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Zur Bundestagswahl 2017 veröffentlichte das Medienangebot funk (Gemeinschaftsproduktion von ARD und ZDF) ein Online-Browserspiel namens „Bundesfighter II Turbo“. Das Spiel ist im Fighting Game Genre angesiedelt und stellt als Kämpfer (Spieler-Charaktere) diverse Spitzenpolitiker der zur Wahl angetretenen Parteien dar. Das gratis Browser-Spiel sollte unter anderem die Internet-affinen Erstwähler oder sogar politikverdrossene Jugendliche zum Wählen animieren. Während man die comichaft überzeichneten Politiker gegeneinander antreten lässt, kann man neben Schlägen und Tritten auch Sprungattacken ausführen. Der AfD-Charakter Gauland unternimmt die zweite seiner Sprungattacken, indem er Beine und Arme zu einem spiegelverkehrten Hakenkreuz verschränkt.
Mit dieser Veröffentlichung geht die erste bekannte Entscheidung einer (General-)Staatsanwaltschaft einher, keine Ermittlungen in einem Anwendungsfall von § 86a StGB bei einem Spiel zu unternehmen.
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