Ich arbeite gerade wieder am Text. Vielen Dank noch einmal für die Korrekturen Marc, ich habe alles bis auf "geskriptete" geändert. Für mich ist das igrendwie ein feststehender Begriff, den ich nicht mit choreografiert erstezten kann.
Weiter ist mir erst jetzt aufgefallen, dass ich den VDVC fälschlicherweise als Beschwerdeführerin bezeichnet habe. Ich habe versucht einen Beschwerdeführer draus zu machen. Auch hatten die Beschwerdeführer in einer früheren Versionrabaische statt römische Zahlen - ich hoffe, ich habe das weitestgehend ausgemerzt.
Verfassungsbeschwerde gegen § 131 StGB
Re: Verfassungsbeschwerde gegen § 131 StGB
Waren meine Anhänge jetzt soweit brauchbar? Eine Bestätigung der Streamingeinstellungen fand ich ganz sinnvoll.
Re: Verfassungsbeschwerde gegen § 131 StGB
Hier erst einmal die aktuelle Version.
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Re: Verfassungsbeschwerde gegen § 131 StGB
Jo, ich werde gleich mal beginnen (heute aber nicht fertig werden) alle Anhänge mit einheitlichem Schriftbild im Wiki hochzuladen. Deine Einträge sind genauso, wie ich sie mir gewünscht habe. Ich bin mir nur noch nicht so sicher, an welcher Stelle man das mit Steam unterbringen kann. Vielleicht noch ein eigenständiger Anhang, aber ich will so ungern die ganze Nummerierung wieder änder ; ). Das mit Steam-Broadcasting habe ich in einem Nebensatz ergänzt - ich dachte bis eben wirklich, das ginge nur, wenn man das Spiel auch selbst hat. Dass man das auch ohne empfangen kann, wusste ich gar nicht.marcymarc wrote:Waren meine Anhänge jetzt soweit brauchbar? Eine Bestätigung der Streamingeinstellungen fand ich ganz sinnvoll.
Edit, ich habe es gerade nachgesehen:
- Wolfenstein 3D ist nicht nach § 131 StGB beschlagnahmt.
- Bei Postal ist auf Liste B nur das "Fudge Pack" und nicht das Grundspiel - was hast du da?
edit 2:
- Return to Castle Wolfenstein ist auch nur Liste A.
- Gleiches gilt für Alien versus Predators.
Re: Verfassungsbeschwerde gegen § 131 StGB
Nein, steam broadcasting war als Antwort auf twitch gedacht. Wirklich jeder steam client kann dann über den Spielehub zugucken bei entsprechender Einstellung.
Re: Verfassungsbeschwerde gegen § 131 StGB
Auf steam wird das fudge pack nicht verkauft, daher habe ich nur die normale Version. RTCW ist wirklich nicht beschlagnahmt? Auch nicht nach §86?
Re: Verfassungsbeschwerde gegen § 131 StGB
§ 86a StGB weiß ich nicht, den Teil kopiere ich mir nicht aus der BPjM-aktuell.marcymarc wrote:Auf steam wird das fudge pack nicht verkauft, daher habe ich nur die normale Version. RTCW ist wirklich nicht beschlagnahmt? Auch nicht nach §86?
Re: Verfassungsbeschwerde gegen § 131 StGB
Aliens vs Predator aus dem Jahre 2010 ist auf Liste B, s. IE Nr. 9256 (V) v. 07.05.2010, von einer Umtragung ist mir jedenfalls nichts bekannt. Auf Liste A ist hingegen Aliens versus Predator aus dem Jahre 1999; man beachte die Unterschiede in der Schreibweise. Beide Titel befinden sich in meiner Sammlung.Rey Alp wrote:- Return to Castle Wolfenstein ist auch nur Liste A.
- Gleiches gilt für Alien versus Predators.
Wie lang brauchen wir noch? Wann geht es los.

"In the beginning there was violence. Cain slew his own brother Abel according to Genesis and he didn't even have a video tape recorder."
~ Gunnel ARRBÄCK
~ Gunnel ARRBÄCK
Re: Verfassungsbeschwerde gegen § 131 StGB
Das mit dem vs/versus ist mir schon bekannt. Nach meiner Kopie (BPjM-Aktuell 4/2013) verhält es sich so:
"Aliens versus Predator" (EA)
-> Entscheidung 2000, noch keine Unterschiedung zwischen Listenteil A/B.
-> Entscheidung 2011 - Liste A (Gold Edition PC)
"Aliens vs. Predator" (Sega)
-> Entscheidung 2010 bis 2011- Liste B (PC EU, PC HongKong, Indien, PS3 EU, Xbox360 EU, PS3 chinesisch)
Soweit ich weiß ist der 1999er also nur auf Liste A und allein der 2010 auf Liste B. Ich lasse mich aber gerne eines Besseren belehren.
Zum loslegen muss ich noch die fehlende Anlagen ergänzen, ihr müsst das für gut befinden. Ich brauche noch Informationen, ob es noch weitere Beschwerdeführer geben wird und von Patrik und dir bräuchte ich noch wie von Marc Anlagen zu euren Spielen.
"Aliens versus Predator" (EA)
-> Entscheidung 2000, noch keine Unterschiedung zwischen Listenteil A/B.
-> Entscheidung 2011 - Liste A (Gold Edition PC)
"Aliens vs. Predator" (Sega)
-> Entscheidung 2010 bis 2011- Liste B (PC EU, PC HongKong, Indien, PS3 EU, Xbox360 EU, PS3 chinesisch)
Soweit ich weiß ist der 1999er also nur auf Liste A und allein der 2010 auf Liste B. Ich lasse mich aber gerne eines Besseren belehren.
Zum loslegen muss ich noch die fehlende Anlagen ergänzen, ihr müsst das für gut befinden. Ich brauche noch Informationen, ob es noch weitere Beschwerdeführer geben wird und von Patrik und dir bräuchte ich noch wie von Marc Anlagen zu euren Spielen.