
Möglicherweise könnte man bei den Beispielen noch auf andere unzulänglichkeiten der Beschlüsse ingehen (s. meine Diss.), bspw. was die Gewalterharmlosung betrifft (s. S.188):
Sowas sollte m.E. unbedingt mit rein!Ein anderes Beispiel einer unzulässig weiten Auslegung des Tatbestandsmerkmals ist die Beschlagnahme des Spiels SCARFACE – THE WORLD IS YOURS nach Beschluss desselben Amtsgerichts dar: Nicht nur sei die dargestellte Gewalt grausam und unmenschlich, auch müsse ein Spieler dadurch, "dass ein Zwischenspeichern nicht möglich ist, […] so oft die Eliminierung
wiederholen, bis er die Mission beendet hat. Auch das führt zur Bagatellisierung der Tötungshandlungen." I.d.S. wird bereits mit der Spielekompetenz eines fiktionalen Spielers für die Tatbestandlichkeit des Spiels argumentiert (je erfolgreicher der Spieler ist, desto geringer sei die Gewaltverharmlosung und umgekehrt): Nach der Logik des Beschlusses wäre jede Darstellung grausamer u./o. unmenschlicher Gewalt, insofern sie nur (und sei es auch nur infolge des aktiven Tätigwerdens des Spielers selbst) hinreichend oft wiederholt wird, eine Verharmlosung. Letztlich argumentierte auch das AG Tiergarten mit Beschl. v. 15.02.2010 im Rahmen der Beschlagnahme des Spiels LEFT 4 DEAD 2: "Alleiniger Spielinhalt […] ist das Töten von zahlreichen Opponenten, deren Anzahl von der Spieldauer abhängt und bei einer Spieldauer von mehr als einer Stunde den vierstelligen Bereich erreichen kann. [...] Die menschlichen Opponenten treten in sehr hoher Anzahl auf, so dass es zu einer entsprechend hohen Anzahl an Tötungen kommt. [...] Jede Einzeltat wird bereits durch die Quantität der Darstellungen
bagatellisiert und damit verharmlost."1044 Einerseits, ignoriert das Gericht aber den Kontext der Darstellungen (d.h. den tatsächlichen Spielinhalt). Andererseits ist die Feststellung, dass die "Anzahl an Tötungen" und die Spielzeit positiv korrelieren, nicht nur trivial, sondern suggeriert kurioserweise auch, dass das Spiel bei kürzeren Spielzeiten nicht mehr gewaltverhamlosend sei.
Vielleicht können wir auch zum Folgenden noch was anmerken:
Quelle d. Zitats: BVerfGE 67, 213 (228f.).Letztlich konstatierte auch das BVerfG im Rekurs auf den zeichentheoretischen Kunstbegriff, dass ein unverzichtbares Element der Interpretation eines Kunstwerks die Gesamtschau des Werks ist, so dass es sich verbietet, "einzelne Teile eines Kunstwerks aus dessen Zusammenhang zu lösen und gesondert darauf zu untersuchen, ob sie als Straftat zu würdigen sind."
Insofern die Gerichte z.B. bei den Beschlagnahmebeschlüssen keine ganzheitliche Betrachtung des Mediums und seines Inhalts erkennen lassen [d.h. die Gewaltdarstellungen dekontextualisieren und die notwendige Bewertung der konrketen Gewaltschilderung vor dem Hintergrund ihres narrativen Kontextes, der entsprechenden künstlerischen und ästhetischen Konzepte, wie (oftmals auch genretypischen) dramaturgischen und (visuellne) Darstellungskonventionen u.ä. Merkmalen der betroffenen Medien unterlassen], sehe ich darin einen Verstoß gg. den Beschluß des BVerfG... und tatsächlich würdigs ja keiner der Beschlagnahmebeschlüsse dgl., sondern dekontextualisieren die Gewaltdarstellungen, listen sie nur einzeln auf und widmen der Narration der konkreten Medien (wenn überhaupt) nur einen Text auf Klappentextniveau. Der Punkt sollte also mit rein...
Also es ist mir schon wichtig, dass die ganze Sache keinerlei finanzielle Auswirkungen auf mich hat... ich bin nämlich mehr oder weniger Pleite (Zweitstudium, wie gesagt...). Ich kann bislang keine offensichtlichen Fehler erkennen. Da müßtest du mich eh noch aufklären, was das für mich für Konsequenzen hat, wenn ich meinen otto mit auf das Papier setze.Wollen wir mit der Verfassungsbeschwerde auch einen Anwalt betrauen? Ich weiß aber nicht was das bringen würde, solange man keinen kennt der Erfahrungen damit hat und kostet dürfte das auch etwas. Allein bei offensichtlichen Fehlern könnte das Helfen, aber ob wir solche gemacht haben, weiß ich nicht.

[url]Wie soll das laufen - wollen wir Öffentlichkeitswirksam Mitzeichner sammeln (sähe ich wegen des Aufwandes kritisch), das still und heimlich allein machen oder ggf. noch andere Verbände und einige Personen um Beteiligung bitten. Also z.B. Pirate Gaming, manche Spielejournalisten, die Beteiligten von Schnittberichte.com/medienzensur?[/url}
Informieren sollten wir sie auf jeden Fall. Was die Mitzeichnung angeht, sehe ich das auch etwas kritisch. Ich hatte selsbt mal überlegt, Martin Lorber von EA dahingehend anzuschreiben (hatte mal etwas Kontakt mit ihm), glaube aber aus diversen Gründen nciht, dass der Konzern da mitziehen würde.