Spielepetition erneut abgelehnt

Vergangenen November wurde die vom VDVC und Stigma-Videospiele verfasste Petition gegen ein Verbot gewaltdarstellender Videospiele sowie die indizierte Titel auf ein Level mit der “keine Jugendfreigabe”-Kennzeichnung gleichzusetzen, vom Petitionsausschuss blockiert. Die Begründung damals war, dass sie einer anderen Petition zu ähnlich sei, was aber schlicht und ergreifend nicht stimmte.

Nun wurde die Petition zwar erneut geprüft, aber auch erneut abgelehnt. Die Begründung: Es bestehe weder Handlungsbedarf noch Erfolgsaussichten:

«Nach Prüfung aller Gesichtspunkte ist der Ausschussdienst zu dem Ergebnis gekommen, dass eine Umsetzung Ihres Anliegens angesichts der gegenwärtigen Handlungsprioritäten auf diesem Gebiet ausgeschlossen erscheint. Diese Auffassung stützt sich insbesondere auf folgende Erwägungen:Die Medien dienen der demokratischen Gesellschaft der freien individuellen und öffentlichen Meinungsbildung. Artikel 5 des Grundgesetzes gewährleistet sowohl das Recht auf freie Meinungsäußerung und -verbreitung als auch die Freiheit der Berichterstattung durch die Medien. (…) Dieses Grundrecht findet allerdings dort seine Schranken, wo dies durch Vorschriften der allgemeinen Gesetze (…) bedingt ist (Art. 5 Abs. 2 des Grundgesetzes).»

(Es folgt eine Aufstellung zur aktuellen Rechtslage.)

«Aus den dargestellten Gründen ist kein gesetzgeberischer Handlungsbedarf im Sinne Ihrer Petition erkennbar. Die Regelungen sind erforderlich, um den Schutz von Kindern und Jugendlichen vor jugendgefährdenden Medieninhalten zu gewährleisten.»

«Weil Ihre Petition nicht den gewünschten Erfolg haben werden, sieht der Ausschuss von einer Veröffentlichung auf der Internetseite des Petitionsausschusses ab. Diese Entscheidung erfolgte auf der Grundlage der „Richtlinie für die Behandlung von öffentlichen Petitionen“ (Pkt. 4e) gemäß Ziffer 7.1 (4) der Verfahrensgrundsätze, die unter www.bundestag.de/Petitionen veröffentlicht sind.»

Und das ist die offizielle Begründung. Auch wenn rein juristisch gesehen alles rechtens verlaufen ist, lässt einen diese Antwort doch am Sinn des gesamten Konzepts von Bürgerpetitionen zweifeln.

Wir werden aber auf jeden Fall am Ball bleiben. Und auch in der Politik ist die Reaktion auf Unverständnis gestoßen. Der Freiburger Pirat Florian hat sich bereits mit der Berliner Fraktion in Verbindung gesetzt und auch der FDP-Bundestagsabgeordnete Jimmy Schulz will sich das ganze noch mal anschauen.

Petitionsblockade: Politik aktiv

Nachdem wir uns am Anfang der Woche öffentlich über das Vorgehen des Bundestags-Petitionsausschusses beschwert haben, kommt nun etwas Bewegung in die Sache. Bereits kurz nachdem unser Blogpost online ging, haben sich mit Heiko Herberg und Susanne Graf zwei im Berliner Abgeordnetenhaus sitzende Piraten öffentlich an den Ausschuss gewandt.

Ebenfalls gemeldet hat sich Jimmy Schulz, der für die FDP im Bundestag sitzt. Aktiv ist er leider noch nicht geworden, man prüfe noch die Möglichkeiten. Aber als stellvertretendes Mitglied des Petitionsausschusses hätte er wohl den nötigen Einfluss.

Wir bedanken uns für die Unterstützung und hoffen, dass diese zum Erfolg führt.

Petition blockiert: Bürokratie gegen Bürgerbeteiligung

Gemeinsam mit dem Verband für Deutschlands Video- und Computerspieler (VDVC) hat stigma-videospiele.de am 14.04.2011 eine Petition auf den Weg gebracht, die sich gegen das bestehende Verbot gewaltverherrlichender Videospiele (§ 131 StGB) sowie gegen die Indizierung (§ 15 JuSchG) in ihrer jetzigen Form richtet. Der Nutzen beider Maßnahmen ist umstritten, rechtfertigen lassen sich beide Gesetze nach Ansicht der Autoren kaum – schließlich wirkt der Index, entgegen der Intention des Gesetzesgebers, faktisch wie ein Verbot, während beim regulären Verbot Verstöße gegen Bestimmtheits- und Übermaßverbot nahe liegen. Die Veröffentlichung der Petition aber wurde vom Petitionsausschuss des Bundestags bisher durch bürokratische Mittel blockiert.

