OLG Köln: Amazon darf Nutzern Zugang zu gekauften Inhalten nicht verwehrenOnlinehändler Amazon darf seinen Kunden nicht den Zugang zu gekauften digitalen Inhalten verwehren, entschied das Oberlandesgericht Köln laut Verbraucherzentrale NRW (AZ: OLG Köln 6 U 90/15).
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So habe der Onlinehandelsriese in vielen Fällen wegen zu häufiger Rücksendungen mit Schließung des Kundenkontos gedroht oder Kunden den Zugang zum Konto verweigert. Da sich viele bei Amazon gekaufte digitale Inhalt nur in Verbindung mit einem entsprechenden Konto nutzen lassen, sind gesperrte Nutzer von ihren Käufen faktisch abgeschnitten. Die Praxis der Kontenschließung steht schon länger im Visier der Verbraucherschützer, Amazon soll oftmals praktisch ohne Vorwarnung den Account kappen.
Wie ist das mit Blick darauf zu werten, dass Steam-Accounts VAC-gebannt werden können?