indizierung oft von Zensur. Denn faktisch kommt man an Spiele, die indiziert wurden, nicht heran: Händler führen diese meist nicht. Auch Zeitschriften, die über das Spiel berichten möchten fallen unter das Werbeverbot. Hier sprechen zahlreiche Indizierungsgegner von einem Eingriff in die Pressefreiheit. Auch eine Berichterstattung die die Indizierung in Frage stellt und das anhand von Beispielen erläutern möchte, ist nicht möglich.<br />
Ebenfalls muss die Frage gestellt werden, warum Spiele vor 25 Jahren als jugendgefährdend eingestuft wurden und sie es heute von einem Tag auf den anderen nicht mehr sein sollen. Schon dass Spiele nach 25 nicht mehr als jugendgefährdend gelten, führen das Prinzip der Indizierung ad Absurdum.</p>
<p>Ein weiterer Nachteil von Indizierungen sind „verstümmelte“ Spiele. Das nennt sich auf der Verpackung dann &#8220;deutsche Spielversion&#8221;. Die kritischen Szenen werden herausgeschnitten oder so programmiert, dass die Spiele nicht über eine gewisse Schwelle treten, ab der sie indiziert werden würden. Auch hier kann man stellenweise von Selbstzensur sprechen.</p>
<div id="attachment_1415" class="wp-caption alignleft" style="width: 454px"><a href="http://vdvc.de/wp-content/uploads/2011/03/HL1-Marines.jpeg"><img class="size-full wp-image-1415 " title="HL1-Marines" src="http://vdvc.de/wp-content/uploads/2011/03/HL1-Marines.jpeg" alt="" width="444" height="334" /></a><p class="wp-caption-text">Folge der Indizierungsgefahr:<br />tote Roboter-„Marines“ in Half-Life 1 (deutsch) lösen sich auf</p></div>
<p>Trotz dieser Argumente gegen die Indizierung wird weiter drauf los indiziert. Die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien argumentiert deshalb auch, dass man lenkend eingreifen möchte. Das Ziel ist also, dass durch die Gefahr einer Indizierung, von vornherein weniger gewalthaltige Spiele produziert werden. Diese Einstellung darf durchaus als naiv bezeichnet werden. Gerade geschnittene Spiele zeigen, dass man sich in einer globalisierten Welt schnell und unkompliziert in andere Märkten ungeschnittene Fassungen holen kann. Oftmals sogar in deutscher Sprachfassung.<br />
Bleiben die Argumente, dass die Bundesprüfstelle mit Infizierung einen Anhaltspunkt für Eltern und Erziehende gibt, was „gut“ und was „schlecht“ ist. Warum dafür die USK/FSK nicht ausreichen, bleibt die BPjM eine Antwort schuldig.<br />
Auch ihre ob die Aufgabe, „die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen zu einer gemeinschaftsfähigen und eigenverantwortlichen Persönlichkeit zu sichern und zu fördern“ je ernst genommen wurde, darf man hinterfragen. Eine solche Förderung wäre einfacher und sinnvoller, wenn sich Erziehende wie Lehrkräfte z.B. in entsprechenden Schulfächern mit Computerspielen kritisch auseinandersetzen würden. Das stärkt die Medienkompetenz von Kindern und Jugendlicher eher als eine Bevormundung von Erwachsenen.</p>

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		<title>Petition für Übernahme der PEGI nach Deutschland</title>
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		<pubDate>Sun, 06 Feb 2011 16:00:32 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Patrik Schönfeldt</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Auf dem Server des Deutschen Bundestages läuft zur Zeit eine Petition, welche die Altersfreigaben der PEGI auch in Deutschland verbindlich machen will. So verständlich die Motivation des Initiators ist, übersieht er leider einige wichtige Zusammenhänge. Insgesamt scheinen Text und Forderung &#8230; <a href="http://vdvc.de/blog/2011/02/06/petition-fur-ubernahme-der-pegi-nach-deutschland/">Weiterlesen <span class="meta-nav">&#8594;</span></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><div id="attachment_1338" class="wp-caption alignright" style="width: 221px"><a href="http://vdvc.de/wp-content/uploads/2011/02/oblivion-goty-xbox1.jpg"><img