„Schon die von Stigma Videospiele erarbeitete Rohfassung war außergewöhnlich detailliert. Mit dem VDVC haben wir auf dieser Basis eine umfangreiche Begründung erarbeitet. Man könnte den Eindruck gewinnen, die Politik versuche unliebsamen Argumenten durch verwaltungstechnische Kniffe zu entgehen“, kommentiert der VDVC-Vorsitzende Patrik Schönfeldt die Situation.

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Gamer protestieren gegen EA,
EULA-Änderung nur Makulatur

Mit dem Erscheinen von Battlefield 3 mussten viele Benutzer feststellen, dass zum Starten des Spiels das Zusatzprogrammm „Orgin“ benötigt wird. Dieses Programm greift gemäß Endbenutzer-Lizenzvertrag (End User License Agreement, EULA) massiv in die Rechte des Verbrauchers ein. Letztenendes holt sich der Benutzer eine Spionagesoftware auf seinen PC, welche die unterschiedlichsten Daten sammelt und an EA zurücksendet. So wird z.B. der komplette Inhalt der Festplatten erfasst und es werden ungefragt Lizenzen von EA-Produkten geprüft. Zudem behält sich EA vor, die gesammelten Daten u.a. „für Marketingzwecke“ an „seine Partner“ weiter zu geben. Die Datensammlung umfasst etwa IP-Adressen, Nutzungsdaten, sämtliche auf dem Computer installierte Software sowie deren Nutzung und vorhandene Hardware inklusive Peripherie wie Drucker. Dies alles geschieht aber auch schon bevor der Benutzer irgend etwas zugestimmt hat, den Orgin spioniert bereits während der Installation den Rechner aus.

Danneben hat das neue Verfahren auch einige Seiteneffekte. Nebst den üblichen Schwieigkeiten sich bei den Aktivierungsservern anzumelden (wie zuletzt bei Ubisoft), melden Spieler, dass ältere EA-Produkte nichtmehr funktionieren, sofern sie online erworden wurden. Dies umfasst alle vor dem September 2009 gekauften Spiele. Sofern man also nicht über einen zuvor erworbenen Datenträger verfügt, sind diese Spiele für den Kunden nichtmehr nutzbar. EA hat das inzwischen bestätigt.

Als diese umfassenden Eingriffe seitens EA bekannt wurden, berichteten unter anderem Spiegel-Online über den Sachverhalt. Das Thema schlug schnell größere Wellen. Dies veranlasste EA laut Informationen des Magazins Gamestar letztendlich die Orgin-EULA abzuändern. Dieses Manöver scheint allerdings vor allem Makulatur zu sein, denn die wirklich brisanten Stellen sind auch weiterhin noch enthalten. So wurde der Text insgesamt freundlicher formuliert und die Anrede des Nutzers von „du“ auf „Sie“ korrigiert. Zudem findet der Kunde nun eine detaillierte Anleitung, wie er sich im Falle eines Streits nach Auffassung des Publisher zu verhalten hat. Einzig die Anmaßung die Kommunikation des Nutzers zu überwachen und jegliche Information zu veröffentlichen, wenn es „EA für nötig hält“, um die eigenen Interessen zu schützen, wurde fallen gelassen. Überwacht wird aber weiterhin.

Datenschützer und Verbraucher laufen gegen diese Eingriffe in das Nutzungsverhalten und die Privatsspähre der Spieler Sturm. So häufen sich negative Bewertungen beim Onlineshop Amazon, eine Petition fordert gar das komplette Verkaufsverbot des Spiels – und zwar so lange bis sich der Publisher an geltendes Recht hält. Namenhafte Akteure des eSport arbeiten zur Zeit zusammen mit uns an einem offenen Brief, der die Meinung der Spieler auf den Punkt bringt, und EA endlich zu einer Stellungnahme bewegen soll. Da viele Nutzer nach dem Kauf eine negative Überraschung erleben mussten, sieht der VDVC zudem seine schon länger bestehende Forderung nach mehr Transparenz in Vertragstexten bestätigt und wird nun mit neuem Elan für dessen Umsetzung arbeiten. Um auch denen zu helfen, die bereits von der Spionage-Offensive betroffen sind, haben wir ein Musterschrieben vorbereitet. Dieses lässt sich nutzen, um von EA Auskunft (gemäß Bundesdatenschutzgesetz) verlangen, welche Daten sie über einen gespeichert haben.

Petition für Übernahme der PEGI nach Deutschland

PEGI und USK erteilen Altersfreigaben (unten links im Bild)

Auf dem Server des Deutschen Bundestages läuft zur Zeit eine Petition, welche die Altersfreigaben der PEGI auch in Deutschland verbindlich machen will. So verständlich die Motivation des Initiators ist, übersieht er leider einige wichtige Zusammenhänge. Insgesamt scheinen Text und Forderung leider wenig ausgereift.

