Verfassungsbeschwerde gegen § 131 StGB
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Re: Verfassungsbeschwerde gegen § 131 StGB
Reicht das im Anhang oder muss ich die (französische) Verpackung fotografieren? (Weitere Beschwerdeführer sind nicht vorgesehen.)
Re: Verfassungsbeschwerde gegen § 131 StGB
Ok - könntest du auf den Screen auch noch irgendwie deinen Profilnamen raufkriegen? So könnte es ja von jeden stammen.
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Re: Verfassungsbeschwerde gegen § 131 StGB
Patrik bittet mich gerade telefonisch, das hier nochmal zu zitieren:
Rey Alp wrote:
- Öffentliches Zugänglichmachen (Streaming/Lets-Plays):
Auch wird mir verboten, mein Spiel in "Killing Floor" live oder als Vodcast z. B. per Twitch oder Youtube (öffentlich) zu streamen ("öffentlichen Ausstellens, Anschlagens, Vorführens oder sonstigen Zugänglichmachens"). Sowas mache ich aber nicht unbedingt regelmäßig. Ich bin kein "Let's Player" und verdiene damit nicht meinen Lebensunterhalt. Zuletzt hatte ich "Counter-Strike" und "Halo" Videos bei Youtube hochgeladen. Das war vor 8 Jahren - online sind sie immer noch. Doch könnte natürlich für eine Betroffenheit reichen - Video von "Killing Floor" bei Youtube hochzuladen ist mir verboten und wenn ich das täte hätte ich ein Ermittlunsgeverfahren am Hals. "Besser" wäre es aber, wenn man einen proffessionellen deutschen Lets Player an Bord kriegt, der vielleicht wegen § 131 StGB auch schon darauf verzichten musste ein Lets Play zu einem Spiel zu machen. Wobei es ja auch einieg gibt, die es trotzdem hochladen - wobei: Könnten ja auch schweizer, Österreicher oder Luxemburger sein^^. Wobei selbst bei Gronkh gibt es offenbar uncut "Left for Dead 2"-"Let's Plays". "Sgt Rumpel" ist demnach excellent beschwerdebefugt - denn legal ist das wohl nicht. Der heißt "Manuel" und wenn er keinen gleichnamigen Admin hat wohnt er sogar in Köln/Deutschland. Den könnte man super anfragen, ob er sich betiligen möchte. Nur rechtlich müsste man ihm raten, das Ding so schnell wie möglich vom Netz zu nehmen.
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Re: Verfassungsbeschwerde gegen § 131 StGB
@Gordon: Danke nochmal für die Erinnerung.
@Rey: Ist der Ausschnitt besser?
Ich denke, wir sollten tatsächlich einen Let's-Player ins Boot holen. Sorry, dass ich das vergessen hatte.
@Rey: Ist der Ausschnitt besser?
Ich denke, wir sollten tatsächlich einen Let's-Player ins Boot holen. Sorry, dass ich das vergessen hatte.
Re: Verfassungsbeschwerde gegen § 131 StGB
Hast Du Kontakt zu SGT Rumpel? Wer schreibt ihm?
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Re: Verfassungsbeschwerde gegen § 131 StGB
Noch habe ich keinen Kontakt. Hatte erwogen, ihn anzurufen.
Re: Verfassungsbeschwerde gegen § 131 StGB
Jo, habe es ergänzt:Patrik wrote:@Rey: Ist der Ausschnitt besser?
- http://vdvc.de/wiki/images/d/d5/Anlage_4.pdf
Re: Verfassungsbeschwerde gegen § 131 StGB
Ist doch exakt das, was ich geschrieben habe.Rey Alp wrote:Das mit dem vs/versus ist mir schon bekannt. Nach meiner Kopie (BPjM-Aktuell 4/2013) verhält es sich so:
"Aliens versus Predator" (EA)
-> Entscheidung 2000, noch keine Unterschiedung zwischen Listenteil A/B.
-> Entscheidung 2011 - Liste A (Gold Edition PC)
"Aliens vs. Predator" (Sega)
-> Entscheidung 2010 bis 2011- Liste B (PC EU, PC HongKong, Indien, PS3 EU, Xbox360 EU, PS3 chinesisch)
Soweit ich weiß ist der 1999er also nur auf Liste A und allein der 2010 auf Liste B. Ich lasse mich aber gerne eines Besseren belehren.

"In the beginning there was violence. Cain slew his own brother Abel according to Genesis and he didn't even have a video tape recorder."
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Re: Verfassungsbeschwerde gegen § 131 StGB
Achso, dann hatte ich mich verlesen - hatte ich denn jetzt irgendwas inhaltlich falsch gemacht oder muss ich bei der VB etwas ändern? Oder hatte ich im Beitrag nur unpasenderweise "vs." ausgeschrieben?Vicarocha wrote:Ist doch exakt das, was ich geschrieben habe.Rey Alp wrote:Das mit dem vs/versus ist mir schon bekannt. Nach meiner Kopie (BPjM-Aktuell 4/2013) verhält es sich so:
"Aliens versus Predator" (EA)
-> Entscheidung 2000, noch keine Unterschiedung zwischen Listenteil A/B.
-> Entscheidung 2011 - Liste A (Gold Edition PC)
"Aliens vs. Predator" (Sega)
-> Entscheidung 2010 bis 2011- Liste B (PC EU, PC HongKong, Indien, PS3 EU, Xbox360 EU, PS3 chinesisch)
Soweit ich weiß ist der 1999er also nur auf Liste A und allein der 2010 auf Liste B. Ich lasse mich aber gerne eines Besseren belehren.
Ich bräuchte dann immer noch für deine Spielenutzung eine Anlage.
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Re: Verfassungsbeschwerde gegen § 131 StGB
Und das am Besten gesternPatrik wrote:Hatte erwogen, ihn anzurufen.