src="http://vdvc.de/wp-content/uploads/2011/02/oblivion-goty-xbox1-211x300.jpg" alt="" title="oblivion-goty-xbox" width="211" height="300" class="size-medium wp-image-1338" /></a><p class="wp-caption-text">PEGI und USK erteilen Altersfreigaben (unten links im Bild)</p></div>Auf dem Server des Deutschen Bundestages läuft zur Zeit eine Petition, welche die Altersfreigaben der PEGI auch in Deutschland verbindlich machen will. So verständlich die Motivation des Initiators ist, übersieht er leider einige wichtige Zusammenhänge. Insgesamt scheinen <a href="https://epetitionen.bundestag.de/index.php?action=petition;sa=details;petition=15885">Text und Forderung</a> leider wenig ausgereift.</p>
<p>Domenico Gentner, der die Petition eingereicht hat, wünscht sich offenbar vor allem, dass Videospiele für Erwachsene zukünftig nicht mehr zensiert werden müssen. Sein Text enthält unter anderem die Forderung, <em>„dass der Bundestag [die] Notwendigkeit der Zensur von Spielen in Deutschland aufheb[t]“</em>. Wie auch im Forum zur Petition schon oft angemerkt wurde, kann man dieses Problem allerdings nicht durch die Einführung der PEGI in Deutschland lösen. Zudem gibt es einige Problematische Forderungen. (Daher befürworten wir diese Petition ausdrücklich nicht.)</p>
<p>Die Petition sieht vor, dass die <a href="http://vdvc.de/wiki/index.php?title=USK">USK (Wiki)</a> nur noch <em>„als letzte Instanz auf Fälle prüfen [soll,] in denen die Gewaltdarstellung zu weit geht und gegen geltende Gesetze verstößt“</em>. Somit wird zum einen eine Abschaffung der Zensur gefordert, zum anderen aber eine Umwandelung der USK in eine <a href="http://vdvc.de/wiki/index.php?title=Indizierung">Indizierungsbehörde (Wiki)</a>. Die USK soll also künftig Dinge zensieren, die <em>„zu weit gehen“</em>. Momentan macht das die BPjM, und das ist wohl auch der Grund, aus dem diese Petition überhaupt gestartet wurde. Denn in Wirklichkeit ist nicht die USK dafür verantwortlich, dass gewisse Medien nicht im Händlerregal stehen, sondern eben die BPjM. Hieran würde eine Einführung der <a href="http://vdvc.de/wiki/index.php?title=Pan-European_Game_Information">PEGI (Wiki)</a> nichts ändern. Unter anderem sieht man das daran, dass in der Schweiz seit längerem (trotz des PEGI-Systems) an einem Verbot von „Killergames“ gearbeitet wird.</p>
<p>Weiterhin wird angeregt, Videospiele für Erwachsene in Schmuddelecken (<em>„Abgetrennte Bereiche (…) ähnlich wie bei pornographischem Inhalt“</em>) zu verbannen. Solche Bereiche in Geschäften einzurichten, wäre auch heute schon möglich, doch wird aus gutem Grund davon abgesehen. Damit ergäbe sich nämlich eine deutlich schlimmere Situation als momentan. Heute dürfen nur „jugendgefährdende Medien“ nicht in den Regalen liegen, womit sehr viele Titel (alle mit USK18-Symbol) weiterhin normal erhältlich sind. Eine Umsetzung dieses Vorschlags würde also den Druck auf Hersteller erhöhen, Titel für eine einer Freigabe ab 16 zu kürzen. Gleichzeitig würde der Reiz für Kinder erhöht, an die nun mit einem fast mystischen Prädikat versehenen Erwachsenenspiele zu gelangen.</p>
<p><a href="http://vdvc.de/wp-content/uploads/2011/02/PEGI.jpg"><img class="aligncenter size-full wp-image-1333" title="PEGI" src="http://vdvc.de/wp-content/uploads/2011/02/PEGI.jpg" alt="" width="438" height="67" /></a></p>
<p>Die Petition möchte, dass eine (zentrale?) Stelle zur Altersprüfung im Internet angelegt wird. Das allerdings wäre eine Aufgabe für die Anbieter selbst, die schon jetzt zum Beispiel das Postident-Verfahren verwenden können. Selbst eine Identifikation mit dem (unsicheren) elektronischen Personalausweis wäre besser als eine zentrale Behörde, die womöglich über das Spielverhalten aller Erwachsenen informiert würde. Initiativen in diese Richtung gibt es bereits (auch an richtiger Stelle), so möchte zum Beispiel eine <a href="http://steamcommunity.com/groups/foruncut">Steamgruppe</a> (Diese hat unsere Unterstützung.) die eine Möglichkeit zum Altersnachweis erreichen.</p>