Domenico Gentner, der die Petition eingereicht hat, wünscht sich offenbar vor allem, dass Videospiele für Erwachsene zukünftig nicht mehr zensiert werden müssen. Sein Text enthält unter anderem die Forderung, „dass der Bundestag [die] Notwendigkeit der Zensur von Spielen in Deutschland aufheb[t]“. Wie auch im Forum zur Petition schon oft angemerkt wurde, kann man dieses Problem allerdings nicht durch die Einführung der PEGI in Deutschland lösen. Zudem gibt es einige Problematische Forderungen. (Daher befürworten wir diese Petition ausdrücklich nicht.)

Die Petition sieht vor, dass die USK (Wiki) nur noch „als letzte Instanz auf Fälle prüfen [soll,] in denen die Gewaltdarstellung zu weit geht und gegen geltende Gesetze verstößt“. Somit wird zum einen eine Abschaffung der Zensur gefordert, zum anderen aber eine Umwandelung der USK in eine Indizierungsbehörde (Wiki). Die USK soll also künftig Dinge zensieren, die „zu weit gehen“. Momentan macht das die BPjM, und das ist wohl auch der Grund, aus dem diese Petition überhaupt gestartet wurde. Denn in Wirklichkeit ist nicht die USK dafür verantwortlich, dass gewisse Medien nicht im Händlerregal stehen, sondern eben die BPjM. Hieran würde eine Einführung der PEGI (Wiki) nichts ändern. Unter anderem sieht man das daran, dass in der Schweiz seit längerem (trotz des PEGI-Systems) an einem Verbot von „Killergames“ gearbeitet wird.

Weiterhin wird angeregt, Videospiele für Erwachsene in Schmuddelecken („Abgetrennte Bereiche (…) ähnlich wie bei pornographischem Inhalt“) zu verbannen. Solche Bereiche in Geschäften einzurichten, wäre auch heute schon möglich, doch wird aus gutem Grund davon abgesehen. Damit ergäbe sich nämlich eine deutlich schlimmere Situation als momentan. Heute dürfen nur „jugendgefährdende Medien“ nicht in den Regalen liegen, womit sehr viele Titel (alle mit USK18-Symbol) weiterhin normal erhältlich sind. Eine Umsetzung dieses Vorschlags würde also den Druck auf Hersteller erhöhen, Titel für eine einer Freigabe ab 16 zu kürzen. Gleichzeitig würde der Reiz für Kinder erhöht, an die nun mit einem fast mystischen Prädikat versehenen Erwachsenenspiele zu gelangen.

Die Petition möchte, dass eine (zentrale?) Stelle zur Altersprüfung im Internet angelegt wird. Das allerdings wäre eine Aufgabe für die Anbieter selbst, die schon jetzt zum Beispiel das Postident-Verfahren verwenden können. Selbst eine Identifikation mit dem (unsicheren) elektronischen Personalausweis wäre besser als eine zentrale Behörde, die womöglich über das Spielverhalten aller Erwachsenen informiert würde. Initiativen in diese Richtung gibt es bereits (auch an richtiger Stelle), so möchte zum Beispiel eine Steamgruppe (Diese hat unsere Unterstützung.) die eine Möglichkeit zum Altersnachweis erreichen.

Zuletzt ändert eine Einführung der PEGI in Deutschland nichts am Problem der Indizierung. Auch mit PEGI-Aufkleber würden jugendgefährdende Medien weiterhin von der BPjM aus dem Verkehr gezogen oder gar gerichtlich beschlagnahmt. Da niemand vor einem Urteil wissen kann, ob ein Spiel nach Ansicht eines Gerichts Gewalt verharmlost (und somit illegal ist) oder nicht, würden Händler zunehmend auch solche Spiele mit einem Logo aus dem Sortiment verbannen (müssen). Leider kann nur eine Freigabe durch die USK formal ausschließen, dass man für den Verkauf von Videospielen bestraft wird. Daran kann auch die PEGI nichts ändern.

Nichtsdestotrotz hat das PEGI-System Vorteile, die nicht verschwiegen werden sollten. Erstens ist das PEGI-System in ganz Europa verbreitet. Somit wird das Risiko mehrfacher Schnitte (weniger Gewalt für Deutschland, weniger Schimpfwörter und Alkohol für den Rest Europas) reduziert. Zudem gibt es bei der PEGI einen klar definierten Kriterienkatalog, anhand dessen sich die Hersteller selber die Freigabe ausrechnen können. Somit kann ein Programm schon vor der Fertigstellung auf eine bestimmte Freigabe getrimmt werden. Für die Hersteller ist also das PEGI-System sicherlich von Vorteil. Zudem kann die Politik auf die PEGI weniger Einfluss nehmen. Ob die Bewertung des Gesamteindrucks oder aber ein Katalog mit Einzelkriterien für den Spieler sinnvoller ist, soll aber jeder für sich selbst entscheiden.