<p>Zuletzt ändert eine Einführung der PEGI in Deutschland nichts am Problem der Indizierung. Auch mit PEGI-Aufkleber würden jugendgefährdende Medien weiterhin von der BPjM aus dem Verkehr gezogen oder gar gerichtlich beschlagnahmt. Da niemand vor einem Urteil wissen kann, ob ein Spiel nach Ansicht eines Gerichts Gewalt verharmlost (und somit illegal ist) oder nicht, würden Händler zunehmend auch solche Spiele mit einem Logo aus dem Sortiment verbannen (müssen). Leider kann nur eine Freigabe durch die USK formal ausschließen, dass man für den Verkauf von Videospielen bestraft wird. Daran kann auch die PEGI nichts ändern.</p>
<p><a href="http://vdvc.de/wp-content/uploads/2011/02/USK.jpg"><img class="aligncenter size-full wp-image-1331" title="USK" src="http://vdvc.de/wp-content/uploads/2011/02/USK.jpg" alt="" width="438" height="62" /></a></p>
<p>Nichtsdestotrotz hat das PEGI-System Vorteile, die nicht verschwiegen werden sollten. Erstens ist das PEGI-System in ganz Europa verbreitet. Somit wird das Risiko mehrfacher Schnitte (weniger Gewalt für Deutschland, weniger Schimpfwörter und Alkohol für den Rest Europas) reduziert. Zudem gibt es bei der PEGI einen klar definierten Kriterienkatalog, anhand dessen sich die Hersteller selber die Freigabe ausrechnen können. Somit kann ein Programm schon vor der Fertigstellung auf eine bestimmte Freigabe getrimmt werden. Für die Hersteller ist also das PEGI-System sicherlich von Vorteil. Zudem kann die Politik auf die PEGI weniger Einfluss nehmen. Ob die Bewertung des Gesamteindrucks oder aber ein Katalog mit Einzelkriterien für den Spieler sinnvoller ist, soll aber jeder für sich selbst entscheiden.</p>

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		<title>Politiker-LAN im Deutschen Bundestag</title>
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		<pubDate>Fri, 04 Feb 2011 16:48:52 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Patrik Schönfeldt</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Wie Netzpolitik.org berichtet, wird die zur letzten gamescom von den Bundestagsabgeordneten Jimmy Schulz, Manuel Höferlin (beide FDP) und Dorothee Bär (CSU) angekündigte „1. Politiker-LAN im Deutschen Bundestag“ in knapp drei Wochen durchgeführt. Aus der Einladung wird mit den folgenden Worten &#8230; <a href="http://vdvc.de/blog/2011/02/04/politiker-lan-im-deutschen-bundestag/">Weiterlesen <span class="meta-nav">&#8594;</span></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Wie <a href="http://www.netzpolitik.org/2011/1-politiker-politiker-lan-im-deutschen-bundestag/">Netzpolitik.org</a> berichtet, wird die zur letzten <em>gamescom</em> von den Bundestagsabgeordneten Jimmy Schulz, Manuel Höferlin (beide FDP) und Dorothee Bär (CSU) angekündigte „1. Politiker-LAN im Deutschen Bundestag“ in knapp drei Wochen durchgeführt. Aus der Einladung wird mit den folgenden Worten zitiert:</p>
<blockquote><p>Computer- und Konsolenspiele aller Art stehen immer wieder in der Diskussion. Wir möchten eine offene Debatte anregen, in der Positives verständlich gemacht aber auch Negatives nicht verschwiegen wird. Um die Abgeordneten des Deutschen Bundestages für dieses Thema zu sensibilisieren und ihnen die Möglichkeit einzuräumen, persönliche Erfahrungen mit unterschiedlichen Spielarten und Konsolen zu machen, organisieren wir die 1. Politiker Politiker-LAN im Deutschen Bundestag auf der Fraktionsebene des Reichstages am 23. Februar 2011, von 18.00 – 21.15 Uhr. Wir werden unterstützt vom Bundesverband Interaktive Unterhaltungssoftware (BIU e.V.) und der Electronic Sports League. Die Veranstaltung wird von der Bundeszentrale für politische Bildung, der Professur für Medienpädagogik der Universität Leipzig und von Spielraum, dem Institut zur Förderung von Medienkompetenz an der FH Köln mit einem medienpädagogischen Vortragsprogramm begleitet.</p></blockquote>
<p>Der VDVC begrüßt, dass dieses Vorhaben nun definitiv umgesetzt wird, und fordert alle Abgeordneten auf, das Angebot intensiv zu nutzen.</p>

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		<title>eSports-Schulmeisterschaft erstmals mit Ego-Shooter</title>
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		<pubDate>Mon, 24 Jan 2011 09:46:14 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Patrik Schönfeldt</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Die fünfte Saison der eSports-Schulmeisterschaft überrascht mit einer Premiere: Erstmals finden seit bestehen Wettbewerbe in einem Ego-Shooter statt. Es handelt sich dabei um das vor allem bei Linux-Nutzern beliebte World of Padman, welches auf den gleichnamigen Comic-Strips der Computerspiel-Zeitschrift Playstation &#8230; <a href="http://vdvc.de/blog/2011/01/24/esports-schulmeisterschaft-erstmals-mit-ego-shooter/">Weiterlesen <span class="meta-nav">&#8594;</span></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><img src="http://vdvc.de/wp-content/uploads/2011/01/sm-wallpaper-300x82.jpg" alt="" title="Logo der eSports-Schulmeisterschaft" width="300" height="82" class="alignright size-medium wp-image-1315" />Die fünfte Saison der eSports-Schulmeisterschaft überrascht mit einer Premiere: Erstmals finden seit bestehen Wettbewerbe in einem Ego-Shooter statt. Es handelt sich dabei um das vor allem bei Linux-Nutzern beliebte <a href="http://padworld.myexp.de/">World of Padman</a>, welches auf den gleichnamigen Comic-Strips der Computerspiel-Zeitschrift <em>Playstation Games</em> basiert und auch grafisch an diese erinnert. Spielerisch bietet der Neuling alle Anforderungen, die man von einem Vertreter seines Genres erwartet, Schauplätze, Spielmodi und Waffenfundus sind aber der quietschbunten Art des Comics angepasst.<a href="http://vdvc.de/wp-content/uploads/2011/01/thumbnail.php_.jpeg"><img src="http://vdvc.de/wp-content/uploads/2011/01/thumbnail.php_-300x225.jpg" alt="" title="PiratePad in Action" width="300" height="225" class="alignleft size-medium wp-image-1313" /></a><br />
Als Levels dienen meist bekannte Umgebungen wie eine Küche, die der Spieler aber als Winzling durchquert. So ist es den Figuren z.b. nur möglich, über eine Treppe aus Büchern auf von einer Borte des Regals in die nächste zu gelangen. Im Modus <em>Spray your Color</em> muss das eigene Logo möglichst oft an dafür vorgesehene Plätze gesprüht werden, bei <em>Big Ballon</em> pumpt man im Level verteilte Luftballons auf und <em>Capture the Lolly</em> ersetzt das klassische Capture the Flag. Als Waffen dienen zum Beispiel die bissige Quietscheente Punchy oder eine Wasserpistole. Gespielt wird wie im eSport üblich in Teams, die Schulmeisterschaft legt die Mannschaftsgröße für <em>World of Padman</em> auf drei Teilnemer fest.<br />
Neben dem Genre-Neuling sind natürlich  auch wieder Vertreter anderer beliebter Genres dabei. Hier die Übersicht der Disziplinen:</p>
<ul>
<li>Fifa 11 (Fußball, Vollpreisspiel, ab 0)</li>
<li>League of Legends (<a href="http://de.wikipedia.org/wiki/Defense_of_the_Ancients">DotA</a>-artig, <a href="http://vdvc.de/wiki/index.php?title=Basiswissen_f%C3%BCr_Eltern#Welche_Kosten_entstehen_bei_Spielen.2C_entstehen_.C3.BCberhaupt_welche.3F">Micropayment</a>, ab 12)</li>
<li>Starcraft 2 (Strategie, Vollpreisspiel, ab 12)</li>
<li>Trackmania Nations Forever (Rennspiel, werbefinanziert, ab 0)</li>
<li>World of Padman (FPS, freie Software, ab 12)</li>
</ul>
<p>Die Anmeldung zu den Schulmeisterschaften wird durch die Leiter eines Schulteams vorgenommen und kann noch bis zum 6. Februar unter <a href="http://www.schulmeisterschaft.de">schulmeisterschaft.de</a> erfolgen.</p>

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